Jetzt schreien die Ein-Euro-Ausbeuter um Hilfe

Genau darauf habe ich ja gewartet, dass all die Sozialprofiteure – die sich bislang mit Ein-Euro-Jobbern eine goldene Nase verdienten – anfangen zu krakelen, dass die Welt zusammen bricht, wenn die 1-€ Stellen zusammen gestrichen werden. Gleiches Szenario wie bei den Zivildienstleistenden:

Die Hamburger Morgenpost berichtet heute auf den Seiten 2 und 3 ihrer Papierausgabe über dieses Thema und breitet ein Horrorszenario aus. Berichtet wird explizit über den „sozialen Trägerverein“ Koala – in der Onlineausgabe der Mopo findet sich nur eine kurze Klickstrecke zu dem Thema. Dort heisst es: „Hilferuf der Armen und Kranken“ – gemeint ist: „Hilferuf der Sozialprofiteure“.

Es werden – tatsächlich – Hilfebedürftige vorgeschickt, um so die Interessen der Trägervereine zu wahren. Koala e.V. scheint – wie auch die Passage gGmbH, über die ich bereits berichtete – ein Unternehmen zu sein, dass sich vorwiegend aus den „Verwaltungszuschüssen finanziert, die jedes Unternehmen erhält, dass 1€-Jobber anstellt. Wenn man sich anschaut, was Koala als Dienstleistung anbietet, kann man den Verdacht bekommen, dass dort 1-€-Jobber untergestellt werden und zu einem nicht unwesentlichen Teil sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vernichtet werden.

Koala e.V. bietet z.B. Pflege von Kranken, Alten und behinderten an. Eine Arbeit die hier – so steht es geschrieben – durch 1€-Kräfte erledigt werden. Parallel dazu gibt es zahllose Dienstleister für ambulante Pflege, denen durch diese „sozialen Trägervereine“ die Existenzgrundlage genommen wird. Diverse Schulen werden durch den Koala e.V. mit „billigem und gesunden Schulessen“ versorgt. Auch in diesem Marktsegment wird durch den Einsatz von billigem Küchenpersonal der „normale“ Dienstleister aus dem Markt gedrängt.

Allen „sozialen Trägervereine“, die auf dieser Masche reiten (gern auch von der Diakonie eingerichtet), gehört in meinen Augen die Geschäftsgrundlage entzogen. Wenn für die Lösung von sozialen Bedürftigkeiten kein Geld da ist, darf man diese Bedürftigkeiten nicht durch Ausbeutung von Arbeitssuchenden befrieden, sondern muss die Lösung stabil in unsere Wirtschaft integrieren.

Wenn bei euch solche Träger um Hilfe schreien: Schaut, wie sich finanzieren! Und liebe Hartz-IV Empfänger: Schaut genau, ob ihr durch angebotene 1-€-Jobs eventuell Arbeitsplätze vernichtet. Achtet darauf, dass nicht ihr Schuld seid, dass auch andere Menschen Arbeitslos werden.

Bravo Gesundheitsreform: Deutsche zu arm für Medikamente

In was für einem Scheissland leben wir eigentlich, wenn mittlerweile die Tafeln (die typischerweise ja nur Lebensmittel zur Verfügung stellen) bei dauerkranken Bürgern aushelfen müssen, weil die erkrankten sich die Medikamente nicht leisten können.

Kreislaufbeschwerden und Übelkeit. Die Frührentnerin Petra Wollny kann sich ihre Medikamente nur dank der Dülmener Tafel und vieler Bürger leisten.

Früher konnte sie die Arzneimittel über die Krankenkasse abrechnen. „Das geht ja schon lange nicht mehr, für mich ist das aber zu teuer.“

„Wir können heute kaum noch etwas verschreiben. Für mich und viele meiner Kollegen ist das sehr frustrierend.“ Holger Kruck ist einer von zwölf niedergelassenen Allgemeinmedizinern in Dülmen. Von rund 1.000 Patienten, die er im Quartal betreut, hätten 40 bis 50 kein Geld für Medikamente, hat er beobachtet. „Es geht ja nicht nur darum, den Verlauf einer Erkältung abzumildern oder Schmerzen zu lindern, sondern auch Superinfektionen zu verhindern, wie beispielsweise eine Lungenentzündung.“

Quelle: TAZ. Man müsste doch allen für diesen Zustand verantwortlichen Gesundheitsministern direkt einen Schuh ins Gesicht werfen.

Es gibt ja den Spruch“ Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel“ – heisst es bald „zum Sterben ist es OK“?

Ich schäme mich, dass so etwas in unserem Land möglich ist. Aber sollen die Kranken doch arbeiten gehen, wenn das Geld nicht reicht. Faules Pack. Einen Job für 2,5€ die Stunde sollen sie annehmen und aufhören zu jammern. Oh Mann, wenn ich dürfte wie ich manchmal wollte.

Was ist eigentlich „Notwehr“. Betrachtungen zu staatlichen Sparmassnahmen

Notwehr bezeichnet laut §227 BGB und §32 StGB folgende Handlung:

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Im Moment der Entscheidung „liegt eine Notwehr vor oder nicht“, dem potentiell Handelnden also eine Stressituation zugesprochen werden darf, ist die Gesetzeslage sogar ausgesprochen „wohlwollend“. Der §33 StGB definiert:

Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Nach dieser Einleitung möchte ich zum eigentlichen Punkt dieses Postings kommen: Der „Tötung“ eines Menschen durch eine Polizistin. Diese hatte, nachdem ein Kollege von ihr mit einem Messer angegriffen wurde, zur Waffe gegriffen und auf die Person geschossen, die ihren Kollegen bereits mit einem Messer verletzt hatte.

Bis zu diesem Punkt ist – in meinen Augen – alles rechtmässig und völlig legitim, aber:

Daraufhin habe die Polizistin ihre Waffe gezogen und ein Mal geschossen, um den Angriff abzuwehren. Die Frau wurde in den Oberkörper getroffen und brach zusammen. Die genaue Todesursache steht noch nicht fest; eine Obduktion soll Klarheit bringen. Die Polizistin habe ersten Ermittlungen zufolge aus Notwehr gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das LKA ermittelt weiter.

Quelle: Badische Zeitung. Und genau hier möchte ich ansetzen, denn es gibt nun genau zwei Möglichkeiten:

  1. Die Beamtin hat in zu Recht in Notwehr gehandelt, obschon auch eine andere Handlung (z.B. Schuss in Schulter, Arm oder Oberschenkel, oder andere Überwältigung) die Täterin von weiteren Handlungen hätte abhalten können. In dem Fall würde §33 StGB zur Anwendung kommen, da sie aus „Verwirrung, Furcht oder Schrecken“ in den Oberkörper und nicht auf andere Körperteile schoss. Ausserdem hatte Sie keine andere Hilfsmittel (Pfefferspray oder Schlagstock) zur Verfügung, mit deren Hilfe sie den Angriff auf ihren Kollegen hätte abwenden können.
  2. Die Beamtin ist gut ausgebildet, wurde im Rahmen der Aus- und steten Weiterbildung auf diese Art von Situationen vorbereitet und/oder hätte andere Hilfsmittel anwenden können um den Angriff abzuwehren. Dann hätte sie überreagiert. Damit würde die Anwendung des Notwehrparagraphen nicht in Frage kommen und ihre Handlung würde (wenn ich mich nicht irre) den Straftatbestand „schwere Körperverletzung mit Todesfolge“ erfüllen.

Ich möchte an dieser Stelle eine etwaige Schuld gar nicht in Richtung der Polizistin suchen, sondern vielmehr hinterfragen, ob deutsche Polizisten ausreichend für ihre Aufgaben ausgebildet und ausgerüstet sind. Manchmal – nicht nur in diesem Fall, sondern auch im Bereich (De)Eskalation durch Beamte der Bereitschaftshundertschaften – habe ich das gefühl, dass wir (der Staat) auch in diesem Bereich schlicht am falschen Ende sparen. Denn dieser Fall hinterlässt nicht nur einen toten Menschen, sondern wahrscheinlich auch eine traumatisierte Polizistin. All dies hätte vermieden werden können und müssen, wenn die Beamten besser ausgebildet wäre, um in Stressituationen schlicht „cooler“ zu reagieren.

Die Frage warum es zu dieser Eskalation überhaupt kam, passt auch in den Bereich „der Staat spart“:

Bei dem Streit ging es ersten Erkenntnissen nach darum, dass die Frau (Anm.: die später Getötete) bestimmte Zahlungen nicht bekommen sollte.

Auch hier muss die Frage erlaubt sein, ob ein Staat der zuviel spart, die gesamte Situation zu verantworten hat.

Aber es geht uns ja gut, die Managergehälter sind wieder auf Rekordniveau und wer redet da schon vom sparen? Antwort: Diejenigen, die darunter zu leiden haben, dass das Geld nur „Oben“ angesammelt wird.