Wer jetzt noch CDU wählt hat echt die Vollmeise!

Gerade noch rechtzeitig zur Bundestagswahl wird durch die Süddeutsche Zeitung der Plan der CDU aufgedeckt, wie die Bundesrepublik vollends zu einem zentralistischem Unrechtsstaat umgebaut werden soll:

Das Bundesinnenministerium bereitet sich mit weitgehenden Forderungen zur inneren Sicherheit auf die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vor. Das Konzept, das der SZ vorliegt, zielt darauf ab, dem Verfassungsschutz zahlreiche neue Kompetenzen zu geben.

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Der Verfassungsschutz, also der Inlandsgeheimdienst, soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. Bisher darf das nur das Bundeskriminalamt. Der Verfassungsschutz soll zudem auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen dürfen. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz; und schon dieses Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Das ist quasi ohne Worte….

Außerdem will der Ministeriums-Katalog den genetischen Fingerabdruck als „erkennungsdienstliche Standardmaßnahme“ einführen. Bisher ist er nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung nach Anordnung eines Richters erlaubt. Künftig würde also auch Ladendieben und Kleinbetrügern ein genetischer Fingerabdruck genommen.

Hurra, so krieen wir wirklich JEDEN Bundesbürger dazu, uns seine Daten zu geben. Eine RIESIGE Datenbank. Wundervoll! Und diesen Verfolgungswahnsinnigen soll ich glauen, dass die Internetsperren nicht ausgeweitet werden sollen, auf kritische Webseiten etc? Lachhaft!

Damit reagiert man auf alte Forderungen der Sicherheitsbehörden, die es für notwendig halten, den eingeschleusten Ermittlern zumindest einfache Diebstähle, Betrügereien und Körperverletzungen zu erlauben; sie sollen sich so im kriminellen Milieu als „unverdächtig“ beweisen können.

Na wunderbar. Sollen so die nächsten Knüppeltrupps legalisiert werden? Vorstellbar ist, dass ein VS-Mann in eine $Gruppe eingeschleust wird, dort die Motivation zu $Straftat erhöht und er anschliessend straffrei bleibt, obwohl die Straftat ohne seinen aktiven Einsatz garnicht geschehen wäre.

Wundervoll Herr Schäuble!

Was unterscheidet Journalisten eigentlich von Schreiberlingen? @BILDblog_de: Übernehmen Sie!

Die welt – jaja, ich weiss das ist Springerpresse – zeigt mal wieder ein prima Beispiel des alten Prinzips des Versteckspiel von Kleinkindern: Augen zuhalten – sehe ich dich nicht, siehst Du mich nicht:

Die Tat ereignete sich bereits im Juni, wurde aber bisher nicht bekannt.

beschreibt die Welt eine Tat aus dem Hamburger Süden, bei dem sich zwei Jugendliche der schweren Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht haben.

Was heisst „wurde aber bisher nicht bekannt“? Dass der Schreiberling (als Journalist mag ich den Verantwortlichen nun wirklich nicht bezeichnen) nicht recherchieren kann?

Zumindest die Polizeipressemitteilung des heutigen Tages

„POL-HH: 090923-3. Tötungsdelikt in Hamburg-Harburg aufgeklärt – Zwei Jugendliche in Haft (siehe auch Pressemitteilung 090614-3.)“ (Hervorhebung für leseschwache Welt-Schreiberlinge von mir)

verweist deutlichst auf diese Polizeipressemitteilung vom 14.06.2009,  12:00 Uhr:

POL-HH: 090614-3. Gefährliche Körperverletzung in Hamburg-Harburg – Zeugenaufruf

Aber dafür müsste man entweder die Polizeipressemitteilungen direkt archivieren, oder aber bei z.B. Newsktuell die „suchen“-Funktion nutzen. Und das kann man ja nun wirklich nicht von einem Schreiberling verlangen. Dafür müsste man ja wie ein Journalist recherchieren und sich aus Originalquellen informieren.

Mal ganz ehrlich liebe Welt-Redaktion – das können Blogger besser als eure „Qualitäts-Journalisten“. Und für diesen Käse wollt ihr Online in Zukunft auch noch Geld kassieren? Lachhaft!

„Radfahrer“ – Neue Pressemitteilung und offene Fragen

Die Pressesestelle der Berliner Polizei hat eine weitere Pressemitteilung herausgegeben:

Mit Vorrang betreibt das Fachkommissariat für Amtsdelikte beim Landeskriminalamt umfangreiche Ermittlungen, um den Sachverhalt aufzuklären, der im Zusammenhang mit einem Aufzug am vergangenen Samstag zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt hat. Wie berichtet, war gegen 18 Uhr 40 ein 37-Jähriger bei seiner Festnahme am Fontaneplatz verletzt worden. Der Ablauf des Geschehens ist teilweise auf einer ins Internet eingestellten Videosequenz zu sehen.
Die zurzeit bekannten Videobilder begründen den Vorwurf der Körperverletzung im Amt. Um eine umfassende Aufklärung des Falles zu erreichen, wird aber nicht nur auf die Videobilder zurückgegriffen. Es müssen alle in Betracht kommenden Beweismittel herangezogen werden. Deshalb sind einerseits die Aussagen aller Beteiligten von Bedeutung, andererseits ist aber auch die Mitwirkungsbereitschaft anderer noch nicht bekannter Zeugen, umfassend auszusagen, gefragt.
Gemäß der ersten Pressemeldung der Polizei hatten die Beamten angeführt, dass es im Zusammenhang mit der Überprüfung eines Lautsprecherwagens zu massiven Störungen ihrer Maßnahmen gekommen sei. Dem 37-Jährigen sei ein Platzverweis ausgesprochen worden, dem er nicht gefolgt sei. Dieser ließ durch einen Rechtsanwalt mitteilen, dass diese Schilderung falsch sei. Die ermittelnde Fachdienststelle muss die Schläge auf den 37-Jährigen Radfahrer und die komplexen Ereignisse, die der Eskalation voraus gegangen sind, zeitlich plausibel zusammenführen und versuchen, bestehende Lücken zu füllen.
Die Beamten des Landeskriminalamtes haben sich heute um die Vernehmung des Opfers bemüht, konnten ihn jedoch noch nicht persönlich erreichen. Bis zur Klärung des Sachverhaltes werden die beiden Beamten, denen der Tatvorwurf gemacht wird, im Innendienst eingesetzt.

So sehr ich die Arbeit der Ermittlungsbehörden auch begrüsse, so stark bleibt bei mir die Frage offen: Gegen wieviele Beamte wird wegen unterlassener Hilfeleistung und/oder Freiheitsberaubung ermittelt? Die offensichtliche Körperverletzung ist nicht die einzige ermittlungsfähige Tat! Das sollte man nicht vergessen! Gegen alle Beamten, die in der Lage waren die entstandene Situation zu beurteilen und NICHT die beiden Polizisten (gegen die nun ermittelt wird)  zurückhielten besteht in meinen Augen der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung. Denn sind Polizisten nicht verpflichtet Bürger gegen JEDE Gefahr zu schützen? Muss ein Polizist nicht auch gegen seine Kollegen tätig werden, wenn diese eine Straftat begehen – muss er den Versuch nicht bereits im Vorfeld versuchen zu verhindern?

Aber da wird bestimmt ein Schutzschirm gespannt – leider. Denn der Korpsgeist muss aufgebrochen werden. Es muss sich das Bewusstsein durchsetzen, dass fehlhandelnde Polizisten diejenigen sind, die ihr Nest beschmutzen und eben nicht die Kollegen, die dafür sorgen, dass der Bürger wieder Vertrauen zu der Polizei haben kann.