Hilfe bei juristischen Problemfall gesucht. Spanner gefasst, aber wie (kreativ?) vorgehen?

Ich habe eine Tochter (meine kleine Prinzessin), welche derzeit im Teenager-Alter durchs Leben geht. Bereits letztes Jahr wurde festgestellt, dass ihr nachgestellt wurde: Es lagen Behältnisse aussen vor ihrem Zimmerfenster, mittels dessen jemand den Höhenunterschied ausglich, um in ihr Zimmer sehen zu können.

Diese Person wurde mehrfach gesehen, immer wieder lagen (auch andere) Dinge vor dem Fenster, aber sie wurde nie gefasst. Bis gestern Nacht!

Ein aufmerksamer Nachbar sah den Fenstergucker (Nachts um 03:00), informierte die Polizei, welche die betreffende Person (Mitte 30 – kein Klassenkamerad oder so) in flagranti erwischte. Dankenswerter Weise wies die Polizei darauf hin, dass es schwer wäre so ad hoc gegen die betreffende Person juristisch vor zu gehen,  Hausfriedensbruch wäre wohl das einzig anwendbare Mittel.

Meine Frage an euch: Ist dies wirklich alles? Kann eventuell auch Nötigung als Anklage erwogen werden?

Wer da kreativ-fachliche Hinweise (KEINE RECHTSBERATUNG!) geben kann, ist herzlich willkommen, mir informell zu helfen. Als Vater denkt man natürlich als erstes an eine beschädigte Kniescheibe – oder sowas. Aber das Problem: Man schlägt einen Affen und muss dann für einen Menschen zahlen. Ich kann ja nicht einerseits hier den Rechtsstaat loben und andererseits das Recht selbst in die Hand nehmen.

Habt ihr Ideen?

Hat die #GEZ eine Technologie zum virtuellen Hausfriedensbruch?

Heute entnahm ich dem Briefkasten einen Brief, welcher mich irritierte. Stammte dieser doch von der GEZ und war nicht an mich, sondern an meine mit mir in „eheähnlichem Verhältnis“ lebende Prinzessin. Meine Antwort möchte ich euch nicht vorenthalten, vielleicht fühlt sich der Eine oder die Andere inspiriert es mir – bei ähnlichen Fällen – gleich zu tun.

Name Vorname
Anschrift

GEZ. Kunde.:0815/4711

Gebühreneinzugszentrale
50656 Köln

== Per Telekopie ==

Betr.: Ihr Schreiben vom 24.05.2011 an Frau Vorname Nachname, Adresse wie oben.

Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

irritiert muss ich feststellen, dass Sie meiner Lebensgefährtin den Straftatbestand der Leistungserschleichung/Betrug unterstellen.

Sie schreiben in ihrem o.a. Schreiben – ich zitiere –

„wir haben bei der Überprüfung Ihres Gebührenkontos festgestellt, dass Sie Rundfunkgeräte
zum Empfang bereit halten, ohne die gesetzlich fälligen Gebühren zu entrichten“.

Ich stelle zu ihrer obigen Behauptung fest:

1) Es fand nie eine Überprüfung unseres Haushaltes statt. Sollten Sie – oder ihre Lohn-Schergen – allerdings Scanner haben, die von der Straße aus – durch das Mauerwerk hindurch – etwaige Rundfunkgeräte identifizieren, so möchte ich von Ihnen wissen wann und mittels welcher Technik dies geschah. Ich bitte Sie den Hersteller und das Modell der eingesetzten Technik zu nennen, damit ich prüfen kann wie weit Sie in meine Privatsphäre (§13 GG: Die Wohnung ist unverletzlich) eingedrungen sind, um etwaige rechtliche Schritte wegen Hausfriedensbruch einzuleiten.
2) Wahrscheinlich unterstellen Sie – unter Auslassung der Unschuldsvermutung – dass ein zweiter Name am Klingelschild auf ein Verhältnis der Untervermietung hinweist. Ich möchte hierzu anmerken, dass in der Bundesrepublik Deutschland sehr wahrscheinlich mehr Verheiratete mit unterschiedlichen Namen („neues“ Namensrecht) oder unverheiratete Lebensgemeinschaften legitim zwei Namen am Briefkasten führen, als dass etwaige Schwarzseher zu enttarnen sind.

Ich möchte Sie bitten – da wir die von Ihnen angesprochenen gesetzlichen Gebühren (Nummer siehe Briefkopf)  abführen – uns ab sofort in Ruhe zu lassen, andernfalls werde ich prüfen lassen müssen, in welcher Form Ihr Vorgehen justiziabel sein kann, um dann weitere Schritte gegen Ihr Vorgehen zu unternehmen.

Mit Grüßen

Name
Unterschrift

 

Warum Gesetze für Politiker sekundär sind

Niedersachsens Ministerpräsident Wulff zeigt ein weiteres mal wofür die CDU eigentlich steht: Für Unwissen oder Ignoranz was gültige Gesetze angeht.

„Nach einer Prüfung muss wohl von einem Verstoß gegen das Ministergesetz ausgegangen werden“, sagte Wulff am Donnerstag vor dem Landtag in Hannover. Es sei nicht richtig gewesen, im Ferienflieger in den Weihnachtsurlaub nach Miami die kostenlos angebotenen besseren Sitzplätze anzunehmen. Einen strafrechtlichen Verstoß sehe er aber nicht, fügte er hinzu.

kann man dem Spiegel entnehmen. Mal so eben eine Vorteilnahme im Amt… Das ist doch nix. Das kann doch jedem mal passieren, dass er ein Upgrade des Fluges bekommt. Aber war das ein Standardupgrade?

Air Berlin hatte das Upgrade bereits mehr als drei Monate vor der Reise vorgeschlagen. Wulff sagte, seine Frau Bettina, die die Economy-Flüge im Mai gebucht hatte, habe sich mit dem Chef der Fluggesellschaft, Rainer Hunold, am Rande seines Geburtstages über die Flugreise unterhalten. Dies war laut Wulffs Regierungssprecher am 5. September. Der Air-Berlin-Chef habe dabei angeregt, aus Sicherheitsgründen die ganze Familie in die Businessklasse hochzustufen, wenn freie Plätze zur Verfügung stünden. (Quelle NDR)

Na klar. Jeder von uns wird doch wohl die Möglichkeit haben, am Rande des Geburtstages eines Airlinechefs mal kurz über ein kostenloses Upgrade – aus Sicherheitsgründen – zu erhalten. Wenn ihr nicht auf dem Geburtstag wart, habt ihr halt selber Schuld. Oder wart ihr am Ende gar nicht eingeladen und die „Herren von der Rennleitung“  hätten euch wegen Hausfriedensbruch abgeholt, wenn ihr dennoch Einlass begehrt hättet? Eure Armut kotzt mich (und Wulff wohl auch) an. Ewiges Neidgerede der unteren Kaste. Widerliches Prollpack.