Nötigt der Anwalt der Deutsche Bank AG den Bundesgerichtshof?

Das sind so die Dinge an denen ich erkenne, dass in unserem Ländle etwas ganz massiv schief läuft. Wenn ich folgendes heute bei der Tagesschau lesen muss:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Entscheidung über riskante Zinsgeschäfte der Deutschen Bank auf den 22. März vertagt. Das größte deutsche Geldinstitut steuert aber nach den Eindrücken des bisherigen Verfahrens auf eine Niederlage zu. Denn der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers ließ in der Verhandlung erkennen, dass die Bank den Kläger, das mittelständische Unternehmen Ille, seiner Ansicht nach unzureichend beraten hatte.

in Urteil gegen die Deutsche Bank könnte für die gesamte Branche Folgen haben. „Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus, wenn sie in ihr Urteil schreiben, dass die Bank entweder keinen Gewinn machen darf oder darüber aufklären muss“, warnte der Rechtsvertreter der Bank, Reiner Hall, die Richter. Der BGH schaffe mit einer solchen Entscheidung eine neuartige Pflicht für die Banken zur Aufklärung über ihre Renditen, auf die sich alle Kunden berufen könnten, deren Spekulationen schiefgegangen seien. „Da kämen Milliardenforderungen auf die Banken zu.“ Die Haltung des Gerichts sei lebensfremd.

Ahja, die Haltung, dass ein Geschäftsmann seinen Kunden über etwaige Gefahren der Geschäftsbeziehung informieren muss ist also lebensfremd. Genau so lebensfremd wie es ist, dass gewisse Geschäftemachereien als Betrug und unlauter bezeichnet werden könne, oder wie? Wucher darf dann auch nicht mehr angeklagt werden. Alles nur, weil sonst das Geschäftsmodell der Deutschen Bank ins Wanken gerät?

Wenn der Anwalt dem urteilenden Richter erklärt „Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus“, dann ist das für mich ein klarer Fall von Nötigung, die schliesslich wie folgt definiert ist:

§240 StGB

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Für mich wäre der Fall klar: Der Anwalt versuchte zu nötigen. Herr Staatsanwalt – Ihr Einsatz! Und den Ackermann gleich mal mit untersuchen – eventuell liegt da ja ein Anstiften zu einer Straftat vor. Man kann es ja nie wissen.

Offener Artikel an den Kuschelpunker #wm

Mein lieber Kuschelpunker,

wenn mich jemand fragt wer mein bester Freund ist, dann fällt garantiert dein Name. Aber eines ist GANZ sicher:

Ich werde NIE wieder ein WM-Spiel Deutschland:$Gegner mit dir gemeinsam sehen

Begründung:

Das Spiel Deutschland:Australien konnten wir aus organisatorischen Gründen nicht gemeinsam sehen: Deutschland gewann

Das Spiel Deutschland gegen Serbien sahen wie gemeinsam – es war eine nette, kleine Feierei bei Bier und Grillfleisch, aber hatten wir etwas zu feiern, als wir gemeinsam das WM-Spiel sahen? Nein, wir machten uns Mut, dass DIESES Spiel ein Ausreisser war und die deutsche Mannschaft EIGENTLICH so gut ist, wie wir es im ersten Spiel sahen. All die kleinen Tricks des „Letzten ECHTEN Punkers südlich der Elbe“ (sorry, DAS ist Heiko….)  brachten nix: Keine alten stinkenden Fußballschuhe, keine Hutparade – nix half. Wir sahen eine Niederlage

Dann entschieden wir es auszuprobieren: Wir machten aus, dass Spiel gegen Ghana NICHT gemeinsam zu sehen, um versuchen herauszufinden, ob es da eine zarte Gesetzmäßigkeit geben könnte. Verdammte Kiste: Deutschland gewinnt 1:0 gegen Ghana. War ein bisschen holperig, aber Deutschland gewann 1:0 und wir kamen weiter.

Aufgrund der Ghana-Erfahrung wurde – man hat ja auch eine nationale Verantwortung – beschlossen wir, dass wir auch das Spiel Deutschland:England NICHT gemeinsam sehen werden. Es zeichnete sich (aufgrund des schwachen Spiels gegen Ghana) zwar noch keine wirkliche Gesetzmäßigkeit ab, aber sicher ist sicher. Und Deutschland gewann 4:1. Alter war das genial. Fußball wie er Spaß macht, wie wir beide ihn so super gern sehen.  Deutschland schickt England nach Hause und hat nebenbei das „Glück“, die Wembley-Frage als ungültig zu stempeln. Ein Ergebnis wie es keiner von uns auch nur zu hoffen wagte.

Zum Spiel Argentinien:Deutschland brauchten wir nicht lange zu diskutieren. Es wurde ANgesprochen, aber wir beide wussten, dass es wertvoller ist dass Deutschland gewinnt, als dass wir ein paar Biere zusammen trinken. Du holtest Dir wieder den Ossi-Stefan  (lieber Gruss auch an ihn – an „Unwissende“: Das ist ein Kompliment und liebevoll gemeint!) nach Hause und ich guckte „in Ruhe“ Zuhause. „In Ruhe“ – hahahaha. Alter was habe ich geschwitzt. Erst das 3:0 befreite den alten Mann von der steten Gefahr des Herzkaspers. Das 4:0 machte mich glücklich und beim Schlusspfiff war alles OK und das Bier (kleines Kampfgepäck) war leer.

Alterchen, ich bin alt, demenzkrank und sowieso. Aber es gibt Dinge die ich noch mitbekomme und dazu gehört: Wir beide gemeinsam „Fußball gucken“, da liegt kein Segen drauf. Eher würde ich Fussball NICHT gucken, als mit dir auf eine Leinwand zu glotzen. Aber Du solltest vielleicht darauf achten, dass Du den Ossi bei dir hast, wenn wir das nächste Spiel gegen Spanien oder Paraguay verfolgen.

BTW: Ich bin nicht abergläubisch, aber solche Details können auch nicht schaden.

Mein bester Freund bleibst Du trotzdem 🙂

Sieg und Niederlage der Zensurgegner

Es war ein sehr erfolgreicher Misserfolg – ich weiss nicht, wie ich es anders ausdrücken soll.

Die Petition von Franziska Heine „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ ist bislang die erfolgreichste Petition in der Geschichte der deutschen Onlinepetitionen. Mit – in diesem Moment 129920 – Unterzeichner, haben sich mehr Bundesbürger GEGEN die Zensurbestrebungen der Familienministerin Ursula von der Leyen ausgesprochen, als jemals zuvor Wähler für eine EPetition aktiviert werden konnten.

Was bedeutet es, wenn – trotz der massiven Bekundung des Volkswillens – Gesetze OHNE Anhörung der Petitionseinreicherin vor dem Petitionsausschuß beschlossen werden? Man kann mehrere Dinge ableiten:

  • Den regierenden Parteien ist die Volksmeinung egal (solange sie irgendwie im Parlament bleiben)
  • Die Wähler werden weiterhin das Interesse an der Politik verlieren. Denn die Regierenden zeigen ihnen, dass die Volksmeinung sowieso egal ist
  • Das einzige – ansatzweise – demokratische Moment in unserem Staat ist der Moment der Wahl.

Leider vergessen die Wähler zu schnell – und die Politiker wissen dies und spekulieren ganz gezielt darauf.

Für mich ist dieser Vorgang ein weiterer Beweis, dass sich unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie sie unser Grundgesetz gewährleisten SOLL, aufgelöst hat. Was nutzen Petitionen, wenn sie so offensichtlich NICHT in den Alltag des Parlamentes Eintritt erlangen? Was nutzt die Arbeit des Petitionsausschusses, wenn eine Anhörung erst nach Absegnung des betreffenden Falles stattfindet?

Armes Deutschland, wehrlose Wähler, machtlose Bürger