Die Bundes-STASI rüstet gegen Atomkraftgegner auf

In dem Film „Das Leben der anderen“ beeindruckte mich insbesondere die Perfidität mit der die STASI ganz normal mit den perversesten Mitteln gegen potentielle Systemgegner vorging. Wenn ich in der Hanoversche Allgemeine Zeitung folgende Zeilen lese, fühle ich mich an eben diesen Film erinnert:

Im Vorfeld des für November erwarteten Castor-Transports fährt die Polizei schärfere Geschütze gegen Atomkraftgegner aus dem Wendland auf. Mindestens fünf von ihnen haben jetzt Post erhalten, eine „Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung“ in der Kriminaltechnik des Polizeikommissariats in Lüchow. Die Aktivisten sollen von Kopf bis Fuß erfasst werden: An ihren Fingerabdrücken ist die Polizei interessiert, ebenso an Abdrücken von Handflächen und Handkanten

Nun wird der CDU-Wähler sich denken: „Geschieht ihnen recht, diesen linksradikalen Spinnern, die sich immer Strassenschlachten mit der Polizei liefern muss. Aber sind es wirklich Randalierer, die zur Aufgabe ihrer Menschenrechte aufgefordert werden? Die HAZ weiss auch hier Rat:

Einer der Aktivisten ist der Kassenwart der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg – ein unbescholtener Mann. Er ist noch nie wegen einer Straftat verurteilt worden. Dennoch heißt es zur Begründung in der Vorladung, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass „Sie sich in nächster Zeit erneut strafrechtlich relevant verhalten werden“.

Ich habe da auch ein Suchbild auf der Webseite der Bürgerinitiative gefunden. Na, wer ist der jugendliche Randalierer? Findet ihr ihn? Oder sind das eben diese Menschen die auch bei Stuttgart 21 gezeigt haben, dass es das Volk ist, das unzufrieden ist und nicht irgendwelche pubertierenden Spinner?

Was für ein Drecksstaat ist das eigentlich? Solltet ihr jemals bei der Polizei verhört werden, furzt unbedingt in den Stuhl auf dem ihr sitzt. Der Furz muss unbedingt euren normalen Körpergeruch überdecken, nicht das die Bundesstasi auch noch Geruchproben von euch – für ihre Spürhunde – hat.

Vorratsdatenspeicherung stört Verfolgung von Straftaetern

Bei Heise kann man gerade lesen:

Im Jahr 2008, als Verbindungsdaten nur sporadisch gespeichert wurden, seien 167.451 Internet-Straftaten registriert worden, sie konnten zu 79,8 Prozent aufgeklärt werden, erläutern die Bürgerrechtler in einer Mitteilung. Im Jahr 2009, in dem alle Interneteinwahlen und E-Mails für sechs Monate protokolliert worden seien, habe die Polizei demgegenüber 206.909 Internet-Straftaten registriert. 75,7 Prozent davon seien aufgeklärt worden.

Das heisst, dass OHNE Vorratsdatenspeicherung (2008) eine höhere Aufklärungsrate vorlag, als dies 2009 der Fall war. An einer höhere Anzahl von Taten kann es nicht liegen. sagte doch gestern der BKA-Präsident Ziercke noch in der Welt:

Ein personelles Problem gibt es im BKA nicht.

Der Fairness halber, wollen wir nicht unterschlagen, dass diese Aussage den Bereich „Kinderpornografie im Internet“ meint. Sollten allerdings einige Bereiche des BKA ein Personalproblem haben, wäre es auch Aufgabe des (gut bezahlten) Präsidenten des BKAs gewesen – auch wenn dies nicht das Thema des Interview ist – auf Probleme in anderen Bereichen hinzuweisen:“ In dem Bereich sind wir personell ausreichend ausgestattet“. Ziercke aber nutzt die Allgemeinformel, auf welche ich mich beziehen darf.

Ein weiteres Puzzlespiel in dem „Wir lügen und betrügen die Bürger“-Spiel.

Ein deutsches Guantanamo?

Wenn ich den Bericht in der FTD richtig verstehe sind FDP und CDU gerade dabei eine Art „Guantanamo für Dreiste“ in Deutschland einzurichten.

Guantanamo Bay wurde von den Amerikanern ja als Gefängnis ausserhalb der Gerichtsbarkeit der USA eingerichtet. Der Grund war, dass man sich in den USA an die Gesetze halten muss. Die deutsche Regierung ist da wesentlich dreister:

Der Streit um die Zukunft der Sicherungsverwahrung ist beendet. Gefährliche Straftäter sollen künftig in einer neuen Einrichtungsform nach Ablauf ihrer Haftzeit untergebracht werden – etwas zwischen Gefängnis und Psychatrie (sic).

In ein Gefängnis wird man gesperrt, weil man eine Straftat begangen hat und ein ordentliches Gericht eine Strafe – auf Grundlage der deutschen Gesetze – definiert hat. Jeder Tag Freiheitsentzug nach Verbüßung der Strafe ist: Freiheitsentzug.

Sicher steht das Mittel der geschlossenen Psychiatrie zur Verfügung. Wenn ein Mensch eine Gefahr für sich oder Andere darstellt, kann man auch gegen seinen Willen (aufgrund einer amtsärztlichen Entscheidung) in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.

Am Ende wird eine Lösung kreiert um Menschen weg zu sperren, die weder eine Straftat begangen haben, noch eine Gefahr für sich oder andere darstellen – für beides gibt es Grundlagen. Was also bleibt übrig? Ein wegsperren von unliebsamen Zeitgenossen – so etwas gab es zuletzt im dritten Reich – oder eben Guantanamo Bay.