Die ARD gibt mir Resthoffnung dass der Anstand noch nicht verloren ist

Der Chefredakteur des WDR Jörg Schönenborn gibt mir ein wenig Hoffnung zurück, dass nicht alle Menschen in unserem Staat blutrünstige Racheengel sind, sondern dass es noch ein paar Menschen gibt, die rechtsstaatliche Prinzipien als Errungenschaft werten:

httpv://www.youtube.com/watch?v=ePt0jSjJJTk

Zivilisierte Völker haben einst das Völkerrecht geschaffen. Sie haben sich sich darauf verständigt, dass Verbrecher vor den internationalen Gerichtshof gestellt werden.

Mein Verständnis von einem Rechtsstaat ist nicht, dass Mörder einfach abgeknallt werden.

Sehr geehrter Herr Schönenborn. Allein für ihren Kommentar bezahle ich gern 3 Monate lang GEZ. Denn solche sachlichen Auseinandersetzungen sind für die „blutrünstige“ Boulevardjournaille schlicht nicht umsatzfördernd.

Auf die Frage wem der Tod bin Ladens nützt, kann es eine weitere Antwort geben: Der Tod bin Ladens kann sowohl den amerikanischen Geheimdiensten nutzen, die bei einer Gerichtsverhandlung eventuell hätten aus dem „Nähkästchen“ plaudern müssen. Ihre Rolle beim Aufstieg bin Ladens ist nicht einwandfrei geklärt und den US-Amerikanern ganz sicher ausgesprochen peinlich.

Die Deutsche Bahn AG spart ihre Kunden zu Tode

Das schwere Zugunglück, dass am Samstag in Sachsen-Anhalt mindestens 10 Todesopfer forderte, wäre bei vernünftiger Ausstattung der Gleisanlagen vermeidbar gewesen.

Eine Sprecherin der Bahn hatte eingeräumt, dass es auf der eingleisigen Unglücks-Strecke kein modernes Sicherungssystem für einen Notstopp gibt. Das sei dort aber auch nicht vorgeschrieben.

Quelle MDR. Wer schreibt dies vor? Der Verkehrsminister oder interne technische Anweisungen der Bundesbahn?

In der FAZ kann man dazu lesen:

Sicherheitssysteme, die beim Überfahren eines roten Signals eine sofortige Notbremsung auslösen, seien längst nicht auf allen Strecken in Ostdeutschland eingebaut. Dort müsse jetzt schnell nachgerüstet werden. Im Westen seien die Systeme dagegen Standard.

Wenn diese Anlagen nicht vorgeschrieben sind, weshalb sind diese dann auf allen westdeutschen Strecken bereits installiert? Darf ich spekulieren? Weil diese Anlagen bereits seit 1989 in Westdeutschland zur Standardausstattung solcher Strecken gehört und das Nachrüsten zu teuer geworden wäre? Weil man kein Geld investieren wollte, dass man für den Börsengang gebraucht hat?

Wie menschenverachtend doch so einige Manager zu sein scheinen. Der Straftatbestand dafür müsste – nach meiner Einschätzung – fahrlässige Tötung sein. Ich plädiere dafür ALLE dafür verantwortlichen Mitarbeiter der Bahn (inkl. Mehdorn) zumindest anzuklagen und nicht wieder nur Bauernopfer zu suchen. Denn deutlicher kann sich die Perversion der Profitmaximierung nicht zu erkennen geben.

Der Staat Amerika ermordet deutsche Staatsbürger

Die gesetzliche Grundlage ist klar definiert:

  • Schuld wird durch ein Gericht – und zwar nur durch ein Gericht – festgestellt
  • Die Todesstrafe ist abgeschafft

So wollen es deutsche Gesetze. Was aber passiert, wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland getötet wird? Und vor allem: Was passiert, wenn er bewusst und absichtlich durch das amerikanische Militär ermordet wird?

Am 4. Oktober starben nahe der Stadt Mir Ali im Nordwesten Pakistans drei Männer bei einem Angriff durch eine amerikanische Drohne. Sie galten als Terroristen. Ihre Identität wurde bis heute offiziell von niemandem bestätigt. Nach übereinstimmenden und nicht dementierten Presseberichten hatten zwei der Männer zuvor in Hamburg gelebt. Einer war Iraner, der andere hatte einen französischen und einen algerischen Pass. Der dritte Mann, Bünyamin E., stammte aus der Türkei, war in Wuppertal aufgewachsen und zur Schule gegangen – und war deutscher Staatsbürger.

Quelle: Süddeutsche. Es geht um den Kampf gegen den Terror – JA. Aber ist es deshalb erlaubt Menschen – mit denen man sich nicht im Krieg befindet (Genfer Konventionen) – vom Leben zum Tod zu befördern?

Selbst wenn Bünyamin E. ein Terrorist war, und wenn Bünyamin E. bereits in der Vergangenheit – auch schwere – Straftaten begangen hat, so ist er „nur“ ein Krimineller und auch das erst, wenn ein Gericht dies festgestellt hat.

Abgesehen von dem „Fall“ (besser Schicksal) den Bünyamin E. muss man auch die anderen Opfer der US-Angriffe als ermordete bezeichnen. Auch wenn von einem „Krieg gegen den Terror“ gesprochen wird, werden doch nicht die Regeln des Krieges eingehalten. Von den USA auch zum wiederholten Male. Ein Krieg läuft nach bestimmten Regeln ab, wer diese nicht einhält ist ein Aggressor und hat weder das internationale Recht noch die Solidarität der internationalen Staatengemeinschaft hinter sich.

Ich stelle mit Bedauern fest, dass ich obiges erst nach dem Artikel der Süddeutschen in dieser Form feststelle und -halte.