Post versucht Blogger in Sachen E-Postbrief zu beeinflussen

Ich erhielt eben einen Anruf der Pixelpark AG aus Berlin. Ich sollte zu einer Telefonkonferenz eingeladen werden, in der mehrere Blogger Ihre Bedenken und Verbesserungsvorschläge in Sachen E-Postbrief vorbringen können.

Ich habe – aus mehreren Gründen – freundlich aber sehr bestimmt abgesagt. So eine Beratung kostet SEHR viel Geld, da sie sehr umfangreich zu erfolgen hat. Dieses Geld wird mit Sicherheit keiner der Teilnehmer erhalten. Es wird von der Post versucht mit der „Wir nehmen euch doch ernst“-Karte zwei Dinge zu erreichen:

  1. Input abziehen (welchen man auch erhält wenn man z.B. hier mal die „suchen“-Funktion nutzt
  2. Blogger vor den Marketingkarren zu spannen um aus der schlechten Reputation heraus zu kommen, die derzeit in der Bloggerszene dem Ruf des Produktes wie ein Betonklotz am Bein hängt

Liebe Marketingagentur, liebe deutsche Post,

ich bin nicht käuflich, und wenn dann ist die Summe für euch VIEL zu hoch. Ich bin zu alt, zu intelligent und zu stolz um auf eure billigen Versuche herein zu fallen.

Gern aber könnt ihr meinen Arbeitgeber kontaktieren. Stunden und tageweise stehe ich dann gern – zu den üblichen Tarifen – zur Verfügung.

Smartpad von 1&1 killt kein iPhone – sagt die FAZ

Tja, da kann der schöne Marcel Davis in der Fernsehwerbung noch so sehr schwärmen, die FAZ haut 1&1 deren Smartpad eher um die Ohren, als Werbung dafür zu machen.

Das Smartpad von 1&1 kann es mit dem iPad nicht im Mindesten aufnehmen. Es ist in erster Linie billig. Durch das schlechte Display und sein behäbiges Arbeitstempo verhaspeln sich Benutzer und Software gleichermaßen. Und zwar ständig.

Sowas nennt man dann auch „vernichtend“. Weitere Nachteile sind schnell aufgezählt:

Es ist mit dem älteren Android-Betriebssystem 1.6 aus der Handy-Welt ausgerüstet, man kann allerdings mit dem Gerät nicht telefonieren, und eine ganze Reihe von Besonderheiten sind zu beachten: Es gibt keinen direkten Zugriff auf den Android-Market mit seinen etwa 50.000 zusätzlichen Apps, sondern es lassen sich nur von 1&1 ausgesuchte Zusatzprogramme aus einem „1&1 Store“ installieren. Vergeblich sucht man darin Apps für Internettelefonie (etwa Sipdroid oder Fring), Apps für den Zugriff aufs Dateisystem (etwa Astro), kostenpflichtige Apps und vieles andere mehr. Weiterhin fehlen auch manche Programme, die Android 1.6 von Hause aus mitbringt, beispielsweise Google Chat.

und dann:

Was dem Smartpad aber den Todesstoß versetzt, ist die Kombination aus lahmer Hardware in Verbindung mit einem mangelhaften, unempfindlichen Display: Obwohl die Prozessorleistung (500 Megahertz) prinzipiell ausreichend sein sollte, reagiert der Apparat auf alle Finger-Gesten träge und unpräzise, was der billigen resistiven Displaytechnik geschuldet ist.

Naja, mal ehrlich hat jemand etwas anderes erwartet? Für welche Art von Produkten steht in eurer Vorstellung der Name 1&1? Für High-Quality und absolute Leistungsfähigkeit, oder eher absolut niedrigpreisiger Massenmarkt?

Na dann. Also kann 1%1 seine blöde DSL-Leitung mit 24 Monaten Vertragslaufzeit ans Bein binden.

Kai D. Roaming und der geldwerte Vorteil

Unser bekanntestes Roaming Opfer (diesmal T-Mobil, also Telekom und nicht Vodafone) bekommt irgendwie mehr Presse als es mir damals zuteil wurde – der kommt ssogar im Fernsehen

httpv://www.youtube.com/watch?v=hjSj8eBKQ54

Wenn es allerdings stimmt, was in der TAZ steht

Auch wenn es inzwischen heißt, sein Arbeitgeber wolle die Roaming-Kosten übernehmen, könnte man auf die Idee kommen, Kai D. versuche nun den Schaden durch Einnahmen aus redaktioneller Werbung auszugleichen: Nicht nur läuft er zu Beginn des Spots in der Rolle des vitalen Mittvierzigers demonstrativ mit Lidl-Tüten durchs Bild und lässt sich anschließend mit Apple-Produkten filmen. Auch zur Telekom schlägt Herr D. die Tür noch nicht ganz zu, sondern hantiert in Nahaufnahme mit allerlei technischen Geräten, die wohl nicht zufällig deren Logo tragen.

drängt sich die Frage auf, ob die Übernahme von privaten Kosten auf angemessen steuerlich angegeben wird. Stichwort: Geldwerter Vorteil. Schliesslich muss jeder kleine Angestellte das Mittagessen in der Kantine und den Firmenwagen auch – als geldwerten Vorteil – versteuern.