Polizei sucht noch weitere Zeugen wg. „Radfahrer“

Laut der Berliner Umschau sucht die Polizei noch weitere Zeugen, die den polizeilichen Übergriff gegen den „Radfahrer“ beobachtet haben und diesbezüglich aussagen können.

>Nach dem Prügel-Einsatz gegen einen Teilnehmer der Datenschutz-Demo am Sonnabend sucht die Polizei weiter Zeugen.

„Die zurzeit bekannten Videobilder begründen den Vorwurf der Körperverletzung im Amt. Um eine umfassende Aufklärung des Falles zu erreichen, wird aber nicht nur auf die Videobilder zurückgegriffen“, heißt es in einer Presseerklärung der Behörde.

Dass die Ermittler ihre Untersuchungen nicht ausschliesslich auf das Videomaterial stützen ist nachvollziehbar. Ich möchte also JEDEN der die Szene beobachtet hat bitten, sich mit der Berliner Polizei in Verbindung zu setzen. Umso mehr _sachdienliche_ Aussagen gemacht werden, desto klarer wird das Bild für Ermittler, Staatsanwalt und auch den Richter werden.

Bitte diesen Aufruf weiterverbreiten – es ist im Sinne der Aufklärung und der Gerechtigkeit.

Warum wir Zensurgesetzes und Vorratsdatenauswertung brauchen

Unserer Regierung kann man ja viel unterstellen, aber wie man die eigene Macht erhält – auch und gerade wenn man massiven Mist baut – dass weiss sie schon.

Schon 2005 sollen streng vertrauliche Listen erstellt worden sein, an welchen Orten der Volksunmut als erste in offene Rebellion umschlagen kann/wird. Und was braucht man, wenn man eine Rebellion eindämmen möchte?

Als erstes Informationen über die Rädelsführer, welche man durch Überwachungsmassnahmen wie der Auswertung der mittels Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten. Am besten ohne, dass ein Richter dies vorher genehmigt. OK abgehakt, haben wir.

Als nächstes muss unterbunden werden, dass sich der Volksmop organisiert. Das Internet ist da brandgefährlich! Also muss man ein Instrumentarium erschaffen, mittels dessen man ganz schnell Webseiten und Kommunikationswege der Rebellen unerreichbar schalten kann. Diese Aufgabe hat dann ja Zensursula erfolgreich gemeistert. Die Idee den Kinderschutz vorzutäuschen war schon genial.

Dann fehlt nur noch der Bundeswehreinsatz im Innern. Und DAS kriegen die bestimmt auch noch hin. Vielleicht muss da nochmal der Terrorismus herhalten.

Via Welt – auch wenn Udo Ulfkotte als Terrorspezialist genannt ist, möchte ich den Artikel inhaltlich nicht in die Welt der Verfolgungstheorien verwerfen.

Wer ist wählbar: Neues aus dem Bundestag

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am Mittwochmorgen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet beschlossen. Die FDP-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion lehnten die Änderungen und den Entwurf insgesamt ab.

findet man als Information auf den Seiten des Deutschen Bundestages. Entgegen der landläufigen Meinung, dass (durch das BKA) erst einmal versucht werden muss etwaige Seiten zu löschen, sieht der neue Gesetzentwurf aber vor:

Die Koalition änderte gegenüber dem Ursprungsentwurf, dass die Aufnahme in die Sperrliste nur erfolgen darf, wenn Maßnahmen zur Löschung der Inhalte nicht möglich oder nicht erfolgversprechend sind

„Nicht erfolgsversprechend“. Ich mag es, wenn Gesetzestexte viel Spielraum lassen. SOLLTEN Gesetze stets so interpretiert werden, wie es die Väter des Gesetzes gemeint haben könnten, so wäre das ja noch nachvollziehbar. Da dies aber nicht der Fall ist, sondern Gesetze gern so ausgelegt werden, wie es dem jeweiligen Bedürfnissträger gerade ins Konzept passt, wird da wohl eher ein bisschen zu viel gesperrt, als ein zu löschen. Mal ehrlich: Was macht mehr Arbeit? Eine Datei um eine Zeile zu erweitern, oder den Provider zu kontaktieren, eventuelle Rückfragen zu beantworten und zu prüfen, ob die Löschung auch erfolgte? Also ab in die Liste und Pauschalausrede „nicht erfolgsversprechend“ rantackern.

Die Sperrliste soll darüber hinaus von einem unabhängigen Expertengremium, das beim Bundesbeauftragten für Datenschutz eingerichtet werden wird, regelmäßig kontrolliert werden. Wenn das Gremium mehrheitlich gegen eine Sperrung votiert, muss diese Seite aus der Sperrliste genommen werden

Also auch hier gilt: Erstmal alles rein. KEIN Richtervorbehalt schütz vor der Einschränkung des Grundrechtes seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu äussern, oder Jeder hat das Recht sich aus frei verfügbaren Quellen. Dies sind gleich zwei Grundrechte die bei Missbrauch in Tateinheit angegriffen werden können.

Interessant ist auch, wie sich CDU und SPD wunderbar einig (fast möchte man sagen freundschaftlich) aneinender kuscheln:

Nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz. Die Fraktion hatte argumentiert, der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beinhalte keine Änderung des Telemediengesetzes mehr, sondern die Schaffung eines Spezialgesetzes zur Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. Es gebe zahlreiche Fragen dazu. Neben der FDP-Fraktion stimmten auch die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag. CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag mit dem Hinweis ab, es sei bereits eine Anhörung durchgeführt worden, und damit sei das Recht auf Durchführung einer Anhörung, das von einem Viertel der Ausschussmitglieder eigentlich durchgesetzt werden könne, verbraucht.

Also haben „die da oben“ (CDU/CSU und SPD) sich prächtig stark gegen „die da unten“ (FTP, Die Linke und die Grünen) durchgesetzt. Bloss nicht zu viele Rechte an die Deppen da unten.

Ergebniss:

Unwählbar (in dieser Sache): CDU/CSU und SPD

Wählbar(in dieser Sache): FTP, Die Linke und die Grünen