Bei Heise lese ich gerade, dass nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sondern auch „kleinere“ für den Kampf der Freiheit gegen Polizeiwillkür kämpfen. Konkret geht es um die Video-Überwachung von Demonstrationen durch die Polizei:
Das Verwaltungsgericht stellte im Bezug auf die Anti-Atom-Demo nun fest, dass der einzelne Teilnehmer bei einer Beobachtung der Versammlung im „Kamera-Monitor-Verfahren“ damit rechnen müsse, aufgezeichnet und registriert zu werden. Dies könne ihn vom Begleiten einer entsprechenden Veranstaltung abschrecken oder zu ungewollten Verhaltensweisen zwingen, um den beobachtenden Polizeibeamten möglicherweise gerecht zu werden. Durch diese Einschüchterung könnte mittelbar auf den Prozess der Meinungsbildung und demokratischen Auseinandersetzung eingewirkt werden. Erlaubt seien Bild- oder Tonaufnahmen durch die Berliner Polizei gemäß dem Versammlungsgesetz des Landes nur, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen“, dass von Teilnehmern öffentlicher Versammlungen „erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen“. Dafür müsse eine entsprechende Gefahrenprognose ersichtlich sein.
Eine Demonstrationsfreiheit muss es mir ermöglichen FREI zu demonstrieren und mir im Vorfeld die Gewissheit geben, nicht wegen der Ausübung meiner Meinungsfreiheit mit (versteckten) Restriktionen zu rechnen. HER-VOR-RAGEND! Es gibt Hoffnung. Ab und an blitzt sie auf.