Die Folgen und Zukunft der modernen Bildungspolitik

Bei dem Thema Bildung denken wir zuerst an die Kinder und Jugendlichen. Auf dem Weg von der Arbeit traf ich ein anderes Opfer der derzeitigen Bildungspolitik. Eine alte Bekannte von mir, eine engagierte Frau die ich als Lehrerin und Schulleiterin kannte. Nach Jahren trafen wir uns heute in der U-Bahn wieder. Die typischen Fragen: „Wie geht es dir“, „was machst Du jetzt“ und vor allem „Was machst Du in diesem Stadtteil, bist Du jetzt bei der Behörde?“.

Die Antwort schockierte mich:

„Ich bin raus aus dem Schuldienst – ich habe es nicht mehr aushalten können, hatte psychische Probleme, Beurlaubung, Therapie und musste den Job hinwerfen. Zum Abschied habe ich noch eine Urkunde bekommen, toll oder?“ . (Die Urkunde war deutlich ironisch bewertet)

Eine engagierte Lehrerin, die WEIT mehr für die Kids tat als die Schulbehörde forderte, die sehr viel Freizeit für „ihre“ Kinder opferte wurde ein Opfer der Tatsache, dass sie die Entscheidungen der Schulbehörde nicht mehr nach „unten“ vertreten konnte. Die Diskrepanz zwischen eigenem Wissen & Überzeugung und den umzusetzenden Anforderungen der Schulbehörde haben diesen Menschen zerbrechen an seiner Aufgabe lassen.

Ich werde immer noch (durch meine  Tochter) mit Lehrkräften konfrontiert, denen ihre eigentliche Aufgabe eher egal ist, solange der Lehr(leer?)plan irgendwie durchgezogen wird. Denen geht es nicht um die Entwicklung von Individuen, sondern einzig um eine theoretische Planerfüllung. Die Lehrkräfte und pädagogisch interessierten Menschen, die unserem Nachwuchs wirklich helfen würden, werden vom System zerrieben.

Bravo Deutschland!

Warum wir KEINEN Jugendschutz im Internet brauchen

Ich kann es langsam nicht mehr hören, diese ewigen Beweise der Internetausdrucker Politiker, dass sie sich mit den modernen Kommunikationsmitteln überhaupt nicht mehr zurechtfinden. Der Begriff Medienkompetenz  ist eines der Schlagworte unserer Zeit, warum also wird der medienkompetente Bürger so oft von Vorlagen, Gesetzesentwürfen und Tendenzen erschlagen, die ihn schlicht kopfschüttelnd verzweifeln lassen?

Ich möchte mich einmal  mit der Frage beschäftigen, an welchen Stellen unsere Regierung tatsächlich gefragt sein könnte, die  Jugend vor etwaigen Internetinhalten zu schützen. Ist dieser Bedarf real, oder ist er (von mir aus auch aus Unwissenheit, was es aber nicht besser macht) nur konstruiert.

1) Internetzugriff vom Homecomputer

Kinder und Jugendliche haben keine Möglichkeit Vertragspartner eines Internetproviders zu werden. Die Vertragspartner sind immer die Eltern, denn Kinder und Jugendliche können keineDauerschuldverhältnisse eingehen. Der Taschengeldparagraph  kommt bei dieser Art von Rechstgeschäften ausdrücklich NICHT zur Geltung.  Somit ist an der Stelle schon einmal klar gestellt, dass erstmal ausschließlich Volljährige Zugriff auf das Internet haben. Natürlich überlassen Eltern ihren Kindern auch den Zugriff auf den ihnen gewährten Internetzugang. Dadurch werden die Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für das Treiben ihrer Kinder im Internet verantwortlich. Wenn der Staat nun sich dieser Aufgabe annimmt, übernimmt er die Verantwortung welche den Eltern obliegt, er entmündigt die Eltern. Es gibt schon heute technische Möglichkeiten den Zugriff auf das Internet vom Homecomputer zu beschränken.  Der Heiseverlag z.B. hat eine eigene Kategorie in seinem Downloadbereich indem ausschliesslich Kinderschutzsoftware zum runterladen bereit steht. Schon seit Jahren investieren verschiedene Gruppierungen viel Zeit um die Medienkompetenz in allen Bereichen der Bevölkerung auszubauen. Leider gehört Medienkompetenz nicht zu den von unserer Bundesregierung geförderten Bereichen – aber dazu später mehr.

2) Internetzugriff vom Schulcomputer

Computer die in Schulen stehen, müssen schon seit Jahren mit Zugriffbeschränkungen ausgestattet sein. An dieser Stelle dürfte es derzeit absolut keinen Handlungsbedarf geben.

3) Internetzugriff vom Internetcafe

Auch Internetcafes sind dafür verantwortlich zu machen, dass jugendgefährdete Inhalte eben nicht von Jugendlichen aufgerufen werden können. Bei Linksandlaw findet man eine hervorragende Ausarbeitung von Dr. Stephan Ott, so dass ich hier auf dieses Thema wirklich nicht weiter eingehen muss und möchte.

4) Internetzugriff vom Mobiltelefon

Da Mobilfunkverträge – genau wie Festnetzanschlüsse – ausschließlich von voll geschäftsfähigen Personen abgeschlossen werden können, greifen hier die bereits zum ThemaInternetzugriff vom Homecomputer“ gemachten Aussagen. Es ist zu beachten, dass Prepaid-Karten zwar an jeder Supermarktkasse ausliegen und auch von 14-Jährigen erworben werden können, das Telefon selbst aber, kann ein Jugendlicher NICHT ohne Einwilligung der Eltern bekommen. Etwaige Gefälligkeitskäufe – vergl. Alkohol und Zigarettenweitergabe – darf man hier geflissentlich ausser acht lassen.

5) Internetzugriff vom PC des Freundes

Hier gilt wieder der Punkt 1), denn die Eltern des Freundes sind natürlich dafür verantwortlich, was im Kinder- oder Jugendzimmer passiert.

Wo also besteht realer Handlungsbedarf? Ich sehe absolut KEINEN Sinn in einer Ausweitung des Jugendschutzes im Internet. Das einzige, was hier real umgesetzt wird ist eine Entmündigung der Eltern sowie ein eventueller Versuch durch die Hintertür das Internet zentralistisch von Regierungsstellen kontrollierbar zu machen.

Zum Thema Medienkompetenz generell habe ich mir in einem parallel erscheinenden Artikel ein paar Gedanken gemacht.

Kaum liegt Schnee kommt Guttenberg ins rutschen

Abgesehen davon, dass die Aufgabe des Verteidigungsministers NICHT sein sollte sich selbst zu verteidigen, so zeigen die jüngsten Äußerungen unseres adligen Ministers doch wie die Politik in Deutschland mittlerweile funktioniert:

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat seinen Kritikern aus der Opposition vorgeworfen, die Details des Luftangriffs von Kundus schon lange zu kennen. Seit Anfang November seien sie darüber informiert, dass auch die Taliban Ziel des Bombardements vom 4. September gewesen seien, sagte Guttenberg am Montag vor einer Sitzung des CSU-Vorstands in München. (Welt)

Darf man als Bürger (WÄHLER!) diese Äußerungen eines Bundesministers so verstehen, dass ein Minister sehr wohl die Medien (und über diese uns Bürger) ruhig belügen darf, solange das Parlament weiss dass der Minister lügt? Das wäre eine neue Form der politischen Realität, die der Freiherr von Guttenzwerg da zu etablieren versucht.

Auch zeugt die obige Aussage nicht gerade von edlem Charakter, wenn einem zur Verteidigung der eigenen Fehlleistungen nur einfällt auf andere Sünder einzuprügeln. Oder darf ich als Autofahrer ein Bußgeldbescheid ablehnen, nur weil andere diese Ordnungswidrigkeit auch begehen ohne belangt zu werden?

Kinder, Kinder – kaum verfolge nach dem Urlaub wieder die Medien könnte ich mich schon wieder übergeben, ob all der Scheiße die wir Wähler(!!) zu verantworten haben.