Der V-Fall der Atomindustrie

Wenn ich lese, dass das Gesetz zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ausgesetzt werden soll, frage ich mich unwillkürlich was für intellektuelle Dünnbrettbohrer da am Werk sind (Jaja, Westerwelle….).

Aber was bedeutet es, wenn ein Gesetz temporär ausgesetzt wird.

  1. Es wird pausiert. Das heisst, die pausierte Zeit wird hinten dran gehängt.
  2. Die Kraftwerke laufen keinen Tag kürzer, es wird nur eine Pause eingelegt, bis die japanische Katastrophe aus den Medien verschwunden ist UND/ODER diverse Wahlen in Deutschland hinter uns liegen.
  3. Wann werden typischerweise Gesetze ausgesetzt? Richtig: Im V-Fall, auch Verteidigungsfall genannt.

Und genau das ist die derzeitige Situation: Eine riesige Verteidigungsschlacht unserer Atomindustrie um an den Milliardengewinnen festzuhalten. Dutzende von Atomlobbyisten rennen unseren Politikern derzeit die Türen ein und flüstern solch tolle Phrasen wie „Temporäre Aussetzung der Laufzeitverlängerung“ ins Ohr. Aber dies sind nur Hohlphrasen ohne jegliche wirklich konstruktive Aussagekraft. Es ist nur Politik – Politik im V-Fall. Denn im Krieg stirbt die Wahrheit immer zuerst!

Die Bundeskanzlerin übernimmt das Kommando über die Streitkräfte

Laut Grundgesetz (Art 115b):

Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.

übernimmt die Bundeskanzlerin die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte (also die Bundeswehr). Nun wird man sagen können, dass der Verteidigungsfall laut Grundgesetz (Art.115a) nur eintreten kann, wenn das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angegriffen wird oder ein Angriff unmittelbar bevorsteht.

Nun muss man allerdings feststellen, dass die Väter des Grundgesetzes GANZ sicher nicht davon ausgegangen sind, dass die Verteidigungsstreitkräfte der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswehr) mittels Transall nach Afghanistan geflogen werden um dort das Grundgesetz zu verteidigen. Auch als Spannungsfall würde ich den Zustand nicht bezeichnen – spätestestens wenn geschossen wird und es Tote gibt ist die „Spannung“ eskaliert.

Wenn ich nun lese:

Wenige Tage nach dem Tod von drei Bundeswehrsoldaten in Afghanistan ist nun auch Kanzlerin Angela Merkel der Meinung, dass man den Konflikt umgangssprachlich als Krieg einstufen kann. (Tagesschau)

dann darf ich doch davon ausgehen dass unser Regierungsoberhaupt die Kontrolle den V-Fall ausruft. Über die Umgangssprachlichkeit referierte ich bereits.

Kritisch wird das ganze, da wir nun diese schwarz-gelbe Pest Regierung bis zur Beendigung des Afghanistan-Krieges am Arsch haben – im Krieg wird nicht gewählt!

Artikel 115h

(1) Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit des Bundespräsidenten sowie bei vorzeitiger Erledigung seines Amtes die Wahrnehmung seiner Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates enden neun Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit eines Mitgliedes des Bundesverfassungsgerichtes endet sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.

Verdammte Scheisse. Holt unsere Jungs und Mädchen SOFORT aus Afghanistan raus!