Politiker fordern Sonderrechte für das Internet

Es gibt Forderungen von Politikern, da fragt man sich doch glatt, ob diese Personen eigentlich 1+1 zusammen zählen und sich die Schuhe selbst binden können. Der Bundestagsabgeordnete Gerd Höfer hat zum Beispiel einen Megabrüller rausgelassen, mit dem er eigentlich – aufgrund von mangelndem Sachverstand  – berufsunfähig geschrieben werden könnte:

Wenn diese Verfügbarkeit da ist, dann darf es nicht passieren, dass die Abgeordneten aktiv oder passivmit E-Mails überschüttet werden. Ich gebe ein Beispiel aus der Bundesrepublik Deutschland: Dort gibt es einen sogenannten Abgeordnetenwatch, wo Leute anonym die Abgeordneten befragen und unter ihre Frage schreiben: „Auf die Antwort kommt es an, ob Sie für uns wählbar sind oder nicht.“ Ich erfahre dabei nicht, wer der Absender ist.

Quelle (PDF). Dieser Gerd Höfer lässt sich bestimmt auch bei Podiumsdiskussionen  einen Personalausweis zeigen, bevor er fragen beantwortet. In Ausnahmefällen akzeptiert Höfer auch einen Reisepass – allerdings nur, wenn eine Meldebestätigung mitgeführt wird.

Das Blog von Abgeordnetenwatch weiss zu berichten:

Den Zuhörern seines Vortrags über die „digitale Demokratie“ im Januar 2009 verschwieg Höfer übrigens, mit wie vielen Bürgerfragen via abgeordnetenwatch.de er in den vorangegangenen zwei Jahren überschüttet wurde. Es waren 16 – in Worten: sechszehn.

Beantwortet hat Höfer zwei.

Wahrscheinlich waren die beiden Fragesteller Herrn Höfer persönlich bekannt … Und nun  erwartet Herr Höfer, dass oben zitierte Aussage nur Menschen aus seinem Freundes und Bekanntenkreis zur Verfügung gestellt wird. Wie hiess das bei Werner nochmal? „Ich blamier mich ja“

Herr Höfer ist Major der Reserve. Wir nannten die Berufssoldaten (es gab Ausnahmen!) immer Zivilversager. Da ist der Weg zum Politiker sicher nicht weit und vor allem logisch gewesen.

Werden Kriminalbeamte zu einer Internet-Gestapo?

Der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen sagte dazu der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Was wir brauchen, ist ein verlässlicher Identitätsnachweis im Netz. Wer das Internet für Käufe, Online-Überweisungen, andere Rechtsgeschäfte oder Behördengänge nutzen will, sollte sich zuvor bei einer staatlichen Stelle registrieren lassen müssen.“

liest man bei n-tv. Das sind dieselben Spezialisten, die es – im Gegensatz zu den Banken – nicht gebacken bekommen kriminelle Webseiten vom Netz zu trennen. Das ist die selbe Ecke von Mensch, die Namensschilder für Polizisten ablehnen um sich selbst zu schützen.

Muss ich mich bald auch bei dem Erwerb eines Einzelfahrausweises für den Nahverkehr mittels Personalausweis identifizieren? Muss ich auch bei REWE/LIDL/SKY/ALDI meinen Ausweis vorzeigen, um einwandfrei identifizierbar zu sein?

WIE wahnsinnig die feuchten Träume der Kriminalbeamten sind kann man folgender Forderung entnehmen:

Zudem solle die Polizei das Recht bekommen, „Trojaner, Viren und Schadprogramme von privaten Rechnern entfernen zu dürfen“, die zuvor von Kriminellen unbemerkt gekapert worden seien. „

Der Paragraph 303 des StGB wird mal eben dahingehend interpretiert, dass die Polizei auf meinen Privatrechner zugreifen darf, um „Trojaner, Viren und Schadprogramme“ zu entfernen? Und so nebenbei sich noch ein wenig umschauen, was ich so für Daten auf der Festplatte habe? Im Zweifelsfall – bedauerliches Missverständnis – wird von meinem Privat-PC (auch von meinem Mobiltelefon?) das Video gelöscht auf dem ich dokumentierte, dass die Polizisten den harmlosen Passanten niederprügelten?

Lieber Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), so wird das nichts mit Vertrauen und so. Eure Versuche dem obersten Volksüberwacher Ziercke in die Hände zu spielen sind deutlich zu offensichtlich.

MdB darf jeder werden

Sebastian Edathy Mitglied des Bundestags und SPD-Mitglied hat einen guten Grund Befürworter der Vorratsdatenspeicherung zu sein. Auf Abgeordnetenwatch berichtet er von einem Vorfall, der weniger stabile Psychen schwerstens traumatisiert hätte:

Ich nenne Ihnen mal ein konkretes und reales Beispiel: Auf meinen Namen wurde vor ca. einem Jahr über das Internet bei einem recht bekannten Flensburger Erotik-Versand eine künstliche Vagina bestellt, über deren Eintreffen in meiner Privatwohnung ich sehr überrascht war. Ist es legitim, herausfinden zu wollen, ob der Besteller identifiziert werden kann? Ich meine: Ja. Das Versandhaus, das die Ware zurücknehmen musste, wurde finanziell geschädigt und ich belästigt. Zumindest zu versuchen, den Bestellungs-Urheber zu identifizieren, sah das Gesetz vor. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders. Damit kann ich leben, ohne mir deswegen zurechnen lassen zu müssen, ein schlechtes Gesetz mitverantwortet zu haben.

Jawoll! Und ab sofort werden Briefe und Postkarten nur noch transportiert, wenn der Einlieferer auch seinen Personalausweis vorzeigt. Ansonsten besteht ja die Gefahr, dass jemand anonym und mit falschen Absenderangaben per Brief in Flensburg einen Analdildo bestellt und zu Herrn Edathy nach Rehburg-Loccum liefern lässt.

Sehr geehrter Herr Edathy wie realitätsfremd muss man sein, wenn man einfachste Parallelen zwischen elektronischer und herkömmlicher Kommunikation nicht nachvollziehen kann.  Vielleicht sind sie aber einfach mit der modernen Kommunikation überfordert? Man weiss es nicht.

Man sollte man doch versuchen sich ein wenig Sachverstand anzueignen, bevor man über Gesetze abstimmt.

Tja, um Brot zu backen muss man eine Lehre und sogar eine Meisterprüfung absolvieren – MdB darf jeder werden. Sehe ich  da Verbesserungspotential?