Mork vom Ork und die Gefahren der Nanotechnologie

Na, wer von euch kennt noch den Mork vom Ork?

Der Erstkontakt war mit einem freundlichen „Nano-Nano“ erledigt, und man konnte dazu übergehen, mit den Fingern zu trinken, oder telekinetische Kunststückchen zu demonstrieren. Ging etwas schief, so fluchte man: „Shazbot!“

kann man bei Wikipedia nachlesen.

Leider ist es mit den technischen Errungenschaften unserer Zivilisation nicht immer mit einem „Shazbot“ getan. Wir legen uns (Resp. unseren Nachfahren) teilweise Stolpersteine in den weg, deren Grösse und Unwegsamkeit wir nicht beurteilen können.

So zum Beispiel die Nanotechnologie welche darauf basiert, mit Winzigstteilchen Produkte noch produktiver zu machen. Aber wirklich alles Gold was glänzt?

Diverse Zeitschriften berichten heute über die Gefahren der Nanotechnologie, welche nicht hinlänglich erforscht/bekannt sind, ich möchte aus der Sueddeutschen zitieren:

Doch Experten des Umweltbundesamtes (UBA) warnen nun vor einer sorglosen Verwendung der Partikel, die neuerdings in immer mehr Produkten enthalten sind. In einer Studie, die an diesem Mittwoch veröffentlicht wird, berichtet das Amt von möglichen Risiken und rät, „die Verwendung von Produkten, die Nanomaterialien enthalten oder freisetzen können, so lange zu vermeiden, wie ihre Wirkungen in der Umwelt und auf die menschliche Gesundheit noch weitgehend unbekannt sind“

Es gibt Hinweise, dass Nanoröhrchen aus Kohlenstoff Erkrankungen auslösen können, ähnlich wie Asbestfasern.

Na ist doch toll oder? Ein HOCH auf die mit Nanoteilchen manipulierte Schokolade, die keinen „Grauschleier“ mehr bekommt.

Nicht nur wegen der Hartz-IV Betrachtungen mag ich das Verfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist leider zu oft die letzte Bastion der Menschenrechte und auch der Menschenwürde in diesem Land. Wahrscheinlich bekommen unsere Regierenden pickligen, eitrigen Ausschlag, wenn sie an das letzte Korrektiv in unserem Staat denken, der ihnen allzu oft in ihre lobbygesteuerten Bemühungen fährt, die in der Bundesrepublik lebenden Menschen zu unterdrücken und zu kontrollieren.

So sind die derzeitig laufenden Untersuchungsergebnisse und Bewertungen der Karlsruher Richter nur ein weiteres Detail der Perversion unseres „Rechtsstaates“.

Wusstet ihr, wie der Hartz-IV Regelsatz ermittelt wird?

Das Statistische Bundesamt befragt, wie es zu seinen Aufgaben gehört, die Verbraucher über ihre Ausgaben für die lebensnotwendigen Dinge – und erstellt daraus die Verbrauchsstatistik. Der Hartz-IV-Gesetzgeber nahm nun daraus die Verbrauchsdaten der unteren zwanzig Prozent der Einkommensbezieher, und strich einzelne Positionen daraus ganz heraus oder machte kräftige Abschläge – weil angeblich Dinge enthalten sind, die der Hartz-IV-Mensch nicht braucht. Näher geprüft hat das der Gesetzgeber aber nicht.(Hervorhebung von mir)

klärt die Süddeutsche auf. Das hervorgehoben, kleine, unscheinbare Detail birgt allerdings Potential, denn erst mit folgendem:

Umstritten war in Karlsruhe aber auch grundsätzlich, ob die Vergleichsgruppe, die kein Hartz IV bezieht, überhaupt ein geeigneter Maßstab für die Definition des Existenzminimums ist. So fragte Verfassungsrichter Johannes Masing, ob ein niedriges Einkommen heute das Existenzminimum decken könne, solange es keine Mindestlöhne gebe. (Quelle TAZ)

kann man das Ausmass der Statistikperversion begreifen. Denn als Einkommensbezieher gelten AUCH diejenigen Arbeitnehmer, die mit einem so niedrigen Gehalt auskommen müssen, dass sie selbst Anspruch auf Hartz-IV hätten. Im worst-case wird also der Hartz-IV Regelsatz wie folgt errechnet:

  • Man nehme eine Menge X an Hartz-IV Beziehern
  • Man kürze deren zur Verfügung stehende Einkommen um y%
  • Man erhält den zukünftigen Regelbetrag der Hartz-IV Bezieher.

Wer an dieser Stelle noch nicht kotzen muss, hat wahrscheinlich einen Magen der auch in der Lage ist Granit zu verdauen.

Haben die Sperrprovider nun einen Anspruch auf Kostenerstattung?

Nachdem die Internetsperren nun erstmal nicht umgesetzt werden, stellt sich mir die Frage ob das BKA, das Innenministerium oder gar das Familienministerium für die den Providern entstandenen Kosten schadensersatzpflichtig sind. Denn die Provider haben sicherlich einen deutlich mehrstelligen Betrag investieren müssen. Oder lacht Frau von der Leyen weiterhin und ihr sind die Folgen ihres Handelns weiterhin so egal, wie man es bislang von ihr kennt? Oder müssen die Kunden der Provider nun die Dummheiten des dynamischen Duos Schäuble/von der Leyen mit ihren Gebühren bezahlen?

Alvar Freude hat den Brief des BKA-Präsidenten anscheinend in die Hände bekommen (PDF bei ihm im Blog):

Sehr geehrte Herren,

in Bezug auf die vorgesehene Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Inhalten im Internet auf vertraglicher Grundlage hat das Bundesministerium des Innern im Lichte des derzeit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängigen Verfahrens und des durch eine drohende Negativentscheidung zu befürchtenden Schadens sowohl für die betroffenen Provider als auch für das BKA entschieden, auf vertraglicher Grundlage nicht in den Wirkbetrieb zu gehen.

Das Zugangserschwerungsgesetz liegt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor. Im Hinblick auf dessen Umsetzung bleibt der Ausgang der Koalitionsverhandlungen abzuwarten.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und sehen einer Fortsetzung der bisherigen guten Kooperation entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Ziercke