Blogger verklagt Firma

Es war einmal ein in gewissen Kreisen anerkannten und ernstgenommener Blogger. Dieser Blogger wird nun von einer Firma, die ebenfalls im Internet ihr Geld verdient, auf deren Webseiten ein „armseeliger Streithansel“ genannt.

Der Blogger lässt sich das natürlich nicht gefallen. Er lässt seinen Anwalt ein Schreiben aufsetzen, um die Firma zu veranlassen dieser Passage von der Webseite zu entfernen.

Der Blogger verbloggt dieses, und wird sowohl bei Twitter als auch auf seinem Blog als heldenhafter Kämpfer für Recht und Ordnung betitelt.

Gut so! Lass dir nichts gefallen!

Die Firma reagiert auf diese „Bitte“ nicht, was unseren Blogger veranlasst seinen Anwalt eine Abmahnung aufsetzen zu lassen. Die Frist verstreicht, die Firma ignoriert weiterhin. Der Blogger schreibt einen höhnischen Artikel in seinem Blog, so langsam wird er sauer.

Wieder einmal schafft es sein Artikel das Web 2.0 durchzumischen. Twitter kennt kein anderes Thema mehr als den Blogger, der dem „grossen Konzern“ die Stirn bietet. Heiser und die TATZ berichten

Streitsamer Blogger erkämpft sein Recht, Konzern verschläft Einspruchstermin

Die logische Folgehandlung unseres Bloggers ist nun – finanziell unterstützt von diversen Privatpersonen und kleinen Organisationen – eine Zivilklage um sein Recht durchzusetzen. Anscheinend will der ignorante Konzern ihn ja lächerlich machen. Aber nicht mit ihm, er weiss das Netz hinter sich!

Der Tag des Gerichtstermins. Unser Blogger kann sein Glück kaum glauben: WIEDER tut die Gegenseite nichts. Es erscheint kein Vertreter der Firma, kein vertretungsberechtigter Anwalt. Richter, Anwalt der Klage und unser Blogger stehen blöd rum und so fällt – ohne jegliche Verteidigung – das Urteil gegen die Firma.

Unser Blogger lässt sich feiern. Er wird beim Verlassen des Gerichtsgebäudes von einer zwar ansatzweise überschaubaren, aber jubelnden Masse von Nerds mit Club-Mate geduscht und auf den Schultern getragen.

Spott und Hohn ergiessen sich auf die Firma. „Wie dumm kann man sein“, „Geschieht den arroganten Deppen nur Recht“, „Das Web ist das Volk“

Die BLÖD betitelt:

WIR SIND BLOGGER

Aber unser kleiner Wahnsinn ist immer noch nicht zuende: Die Firma hat tatsächlich ein so dickes Fell, dass sie selbst die – nun deutlich justiziable – Zahlungsaufforderung bezüglich Verfahrenskosten zu ignorieren. Über mehrere Monate passiert wieder einmal… NICHTS

Unser Blogger greift zum Äussersten:  Er lässt sich einen Titel erstellen und lässt eine ihm bekannte Wertsache pfänden: Den PKW des Geschäftsführers. Ein gepfändetes Automobil darf nicht mehr bewegt werden und schon wird der Betreiber des, ehemals grossen Teilen der Bevölkerung unbekannten, Blogs als Inhaber des zu erschaffenden Titels Internetminister gehandelt. Er ist der Held der kleinen Leute – er hat sich gewehrt, sich nichts gefallen lassen.

ER hat gezeigt, dass das Internet eben doch kein rechtsfreier Raum ist.

Anmerkung: „Ähnlichkeiten mit gewissen Personen und Firmen sind weder beabsichtigt noch zufällig, sondern unvermeidlich.“

Ist es nicht seltsam, wie manipuliert unsere Wahrnehmung daher kommt? Wie ein und dieselbe Sache plötzlich zwei verschiedene Stellungnahmen von uns ermöglicht?

Ich will hier garantiert nicht für eine Firma Partei ergreifen, die ihr im obigen Text vielleicht glaubt wieder zu erkennen. Was ich einfach möchte ist, dass gewisse Dinge sachlicher betrachtet werden. Manchmal haben sich die „Anderen“ rechtsstaatlich sauber verhalten und „unsere Leute“ haben es echt verkackt.

Hausaufgabe zu nächster Woche:

  1. Wie würdest Du dich als Firma verhalten?
  2. Wie würdest Du dich als Blogger verhalten?

Nachtrag: Lustig (und keineswegs auf rechtsstaatlichem Boden verankert) ist das „Angebot“ des „Siegers“ einen erwarteten Überertrag an zwei Gruppen zu spenden. Denn erstens steht der Mehrertrag dem Schuldner zu und zweiten will keiner der Bedachten das Geld. DAS ist das erste Mal dass in der ganzen Angelegenheit wirklich Stil zu entdecken ist.

1-Euro Jobber nach Afghanistan?

Nachdem Frank-Jürgen Weise, der Chef der Bundesagentur für Arbeit als Vorsitzender der Bundeswehr-Strukturkommission aushilft, bietet es sich doch an auch andere überschüssige Resourcen aus dem Bereich der Agentur für Arbeit im Bereich Verteidigung zu nutzen.

Wenn Weise anscheinend mit den Aufgaben bei der Bundesagentur für Arbeit nicht ausgelastet ist (würde er sonst externe Aufgaben übernehmen?). Ist die Frage erlaubt, ob unter dieser Nebentätigkeit sein Einsatz als Leiter der Agentur für Arbeit leidet?

Aber zurück zum eigentlichen: Warum nicht den Wehrdienst etc. komplett abschaffen. Einen Grundstock an Berufssoldaten, der ausschliesslich als Ausbilder und Motivator (früher Politoffizier genannt) tätig ist und gut. Die kämpfende Truppe wird aus den Arbeitslosen rekrutiert, die bislang von den Arbeitsämter an die Arge übergeben werden.

Schon ab dem ersten Tage nach Dienstantritt bekommt unser „Hartz IV Soldat“ einen Wehrsold von 300€. Unterkunft wird ohnehin gestellt. Da der Soldat unter Vollverpflegung steht, wird er diese hat er ein deutlich höheres Einkommen zur freien Verfügung, als noch als Hartz IV Bezieher.

Wenn sich dann die ehemaligen Hartz-IV Bezieher in Afghanistan (warum nicht auch im Iraq?) die Birne vom Körper haben schiessen oder sich die Innereien herausbombem lassen haben, fallen Sie der besitzenden Klasse (Aktien und ähnliches) auch nicht mehr zur Last. Teure Fachkräfte würden so auch der Wirtschaft zur Verfügung stehen und nicht die „Zwangspause Bundeswehr“ mitmachen müssen.

Die Möglichkeiten des bundesdeutschen Bundeswehreinsatzes im Ausland wären direkt an die Höhe der Arbeitlosenzahlen gekoppelt „Haben wir genügend Arbeitslose? Wir müssten mal 5000 Mann  nach Somalia schicken“

Wer Sarkasmus findet darf ihn behalten.

Ausbildung der Polizei: Heute Notwehr

Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert Notwehr wie folgt (§227 Abs.2):

Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Nun definiert Notwehr genau die Gewalt, die von Polizisten (genau so wie von jedem anderem Bürger)  straflos angewandt werden darf. Amtspersonen können erwerend auch als „Folgemassnahme“ unmittelbaren Zwang anwenden.

Nun definiert ihr mal bitte, was in folgendem Verhalten des Polizisten (anlässlich der Demonstrationen gegen Stuttgart 21) gegeben ist:

httpv://www.youtube.com/watch?v=fjnwe571SrM

Ist es unmittelbarer Zwang (zur Durchführung einer polizeilich, hoheitlichen Aufgabe), oder ist es Notwehr? Beachtet bitte, dass nur erforderliche Gewaltanwendung durch Notwehrhandlungen straffrei gestellt sind. Was muss ein Polizist tun, um einen „Stubser“ gegen den – in Einsatzkleidung steckenden – Arm abzuwehren? Er muss gar nichts tun. Er wird den Stubser wohl eher ausschliesslich gesehen, denn gespürt haben.

Aber es sind ja nur die Demonstranten, die gewalttätig sind. Polizisten sind immer nur Opfer. Notwehr ist für einige Menschen im Polizeidienst jedwede Gewaltanwendung, die ihr Rückenmark ihnen vorgibt.

Nochmal zum generellen Verständnis: In Stuttgart werden Milliarden Steuergelder verschwendet. Bürger die gegen diese Steuerverschwendung protestieren und aufgebracht sind, werden von Polizisten verdroschen, die ihren Lebensunterhalt wiederum von unseren Steuergeldern bestreiten.