Warum wir KEINEN Jugendschutz im Internet brauchen

Ich kann es langsam nicht mehr hören, diese ewigen Beweise der Internetausdrucker Politiker, dass sie sich mit den modernen Kommunikationsmitteln überhaupt nicht mehr zurechtfinden. Der Begriff Medienkompetenz  ist eines der Schlagworte unserer Zeit, warum also wird der medienkompetente Bürger so oft von Vorlagen, Gesetzesentwürfen und Tendenzen erschlagen, die ihn schlicht kopfschüttelnd verzweifeln lassen?

Ich möchte mich einmal  mit der Frage beschäftigen, an welchen Stellen unsere Regierung tatsächlich gefragt sein könnte, die  Jugend vor etwaigen Internetinhalten zu schützen. Ist dieser Bedarf real, oder ist er (von mir aus auch aus Unwissenheit, was es aber nicht besser macht) nur konstruiert.

1) Internetzugriff vom Homecomputer

Kinder und Jugendliche haben keine Möglichkeit Vertragspartner eines Internetproviders zu werden. Die Vertragspartner sind immer die Eltern, denn Kinder und Jugendliche können keineDauerschuldverhältnisse eingehen. Der Taschengeldparagraph  kommt bei dieser Art von Rechstgeschäften ausdrücklich NICHT zur Geltung.  Somit ist an der Stelle schon einmal klar gestellt, dass erstmal ausschließlich Volljährige Zugriff auf das Internet haben. Natürlich überlassen Eltern ihren Kindern auch den Zugriff auf den ihnen gewährten Internetzugang. Dadurch werden die Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für das Treiben ihrer Kinder im Internet verantwortlich. Wenn der Staat nun sich dieser Aufgabe annimmt, übernimmt er die Verantwortung welche den Eltern obliegt, er entmündigt die Eltern. Es gibt schon heute technische Möglichkeiten den Zugriff auf das Internet vom Homecomputer zu beschränken.  Der Heiseverlag z.B. hat eine eigene Kategorie in seinem Downloadbereich indem ausschliesslich Kinderschutzsoftware zum runterladen bereit steht. Schon seit Jahren investieren verschiedene Gruppierungen viel Zeit um die Medienkompetenz in allen Bereichen der Bevölkerung auszubauen. Leider gehört Medienkompetenz nicht zu den von unserer Bundesregierung geförderten Bereichen – aber dazu später mehr.

2) Internetzugriff vom Schulcomputer

Computer die in Schulen stehen, müssen schon seit Jahren mit Zugriffbeschränkungen ausgestattet sein. An dieser Stelle dürfte es derzeit absolut keinen Handlungsbedarf geben.

3) Internetzugriff vom Internetcafe

Auch Internetcafes sind dafür verantwortlich zu machen, dass jugendgefährdete Inhalte eben nicht von Jugendlichen aufgerufen werden können. Bei Linksandlaw findet man eine hervorragende Ausarbeitung von Dr. Stephan Ott, so dass ich hier auf dieses Thema wirklich nicht weiter eingehen muss und möchte.

4) Internetzugriff vom Mobiltelefon

Da Mobilfunkverträge – genau wie Festnetzanschlüsse – ausschließlich von voll geschäftsfähigen Personen abgeschlossen werden können, greifen hier die bereits zum ThemaInternetzugriff vom Homecomputer“ gemachten Aussagen. Es ist zu beachten, dass Prepaid-Karten zwar an jeder Supermarktkasse ausliegen und auch von 14-Jährigen erworben werden können, das Telefon selbst aber, kann ein Jugendlicher NICHT ohne Einwilligung der Eltern bekommen. Etwaige Gefälligkeitskäufe – vergl. Alkohol und Zigarettenweitergabe – darf man hier geflissentlich ausser acht lassen.

5) Internetzugriff vom PC des Freundes

Hier gilt wieder der Punkt 1), denn die Eltern des Freundes sind natürlich dafür verantwortlich, was im Kinder- oder Jugendzimmer passiert.

Wo also besteht realer Handlungsbedarf? Ich sehe absolut KEINEN Sinn in einer Ausweitung des Jugendschutzes im Internet. Das einzige, was hier real umgesetzt wird ist eine Entmündigung der Eltern sowie ein eventueller Versuch durch die Hintertür das Internet zentralistisch von Regierungsstellen kontrollierbar zu machen.

Zum Thema Medienkompetenz generell habe ich mir in einem parallel erscheinenden Artikel ein paar Gedanken gemacht.

Wenn Gesetze sich anfangen zu beissen

Viele Medien berichten berichten über Jugendschutz-Medien-Staatsvertrag, den neuen Versuch der unserer Regierenden die Internetsperren über einen Umweg zu etablieren. Der AK-Zensur hat da auch schon seine Stellungnahme veröffentlicht.

Ich möchte das ganze Thema mal aus meiner eigenen Sicht betrachten, schließlich ist die Firma, die mir mein Gehalt bezahlt, ja auch direkt von den geforderten Umsetzungen betroffen.

Wir als Rechenzentrum wären nach dem aktuellen Entwurf des überarbeiteten(Link =PDF) Jugendschutz-Medien-Staatsvertrages verantwortlich für die Inhalte, die unsere Kunden auf den ihnen gehörenden Servern bereit stellen. Daraus ergibt sich, dass wir JEDEN Traffik kontrollieren müssten, der die Server unserer Kunden verlässt. Abgesehen von den (nicht wirklich)  zu bewältigenden Datenmengen, stelle ich mir die Frage nach dem Datenschutz.

Das Internet besteht nicht nur aus WWW, sondern auch z.B. FTP- und Maildaten. All dies wird in unserem Rechenzentrum bereit gestellt und der Traffik läuft über unsere Uplinks in das Internet. Um eine Verantwortung für die von unseren Kunden bereit gestellten Daten übernehmen zu können, müssten wir wissen was unsere Kunden denn überhaupt so alles auf ihren Servern anbieten. AUCH FTP-Daten, die ja des öfteren (auch von sehr seriösen Firmenkunden für deren Kunden und Interessenten) bereit gestellt werden.

Ich höre die Datenschützer schon aufschreien und einige Kunden ins Ausland abwandern, wenn ich tatsächlich jegliche Daten sichte. Ob die zuständigen Gremien Kontakt zum BSI haben? Eine der am tiefsten ins Marmor gemeisselten Gesetze der EDV-Administration heisst: „Lass die Finger von Daten, die nicht dir gehören – DENKE nicht mal daran sie zu sichten“. Als Admin kann man sehr viel sehen, aber man tut es nicht. Ein Übertreten dieser Regel ist in allen (vernünftigen) Firmen ein sofortiger Kündigungsgrund. Lieber den silbernen Löffel klauen, aber Finger weg von Kundendaten.

Und damit soll jetzt Schluss sein? Da rieche ich aber schwer die längst getrocknete Tinte unseres Ex-Überwachungsministers Schäuble, sowie dessen Schergen vom Verfassungsschutz und BKA, die lange den Boden der Vernunft und Rechtsstaatlichkeit verlassen haben.

Eine Umsetzung der gemachten Forderungen würde das kommerzielle Internet nahezu gänzlich zerstören, denn nur noch gesichtete und danach gekapselte Inhalte dürften (guten Gewissens) von RZ-Betreiber und Hostern der Welt zur Verfügung gestellt werden.

Springer feiert online Sieg und MOPO wird aus dem Club der Verleger geworfen

Zwei Meldungen in Sachen „Alte Medien online“ schafften es meine Aufmerksamkeitsschwelle zu durchdringen:

Axel Springer verbucht iPhone-Anwendungen als Erfolg (Quelle Heise)

und

Wir haben unsere Webseite für Mobiltelefone optimiert: MOPO unterwegs lesen wird bequemer. Seien Sie auch unterwegs immer schnell, umfassend und gratis informiert.(Quelle Hamburger MorgenpostHervorhebung von mir)

Beide Meldungen sind von heute und könnten doch unterschiedlicher nicht sein. Das eine Printmedium feiert seinen Sieg im Bezahlbereich des Internet, die andere optimiert ihr Internetportal kostenfrei für den mobilen Zugriff.

Mal sehen, wer mehr von seinem Ansatz profitiert.