Die grosse BKA-Löschversuch-Verarsche

Das Goldene Blatt, achnee, doch der Spiegel schreibt über den Wahnsinnsaufwand, den das BKA betreibt um zu versuchen gemeldete und selbst recherchierte kinderpornografische Funde im Internet löschen zu lassen:

Wie ernst nimmt das BKA die Löschung von Kinderporno-Seiten im Ausland? 6,3 Stellen sind bei der Polizeibehörde eingerichtet, um die Alternative zu den geplanten Netzsperren zu testen – das ergab eine Anfrage der Linken. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist empört.

Einerseits sagte er, man setze genug Mitarbeiter ein, und jeder Hinweis auf Kinderpornos „geht sofort raus bei uns“, so Ziercke laut dem Fachdienst “ Heise“ bei der Bundestagsanhörung . Andererseits fügte er später hinzu, man könne die Kooperation mit ausländischen Behörden intensivieren und „mehr Personal hineinstecken“.

War es nicht eben dieser Ziercke, den die WELT noch am 01.09.2010 mit den Worten:

Ein personelles Problem gibt es im BKA nicht. Wir haben eine Organisationseinheit mit rund 30 Mitarbeitern, die sich ausschließlich mit Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen beschäftigt. (Hervorhebung von mir)

Ich frage mich, wie viel dieser 6,3 Planstellen allein damit beschäftigt sind, etwaige Statistiken zu erstellen und dem Ziercke zurechtmanipuliertes Zahlenmaterial zuzuspielen. „Herr Müller, wenn sie das noch weiter runterrechnen können, bekommen Sie in der Zensurabteilung eine leitende Funktion“

Ein weiteres Mosaikteil, dass aufzeigt, wie perfide dieser Staat und seine Behörden uns belügt um sich immer weiter zu einem Polizei- und Überwachungsstaat wandeln zu können.

„Tatort Internet“-Produzent wirbt in der FAZ

Es ist eine Weile her, dass ich mich genötigt sah einen längeren Text (komplett) zu kommentieren. Meist reicht es mir die Feinheiten von Frechheit oder Dummheit aus Meldungen herauszuarbeiten, hier allerdings braucht es mehr. Die FAZ gibt Daniel Harrich eine kostenfreie Werbe- oder besser Rechtfertigungsfläche für all den Unfug, den die diwafilm GmbH herstellt und RTL-2 seinem Restzuschauerpotential Zuschauern zumutet. Ich kann und will weite Teile seines Textes nicht so um Raum stehen lassen, zu billig sind Argumentation und Motivation Harrichs.

Es beginnt schon damit, dass Harris in der FAZ „nur“ als Produzent des Formates „Tatort Internet“ vorgestellt wird. Sicher mag er dieses sein, aber er ist auch vertretungsberechtigter Geschäftsführer der Diwafilm GmbH. Seine wirtschaftlichen Interessen liegen somit ungleich tiefer verankert, als die eines „normalen“ Produzenten.

Aber wenden wir uns dem eigentlichen Text zu:

Schützt die Opfer, nicht die Täter!

Guter Anfang. Denn Opfer zu schützen ist gut. Schon Zensursula machte vor, dass man mit diesem Unfug Gegner seines Projektes verunglimpfen kann: Wer nicht für mein (in diesem Falle sogar kommerzielles) Projekt ist, schützt die Täter. Völliger Bullshit, rhetorisch aber gut.

Kindesmissbrauch beginnt bei der Anmache im Netz: Der Produzent der umstrittenen Fernsehserie „Tatort Internet“ fordert Gesetze, die die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen nicht länger straffrei sein lassen.

Herr Harris sollte weiterhin Filme produzieren und Werbung für seine Formate machen, keineswegs sollte er sich aber zu rechtlichen Themen äussern, denn entweder lügt er oder er hat keine Ahnung:

Denn §176 StGB besagt in 4.3:

Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer auf ein Kind durch Schriften (§  Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll,

Aber Herr Harris sollte ohnehin einen WEITEN Bogen um das StGB machen, denn dort ist im §176 Abs 5. ist geregelt:

Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

Und diesen Tatbestand halte ich eindeutig durch die Sendung „Tatort Internet“ für erfüllt. Dieser Paragraph trifft ebenfalls für Udo Nagel, Stephanie Freifrau zu Guttenberg und das gesamte Produktions- und Sendeteam bei diwafilm und RTL 2 zu.

Worüber reden wir? Über erwachsene Menschen, die sich ausdrücklich mit Kindern zum Sex verabreden.

Wir reden aber auch über Fernsehsender und Produktionsfirmen, die mit eben diesen Straftatbeständen versuchen Ertrag zu erwirtschaften. Weder RTL2 noch Diwafilm haben die Gemeinnützigkeit beantragt, es sind beides Wirtschaftsunternehmen mit dem Bedürfnis maximalen Profit er erwirtschaften.

Sie nutzen das Nahfeld von Kindern und Jugendlichen des relativ neuen und schwer zu kontrollierenden Mediums der sozialen Netzwerke, um an ihre Opfer heranzukommen.

Ja, genau DAS tun RTL 2 und diwafilm.

Dieses exponentiell wachsende Phänomen, das „Cyber-Grooming“, ist eine schreckliche Entwicklung in einer der positivsten Errungenschaften der Neuzeit – dem Internet – und muss unbedingt bekanntwerden.

Ich zitiere hier mal den User Karim meines Blogs, der gerade frisch folgende kommentierte:

Kindesmißbrauch seit 1997 um 20-30% gefallen… die öffentlichen Zahlen scheinen kein Schwein mehr zu interessieren wenn es darum geht einfach mal ne Runde rumzuspinnen:

http://www.bka.de/pks/pks2009/startseite.html
(Siehe Graph auf Seite 133)

Aber weiter in der FAZ:

Als Produzent der Serie „Tatort Internet“ stelle ich fest:

Als Blogger stelle ich fest: Sie sind auch vertretungsberechtigter Geschäftsführer der diwafilm, warum geben Sie sich „nur“ als Produzent aus?

Durch die mediale Aufmerksamkeit sowie Millionen Zuschauer wurde das Thema „Cyber-Grooming“ zu einem der präsentesten Themen der letzten zwei Wochen.

Und so spielen wir sowohl dem Innenminister als auch dem BKA in die Karten, die es immer noch nicht geschafft haben Dinge wir Vorratsspeicherung und andere Kontrollmechanismen argumentativ als nötig nachzuweisen.

Wir haben überwältigenden Zuspruch aus der Bevölkerung erhalten.

Ja, vor allem von der FAZ und der BILD-„Zeitung“. Der Rest der Presse sowie weite Teile der Bevölkerung sehen das Format zwar sehr kritisch, aber man kann es eben nicht allen Menschen recht machen.

Insbesondere bei der Kinderschutzorganisation „Innocence in Danger“ und deren Präsidentin Stephanie zu Guttenberg, dem ausstrahlenden Fernsehsender RTL II sowie unserer Produktionsfirma diwafilm GmbH gingen Hunderte positive E-Mails, Anrufe und Zuschriften von Opfern, Eltern, Pädagogen ein.

Ok, dass die Medienaufsicht ermittelt, muss man ja nicht erwähnen. Auch dass sich Fernsehzuschauer bei den Landesmedienanstalten beschwerten muss man ja nicht angeben.

Unsere angekündigte Schulungs-DVD, die wir produzieren werden, wurde innerhalb von zwei Tagen mehr als fünfhundertmal angefragt – von Schulen, Polizisten und Pädagogen. Die Nachfrage nach Aufklärung ist enorm, wir erfüllen diese und treffen den Nerv der jungen Zuschauer.

Und vor allem müssen wir diese DVD noch tausende Male verkaufen um weiteren Reibach machen zu können. Danke liebe FAZ, dass ich nochmal darauf hinweisen darf.

Ich kann die aktuelle Täter-Diskussion nur schwer nachvollziehen: insbesondere die um den einundsechzigjährigen, jetzt wiederaufgetauchten Kinderdorfleiter, der sich nach eindeutigen Chats mit einem vorgeblich dreizehn Jahre alten Kind zum Sex verabredet und getroffen hat. Das Mädchen war in Wirklichkeit glücklicherweise älter, und wir waren dabei. Aber was wäre passiert, wenn er sich heimlich mit einer Dreizehnjährigen getroffen hätte?

Die Frage die mich beschäftigt ist, wäre dieser 61jährige auch ohne die aktive Einmischung von diwafilm und RTL2 zu einem potentiellen Straftäter geworden, oder ist er ausschliesslich durch das Werben des diwafilm-Teams in die Versuchung gekommen.

Darum geht es und um die für meine Begriffe skandalöse Tatsache, dass die Anbahnung eines sexuellen Kontaktes mit Minderjährigen nach geltender Rechtslage noch nicht strafbar sein soll. Will unsere Gesellschaft das?

Nochmal: Nach §176 StGB ist der Kontakt sowie das zur Verfügung stellen oder gar das Versprechen einen Kontakt herzustellen unter Strafe gestellt!

Auch der Versuch ist laut Absatz 6 strafbar – jedoch ausdrücklich nicht, wenn ein Erwachsener „auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen“, oder „auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt“.

Wann und/oder wie möchte man den Versuch denn nachweisen? Mittels des Antrags für einen Internetanschluss? Der Versuch mit einem Kind zu kommunizieren? Will man mit diesem Konstrukt jeden Lehrer verhaften, denn er KÖNNTE ja schliesslich jederzeit versuchen auf einen Schüler oder eine Schülerin einwirken? Das hier scharf getrennt wird ist schlau und keineswegs eine Lücke.

Wieso soll ausgerechnet eine solche Einwirkung, die Minderjährige für sexuelle Handlungen gefügig machen will, straffrei bleiben?

Ein Versuch ist noch keine Einwirkung Herr Harrich, auch wenn ihnen diese Textzeile wahrscheinlich vom Familien- oder Innenministerium diktiert wurde. Genau mit dieser Unschärfe argumentierten von der Leyen und Schäuble. Erst die Tat ist in der Lage strafbewehrt zu sein und – welch Wunder – ist es auch.

Auch ist es eine rechtliche Grauzone, wo der „Versuch“ des sexuellen Missbrauchs endet und wo er zu einer strafbaren Handlung wird. Es bedarf unbedingt der Klarheit.

Ich bin mir ganz sicher, dass Sie den Text nicht selbst schrieben, denn solchen Blödsinn würde der Geschäftsführer eines Unternehmens niemals öffentlich äussern (siehe oben). Der anwaltliche Beistand des Unternehmens würde deutlich davon abraten – solch einen Schwachsinn schreiben nur Zirke, Schäuble und andere Menschen mit Überwachungsfeuchtträumen.

Denn genau hier, bei der Anmache im Netz, fängt der sexuelle Missbrauch bereits an. Wenn ein Kind nach wenigen Minuten (wenn nicht Sekunden) im Chat Nachrichten erhält wie „hast Du schon Titten?“ oder „ich würde Dich gerne mal f*en …“, ist hier ein Kind zum Opfer sexueller Gewalt geworden. Das darf so nicht sein und muss unbedingt geändert werden.

Ist strafbar: §176, Abs. 4.3 Sollten sie den Gesetzestextext nicht verstehen, lassen sie ihn sich einfach vorlesen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnt: „Wir müssen aufpassen, dass es keine Vorverurteilungen gibt, bevor die Justiz ermittelt.“ Aber wie kann ermittelt werden, wenn die Gesetzeslage eine Ermittlung nicht hergibt? Ich kann die Bundesjustizministerin nur darauf hinweisen, dass in den meisten Fällen nie ermittelt, geschweige denn eine Verurteilung folgen wird. Es fehlt die Gesetzeslage, um seitens der Behörden zu ermitteln und zu bestrafen. Warum verliert die Bundesjustizministerin darüber kein Wort?

Ich bin mir sicher, dass sie froh sind, dass nicht nach §176 in Richtung ihres Unternehmens ermittelt wird.

Eine Klarstellung scheint mir geboten: Der besagte Kinderdorfleiter, der in unserer Sendung anonymisiert worden war, ist nicht von der Öffentlichkeit erkannt worden, sondern wurde von seinem Arbeitgeber ermittelt.

Aha, das Kinderdorf ist also „nicht-öffentlich“ und gehört entweder zu RTL2 oder zu diwafilm? Wo kann ich diesbezüglich weiter recherchieren?

Umso erstaunlicher, dass die Caritas uns zweierlei Vorwürfe macht: Einerseits sei unsere Sendung verwerflich und sollte abgesetzt werden. Andererseits beklagt sie, dass die Einrichtung nicht früher von uns informiert wurde. Aber der Caritas-Sprecher selbst erklärte nach dem Wiederauftauchen des nach der Tat verschwundenen Mannes, dass das Verhalten des Kinderdorfleiters nicht als Straftat zu bewerten sei – zu diesem Ergebnis waren unsere Juristen auch gekommen. Genau hier setzt „Tatort Internet“ an, wenn wir fordern: Die Vorbereitungshandlungen zum sexuellen Missbrauch im Internet sollten strafbar sein.

Dann zeigen Sie sich und Herrn Nagel und den Rest des Team doch endlich wegen „Vorbereitungshandlungen zum sexuellen Missbrauch im Internet“ an und verschonen mich und viele andere Menschen mit ihren armseligen Versuchen unterhalb der gesellschaftlichen Gürtellinie ihren persönlichen Profit zu erwirtschaften. In meinen Augen ist ihre Kapitalgier ähnlich verwerflich wie die Taten der „Täter“ in ihrem Filmformat – womit ich nicht die Widerwärtigkeit des Kindesmissbrauchs herunterspielen will.

Noch einmal: Wir haben nicht den Mann an den Pranger gestellt, sondern das, was er getan hat. Im Übrigen übergeben wir die DVD mit Klarnamen jeweils an die zuständige Strafverfolgungsbehörde. Die entscheidet dann, ob ein Straftatbestand vorliegt oder nicht.

Wenn Sie so strikt den vermeintlichen Täter von seiner vermeintlichen Tat trennen, wo ist dann das Problem? Gegen Sie mit diesem Satz unterschwellig zu, dass die von Ihnen angeprangerten Täter keine Schuld in dem Sinne trifft?

Das heißt, dass in unserer übersexualisierten Internetwelt oftmals das Alter keine Rolle zu spielen scheint. Genau diese potentiellen Täter, denen es nicht um das Kind als Sexobjekt an sich geht, sondern denen das Alter vollkommen gleichgültig ist, könnte die Strafbarmachung der Anbahnung sexuellen Kontakts mit Kindern im Internet abschrecken.

Darf ich als nächstes ein Format von Ihnen erwarten „Tatort Streichelzoo“ in dem es über Männer mit – strafbaren –  sexuellen Fantasien in Richtung Goldhamster und Rennmäusen geht? Oder begeben Sie sich auf den Pfad der Tugend zurück und produzieren „Tatort Finanzamt“ und stellen  Steuerhinterzieher an den Pranger?

Wenn ich ehrlich sein darf: Sie werden beides nicht tun. Weil beides keine mediale Aufmerksamkeit und damit Profit verspricht. Denn auch Ihnen geht es nicht um die Kinder. Aber das würden sie allerdings niemals zugeben – höchstens gegenüber ihrer Frau und Mitgesellschafterin Danuta Harrich-Zandberg. Obschon Frauen meistens nicht so geldgeil abgewixt sind, wie es die Männer zu sein scheinen.

Sendungen wie „Tatort Internet“ gab es bereits in vielen Ländern – unter anderem in den Vereinigten Staaten, Frankreich und Israel. Doch nirgendwo ist die Opferdebatte derart von der Täterdebatte überlagert wie in Deutschland.

Ach Herr Harrich, das Studium fremdländischer Medien ist nicht ihre Sache, oder? Aber selbst in deutschen Medien konnte man genügend Kritik über die parallelen Filmformate lesen und sehen.

ARD, ZDF, RTL und Pro Sieben haben ebenfalls solche Konfrontationen bereits durchgeführt und ausgestrahlt. Jedoch wurden dabei nur die Gesichter der Männer sowie das Autokennzeichen verfremdet.

Von welchen Formaten sprechen Sie bitte? Doch nicht die Miniplaybackshow? Aber ja, die war richtig widerlich. Was aber meinen Sie?

Was wir mit den eigenen Augen erlebt, mit der Kamera dokumentiert haben, spielt sich täglich hundertfach in der Realität der Nahwelt einschließlich der sozialen Netzwerke ab.

Wieviel % davon sind ausschliesslich aufgrund Ihrer Sendung und des eventuell auch auftretenden „Werbeeffekts“ für diese Art der Kontaktaufnahme entstanden?

Angezeigte Missbrauchsfälle, die wir ebenfalls in der Sendereihe dokumentieren, belegen das. Wie immer beim sexuellen Missbrauch: Die Dunkelziffer lässt sich nur erahnen. Wie können wir die gesellschaftliche Diskussion so führen, dass nicht die Täter, sondern die Opfer im Mittelpunkt stehen? Und wie kann endlich die vollkommen unzureichende Gesetzeslage verbessert werden?

Eine Frage zum Abschluss: Wieviel % der Missbrauchsfälle werden im Internet angebahnt und wie viele im häuslichen Umfeld? Und an welcher Stelle die Gesetzeslage anklar ist, weisen Sie ebenfalls keineswegs nach. Eher habe ich Ihnen beweisen können, dass selbst IHR handeln strafbewehrt ist.

Ziercke, unbelehrbarer BKA-Chef

Der alte Meister Ziercke machte ja schon von seiner Verfassungsfestigkeit reden, als der Rolli-Fahrer noch Innenminister war. Mittlerweile begibt sich der BKA-Chef aber in Bereiche in denen er mit den Prädikaten merkbefreit und beratungsresistend belegt werden kann. Dank Udo Vetters Lawblog wurde ich auf ein Interview in der WELT mit eben diesem Zierke aufmerksam, dass doch deutlich zeigt, wes Geistes Kind dieser Mann ist.

Allein die Argumentation, warum Ziercke für Websperren ist, zeigt dass der Mann das letzte Jahr unter einem sehr grossen und sehr schwerem Stein verbracht haben muss und jegliche Informationen von sachkundigen Menschen gänzlich ignorieren kann:

Solche Stoppschilder im Netz stören die Erreichbarkeit der Webseiten, erschweren die ungewollte Konfrontation mit Kinderpornografie und die Gewinnung neuer Kunden. Sie können Tätergewinne durch rückläufige Kundenzahlen reduzieren und die Traumatisierung der dargestellten Opfer verhindern. Vor allem aber appellieren sie an das Rechtsbewusstsein der potentiellen Konsumenten. Das Unwerturteil des Rechtsstaates zum Konsum von Kinderpornografie ist ein wichtiges Signal gegen den Missbrauch von Kindern.

Dieser ganze Absatz ist (sorry) Schwachsinn, denn nur Löschungen von kriminellen (nicht unerwünschten!) Inhalten sorgt wirklich und voll umfanglich dafür, dass diese Inhalte dem Zugriff entzogen werden und mit dem Inhalt keine Erträge erwirtschaftet werden können. Dass die Internetsperren innerhalb von Minuten von wirklich interessierten Menschen umgangen werden können, hat Ziercke in den letzten 12 Monaten offensichtlich nicht begriffen.

Der folgende Absatz würde gewiss so manche Doktorarbeit in Sachen Jura beflügeln können:

Es gehört zum täglichen Geschäft der Polizei, Lebenssachverhalte zur Abwehr von Gefahren strafrechtlich einzuordnen, im Bereich der Kinderpornografie ebenso wie bei anderen Delikten. Um jedoch mögliche Zweifel an dieser Stelle auszuschließen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass zusätzlich ein beim Bundesbeauftragten für Datenschutz einzurichtendes Expertengremium die Einträge der Sperrliste mindestens quartalweise überprüft. Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein.

Es gehört zum täglichen Geschäft der Polizei etwas einzuordnen? Die Hilfskräfte der Staatsanwaltschaft ordnen gar nichts ein, dieses Recht hat auch Gaius Zierckus Cäsar nicht. Das Recht einer Bewertung steht den Schergen der Staatsanwaltschaft nicht zu. Die Polizei arbeitet zu, nimmt auf, dokumentiert und arbeitet auf Anweisungen. Aktiv werden Staatsanwälte und Richter. Dieser Grössenwahn, was die Aufgaben der eigenen Behörde angeht, ist aber nicht neu.

„Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein“. Ob und was der Gesetzgeber verbietet definieren Gesetze, welche dann von Richtern genutzt werden, um im Einzelfall zu definieren, ob oder ob nicht etwas Verbotenes vorliegt. Einer Polizeibehörde fehlt dafür sowohl die Kompetenz als auch die Ermächtigung (oder sind diesbezügliche Gesetze wieder reaktiviert?).

Herr Ziercke: Sie sind in meinen Augen mit Ihrem Amt überfordert. Sie kennen anscheinend nicht einmal Rechtsgrundlagen ihrer Behörde sowie die Abgrenzungen zu anderen Instrumentarien unseres Rechtsstaates.

Wenn Udo Vetter schreibt:

Gleiches gilt für Onlinemedien, Foren und Blogs. Das passende Verbot ist auch für Meinungsäußerungen schnell gefunden und angewandt.

kann ich mich dieser Befürchtung nur anschliessen.