Alice Schwarzer siegt durch argumentatives Ko über Familienministerin

Ich gebe zu: Ich bin kein ausgesprochener Freund von Alice Schwarzer. Vielleicht liegt das auch daran, dass für mich viele Dinge normal sind, die Alice Schwarzer sich mit Blut Schweiss und Tränen erkämpfen musste.

Aber ihr „Offener Brief an Kristina Schröder“ bekommt von mir absoluten Applaus.

Als erstes nehmen Sie sich den „frühen Feminismus“ vor. Da haben Sie als Jahrgang 1977 zwar die Gnade der späten Geburt, aber nicht das Recht, Stammtisch-Parolen zu reproduzieren. Stammtisch-Parolen aus den 1970er Jahren wohlgemerkt. Denn die Stammtische 2010 sind längst weiter, viel weiter als Sie.

Zum Beispiel das Klischee, die Überzahl weiblicher Erzieher und Lehrer sei schuld an der Misere der „armen Jungen“. Denen wollen Sie sich jetzt mit Ihrem Ministerium vorrangig widmen. Sie gehen dabei so weit, feministischen Pädagoginnen zu unterstellen, sie würden „Jungs bewusst vernachlässigen“, was „unmoralisch“ sei. Es ist diese Unterstellung, Frau Schröder, bei diesen Frauen, die einen sehr harten, sehr engagierten Job machen, die unmoralisch ist!

Ja, es stimmt, dass wir es mit einer rasanten „Feminisierung“ der pädagogischen Berufe zu tun haben. Aber warum? Weil die Männer einfach nicht mehr Kindergärtner oder Lehrer sein wollen! Zu schlecht bezahlt und gesellschaftlich nicht anerkannt. Das ist das Problem.

Es ließe sich noch vieles sagen, Frau Schröder. Aber, darf ich offen sein? Ich halte Sie für einen hoffnungslosen Fall. Schlicht ungeeignet. Zumindest für diesen Posten. Vielleicht sollten Sie Presse-Sprecherin der neuen, alten so medienwirksam agierenden, rechtskonservativen Männerbünde und ihrer Sympathisanten werden.

BOoooooooooooooooom. Aufschlag Schröder auf den Ringboden. Argumentatives Ko

Danke Alice. Sehr stimmige Argumentation, die Du da ablieferst. Und schön zu erfahren, dass es Frauen (auch Ministerinnen) gibt, die eine weit grössere Gefahr für die Gleichberechtigung sind als so manche Männer.

Die Bahn und Stuttgart 21 – Lügen und betrügen? #S21

Die Süddeutsche berichtet heute:

Vor dem dritten Schlichtungsgespräch gewinnt die Argumentation der Gegner von Stuttgart 21 an Gewicht: Eine detaillierte Kostenplanung ist erstmals bekanntgeworden – und sie weckt Zweifel an den Berechnungen der Bahn.

Welcher Hornochse hat da auch konkrete Zahlen veröffentlicht? Gab es nicht die Anweisung von ganz oben, dass jedwede Aussage schwammig zu sein hat? Knallchargen! Aber die Sprecher der Bahn haben ihre Impfung erhalten:

Eine Bahnsprecherin wollte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur dapd zu den Kosten nicht äußern. Dem SWR teilte ein Sprecher mit, dass Bahnvorstand Volker Kefer beim Schlichtungsgespräch am Donnerstag selbst Zahlen vorlegen werde. Dem wolle man nicht vorgreifen.

„Dem wolle man nicht vorgreifen“ hat soviel zu heissen, man wolle die Lügen nicht widerlegen bevor sie ausgesprochen wurde ….

Zu den Fakten schreibt die Süddeutsche:

Bei den veranschlagten Kosten von 1,5 Milliarden Euro liegen die reinen Baukosten somit zwischen 220 und 255 Euro pro Kubikmeter.

Berechnungen von Bahnkritikern ergeben demzufolge für vergleichbare Tunnelbauprojekte allerdings entsprechende Kosten von rund 300 bis 500 Euro.

Da wird die Luft für Kefer aber am Freitag bestimmt recht dünn werden.

Ziercke, unbelehrbarer BKA-Chef

Der alte Meister Ziercke machte ja schon von seiner Verfassungsfestigkeit reden, als der Rolli-Fahrer noch Innenminister war. Mittlerweile begibt sich der BKA-Chef aber in Bereiche in denen er mit den Prädikaten merkbefreit und beratungsresistend belegt werden kann. Dank Udo Vetters Lawblog wurde ich auf ein Interview in der WELT mit eben diesem Zierke aufmerksam, dass doch deutlich zeigt, wes Geistes Kind dieser Mann ist.

Allein die Argumentation, warum Ziercke für Websperren ist, zeigt dass der Mann das letzte Jahr unter einem sehr grossen und sehr schwerem Stein verbracht haben muss und jegliche Informationen von sachkundigen Menschen gänzlich ignorieren kann:

Solche Stoppschilder im Netz stören die Erreichbarkeit der Webseiten, erschweren die ungewollte Konfrontation mit Kinderpornografie und die Gewinnung neuer Kunden. Sie können Tätergewinne durch rückläufige Kundenzahlen reduzieren und die Traumatisierung der dargestellten Opfer verhindern. Vor allem aber appellieren sie an das Rechtsbewusstsein der potentiellen Konsumenten. Das Unwerturteil des Rechtsstaates zum Konsum von Kinderpornografie ist ein wichtiges Signal gegen den Missbrauch von Kindern.

Dieser ganze Absatz ist (sorry) Schwachsinn, denn nur Löschungen von kriminellen (nicht unerwünschten!) Inhalten sorgt wirklich und voll umfanglich dafür, dass diese Inhalte dem Zugriff entzogen werden und mit dem Inhalt keine Erträge erwirtschaftet werden können. Dass die Internetsperren innerhalb von Minuten von wirklich interessierten Menschen umgangen werden können, hat Ziercke in den letzten 12 Monaten offensichtlich nicht begriffen.

Der folgende Absatz würde gewiss so manche Doktorarbeit in Sachen Jura beflügeln können:

Es gehört zum täglichen Geschäft der Polizei, Lebenssachverhalte zur Abwehr von Gefahren strafrechtlich einzuordnen, im Bereich der Kinderpornografie ebenso wie bei anderen Delikten. Um jedoch mögliche Zweifel an dieser Stelle auszuschließen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass zusätzlich ein beim Bundesbeauftragten für Datenschutz einzurichtendes Expertengremium die Einträge der Sperrliste mindestens quartalweise überprüft. Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein.

Es gehört zum täglichen Geschäft der Polizei etwas einzuordnen? Die Hilfskräfte der Staatsanwaltschaft ordnen gar nichts ein, dieses Recht hat auch Gaius Zierckus Cäsar nicht. Das Recht einer Bewertung steht den Schergen der Staatsanwaltschaft nicht zu. Die Polizei arbeitet zu, nimmt auf, dokumentiert und arbeitet auf Anweisungen. Aktiv werden Staatsanwälte und Richter. Dieser Grössenwahn, was die Aufgaben der eigenen Behörde angeht, ist aber nicht neu.

„Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein“. Ob und was der Gesetzgeber verbietet definieren Gesetze, welche dann von Richtern genutzt werden, um im Einzelfall zu definieren, ob oder ob nicht etwas Verbotenes vorliegt. Einer Polizeibehörde fehlt dafür sowohl die Kompetenz als auch die Ermächtigung (oder sind diesbezügliche Gesetze wieder reaktiviert?).

Herr Ziercke: Sie sind in meinen Augen mit Ihrem Amt überfordert. Sie kennen anscheinend nicht einmal Rechtsgrundlagen ihrer Behörde sowie die Abgrenzungen zu anderen Instrumentarien unseres Rechtsstaates.

Wenn Udo Vetter schreibt:

Gleiches gilt für Onlinemedien, Foren und Blogs. Das passende Verbot ist auch für Meinungsäußerungen schnell gefunden und angewandt.

kann ich mich dieser Befürchtung nur anschliessen.