Kai D. Roaming und der geldwerte Vorteil

Unser bekanntestes Roaming Opfer (diesmal T-Mobil, also Telekom und nicht Vodafone) bekommt irgendwie mehr Presse als es mir damals zuteil wurde – der kommt ssogar im Fernsehen

httpv://www.youtube.com/watch?v=hjSj8eBKQ54

Wenn es allerdings stimmt, was in der TAZ steht

Auch wenn es inzwischen heißt, sein Arbeitgeber wolle die Roaming-Kosten übernehmen, könnte man auf die Idee kommen, Kai D. versuche nun den Schaden durch Einnahmen aus redaktioneller Werbung auszugleichen: Nicht nur läuft er zu Beginn des Spots in der Rolle des vitalen Mittvierzigers demonstrativ mit Lidl-Tüten durchs Bild und lässt sich anschließend mit Apple-Produkten filmen. Auch zur Telekom schlägt Herr D. die Tür noch nicht ganz zu, sondern hantiert in Nahaufnahme mit allerlei technischen Geräten, die wohl nicht zufällig deren Logo tragen.

drängt sich die Frage auf, ob die Übernahme von privaten Kosten auf angemessen steuerlich angegeben wird. Stichwort: Geldwerter Vorteil. Schliesslich muss jeder kleine Angestellte das Mittagessen in der Kantine und den Firmenwagen auch – als geldwerten Vorteil – versteuern.