Maulschelle wegen Maultaschen

Anscheinend gibt es tatsächlich noch so etwas wie soziale Intelligenz bei Inhabern eines Richteramtes:

Sechs geklaute Maultaschen rechtfertigen keine fristlose Kündigung. Die entlassene Altenpflegerin bekam in zweiter Instanz recht – und 42.500 Euro Abfindung. (Süddeutsche)

Ich ziehe meinen Hut vor dem zuständigen Richter und seiner Urteilsbegründung:

Dem Heim sei also kein materieller Schaden entstanden, sagte der Richter. „Es wurde höchstens die Abfallmenge reduziert.“

Danke-Danke-Danke sehr geehrter Herr Arbeitsrichter Christoph Tillmanns vom Landesarbeitsgericht Freiburg! DAS ist es, was ich von Richtern erwarte: Bodenhaftung, RECHTssicherheit und vor allem Fingerspitzengefühl und WEISHEIT. Gesetzestexte sind da um diese auszulegen und nicht stumpf mit einem Hammer durchzusetzen.

Diebstahl ist Diebstahl – aber Müll zu klauen ist KEIN Grund für eine fristlose Kündigung!

Ein Gedanke zu „Maulschelle wegen Maultaschen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert