Die Bundeskanzlerin übernimmt das Kommando über die Streitkräfte

Laut Grundgesetz (Art 115b):

Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.

übernimmt die Bundeskanzlerin die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte (also die Bundeswehr). Nun wird man sagen können, dass der Verteidigungsfall laut Grundgesetz (Art.115a) nur eintreten kann, wenn das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angegriffen wird oder ein Angriff unmittelbar bevorsteht.

Nun muss man allerdings feststellen, dass die Väter des Grundgesetzes GANZ sicher nicht davon ausgegangen sind, dass die Verteidigungsstreitkräfte der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswehr) mittels Transall nach Afghanistan geflogen werden um dort das Grundgesetz zu verteidigen. Auch als Spannungsfall würde ich den Zustand nicht bezeichnen – spätestestens wenn geschossen wird und es Tote gibt ist die „Spannung“ eskaliert.

Wenn ich nun lese:

Wenige Tage nach dem Tod von drei Bundeswehrsoldaten in Afghanistan ist nun auch Kanzlerin Angela Merkel der Meinung, dass man den Konflikt umgangssprachlich als Krieg einstufen kann. (Tagesschau)

dann darf ich doch davon ausgehen dass unser Regierungsoberhaupt die Kontrolle den V-Fall ausruft. Über die Umgangssprachlichkeit referierte ich bereits.

Kritisch wird das ganze, da wir nun diese schwarz-gelbe Pest Regierung bis zur Beendigung des Afghanistan-Krieges am Arsch haben – im Krieg wird nicht gewählt!

Artikel 115h

(1) Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit des Bundespräsidenten sowie bei vorzeitiger Erledigung seines Amtes die Wahrnehmung seiner Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates enden neun Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit eines Mitgliedes des Bundesverfassungsgerichtes endet sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.

Verdammte Scheisse. Holt unsere Jungs und Mädchen SOFORT aus Afghanistan raus!

Über die Umgangssprachlichkeit der Politik

Umgangssprache ist die Sprache, die zwar nicht im Duden definiert ist, aber eben auf der Strasse allgemein verstanden wird und akzeptiert ist (Siehe auch Wikipedia).

Wie ist es nun zu verstehen, wenn unser Selbstverteidigungsminister von Guttenberg erklärt:

Angesichts dieser Realitäten „kann man umgangssprachlich von Krieg reden“. Noch im November hatte er betont, dass der Konflikt in Afghanistan völkerrechtlich kein Krieg sei. Er halte es aber für vertretbar und verständlich, wenn unter Bundeswehrsoldaten und umgangssprachlich von einem Krieg die Rede sei. (TAZ)

Umgangssprache zeichnet sich NICHT dadurch aus, dass sie Dinge falsch benennt, sonder eher derbere Formulierungen nutzt als es die formvollendete Sprache der Erziehung des Hochadels praktiziert. Guttenberg würde nie jemanden als „Vollhonk“ bezeichnen, das wäre ja Umgangssprache – für ihn wahrscheinlich die Sprache der Gosse. Vielleicht würde er sich selbst eher „intellektuell anders befähigt“ bezeichnen.

Als was aber bezeichnet denn unser Selbstverteidingungsminister was da gerade in Afghanistan passiert und was die Umgangssprache nach seiner Aussage vertretbar als Krieg bezeichnet? Von Guttenberg hat zwar keine Bundeswehruniversität besucht, als Unteroffizier der Reserve darf man dort höchstens als Pförtner dienen, aber vielleicht denkt er dennoch ja an Clausewitz. Dann würde er den Afghanistaneinsatz als „Fortführung der Politik mit anderen Mitteln“ benennen – was aber nach Clausewitz bekannterweise die Definition für den Krieg ist.

So Guttenberg, nun stemme mal deinen Arsch in deine Hose vom Maßschneider und spreche mir nach:“ Wir befinden uns in Afghanistan im Krieg gegen die ehemaligen Machthaber des Landes“. Ob Sie das in Umgangssprache machen ist mir egal, aber ich bitte ausdrücklich um Klartext und kein Politikergeschwafel.