Wer ist wählbar: Neues aus dem Bundestag

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am Mittwochmorgen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet beschlossen. Die FDP-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion lehnten die Änderungen und den Entwurf insgesamt ab.

findet man als Information auf den Seiten des Deutschen Bundestages. Entgegen der landläufigen Meinung, dass (durch das BKA) erst einmal versucht werden muss etwaige Seiten zu löschen, sieht der neue Gesetzentwurf aber vor:

Die Koalition änderte gegenüber dem Ursprungsentwurf, dass die Aufnahme in die Sperrliste nur erfolgen darf, wenn Maßnahmen zur Löschung der Inhalte nicht möglich oder nicht erfolgversprechend sind

„Nicht erfolgsversprechend“. Ich mag es, wenn Gesetzestexte viel Spielraum lassen. SOLLTEN Gesetze stets so interpretiert werden, wie es die Väter des Gesetzes gemeint haben könnten, so wäre das ja noch nachvollziehbar. Da dies aber nicht der Fall ist, sondern Gesetze gern so ausgelegt werden, wie es dem jeweiligen Bedürfnissträger gerade ins Konzept passt, wird da wohl eher ein bisschen zu viel gesperrt, als ein zu löschen. Mal ehrlich: Was macht mehr Arbeit? Eine Datei um eine Zeile zu erweitern, oder den Provider zu kontaktieren, eventuelle Rückfragen zu beantworten und zu prüfen, ob die Löschung auch erfolgte? Also ab in die Liste und Pauschalausrede „nicht erfolgsversprechend“ rantackern.

Die Sperrliste soll darüber hinaus von einem unabhängigen Expertengremium, das beim Bundesbeauftragten für Datenschutz eingerichtet werden wird, regelmäßig kontrolliert werden. Wenn das Gremium mehrheitlich gegen eine Sperrung votiert, muss diese Seite aus der Sperrliste genommen werden

Also auch hier gilt: Erstmal alles rein. KEIN Richtervorbehalt schütz vor der Einschränkung des Grundrechtes seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu äussern, oder Jeder hat das Recht sich aus frei verfügbaren Quellen. Dies sind gleich zwei Grundrechte die bei Missbrauch in Tateinheit angegriffen werden können.

Interessant ist auch, wie sich CDU und SPD wunderbar einig (fast möchte man sagen freundschaftlich) aneinender kuscheln:

Nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz. Die Fraktion hatte argumentiert, der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beinhalte keine Änderung des Telemediengesetzes mehr, sondern die Schaffung eines Spezialgesetzes zur Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. Es gebe zahlreiche Fragen dazu. Neben der FDP-Fraktion stimmten auch die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag. CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag mit dem Hinweis ab, es sei bereits eine Anhörung durchgeführt worden, und damit sei das Recht auf Durchführung einer Anhörung, das von einem Viertel der Ausschussmitglieder eigentlich durchgesetzt werden könne, verbraucht.

Also haben „die da oben“ (CDU/CSU und SPD) sich prächtig stark gegen „die da unten“ (FTP, Die Linke und die Grünen) durchgesetzt. Bloss nicht zu viele Rechte an die Deppen da unten.

Ergebniss:

Unwählbar (in dieser Sache): CDU/CSU und SPD

Wählbar(in dieser Sache): FTP, Die Linke und die Grünen

Zensur wird delegiert und ist dann keine Zensur mehr

Wenn der Staat den Zugriff auf Informationen behindert, nennt man das für gewöhnlich Zensur. Wikipedia sagt dazu:

Zensur (censura) ist ein politisches Verfahren,[1] um durch Massenmedien oder im persönlichen Informationsverkehr (etwa per Briefpost) vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte beziehungsweise Gesetzen zuwiderlaufende Inhalte zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden.

Das heisst: Wenn politisch(!) Informationen be- oder verhindert werden. Wenn aber die Politik – oder deren Handlanger – privatwirtschaftlich handelnde Unternehme (mittels Listen, welche Inhalt von Verträgen sind) dazu bringt, genau dies zu tun – Informationen zu blocken – dann ist es auf einmal TOTAL legal und auch mit dem Grundgesetz vereinbar:

Darüber hinaus ist festzustellen, dass, sofern es zu einer Sperrung auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Zugangsanbieter und dem Bundeskriminalamt kommt, es bereits an einem hoheitlichen Eingriff fehlt. Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis liegt nur dann vor, wenn sich staatliche Stellen ohne Zustimmung der Beteiligten Kenntnis von dem Inhalt oder den Umständen eines fernmeldetechnisch vermittelten Kommunikationsvorgangs verschaffen, die so erlangten Informationen speichern, verwerten oder weitergeben. (…) Es muss sich um eine Kenntnisnahme durch den Staat handeln. (…) Ein solcher Eingriff liegt erkennbar nicht vor.

Nachzulesen ist dasin einem Arbeitspapier, dass von der „Arbeitsgruppe Access Blocking“  erstellt wurde. Zu finden bei Alvar Freude. Alvar kommentiert es wie folgt:

Soll das heissen, die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Grundrechte zwar das Individuum vor staatlichen Eingriffen schützen, wenn aber die Provider aufgrund eines aufgezwungenen Vertrages hier tätig werden, sei das ja kein staatlicher Eingriff? Sprich: Wenn der Staat eine private Einbrecherbande beauftragt, in ein Haus einzusteigen, bleibt die Unverletzlichkeit der Wohnung davon unberührt, weil es der Staat nicht selbst macht?

Dem ist nichts – aber auch GARNICHTS hinzuzufügen. Und unsere Schergen regen sich über südamerikanische Juntas auf. Die sind selbst keinen Deut besser – nur feiger. Die Juntas haben den Arsch in der Hose und setzen die Rechte direkt ausser Kraft und spannen dafür keine Aktiengesellschaften ein.