Die Herren (es sind tatsächlich wohl nur Herren, keine Frau in Verantwortungsverdacht) schubsen sich den schwarzen Peter hin und her, niemand will es gewesen sein. Der eine (Schaller) macht sich Sorgen um sein Marketing (FTD)
Schaller sagte am Mittwoch gegenüber der „Bild“-Zeitung, er könne nicht verneinen, dass die ersten Angaben aus PR-Gründen gemacht wurden.
der andere (Sauerland) klammert sich zwanghaft an den Sessel des Oberbürgermeisters
also muss ein Herr Adolf Sauerland 6 Jahre abgesessen haben als OB um in den Genuß seiner saftigen Pension zu kommen, für die er nichts eingezahlt hat.
Diese sechs Jahre des Herrn Adolf Sauerland, CDU, sind aber noch nicht abgesessen. Erst im Oktober 2010 ist es soweit.
Aber was passiert, wenn man seinen gesunden „Restmenschenverstand“ walten lässt und mal abseits jeglicher persönlichen Befindlichkeiten versucht eine Schuld zuzuweisen.
Als erstes trifft es – natürlich – den Veranstalter. Ich kann keine so grosse Veranstaltung planen und jegliche Verantwortung für die Durchführung von mir weisen. Egal welche Veranstaltung ich organisiere, einer ist immer Verantwortlich. Ich kann – als Veranstalter – die Verantwortung zwar delegieren – z.B. an ein Sicherheitsunternehmen – dennoch ist auch die Entscheidung dieses Unternehmen zu beauftragen in meiner Verantwortung. Sollte es mit diesem Unternehmen Probleme geben, bin wieder ich selbst dran.
Nun ist – wie wir uns vorstellen können – solch Veranstaltung nicht einfach realisierbar. Ich brauche als Veranstalter diverse Genehmigungen. Mir fehlt da gerade die rechtliche Grundlage, ob eventuell das Versammlungsgesetz auch anwendbar ist- was ich mal unterstelle. Dem Versammlungsgesetz kann man nämlich z.B. entnehmen:
§ 13
(1) Die Polizei (§ 12) kann die Versammlung nur dann und unter Angabe des Grundes auflösen, wenn
- 1.
-
der Veranstalter unter die Vorschriften des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 fällt, und im Falle der Nummer 4 das Verbot durch die zuständige Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist,
- 2.
-
die Versammlung einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt oder unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer besteht,
- […]
In den Fällen der Nummern 2 bis 4 ist die Auflösung nur zulässig, wenn andere polizeiliche Maßnahmen, insbesondere eine Unterbrechung, nicht ausreichen.
Also hat – nach dem Versammlungsgesetz – auch die Verwaltung und Polizei ein Mitspracherecht. Der oberste Dienstherr von Polizei und Verwaltung ist Herr Sauerland. Auch die Aussage in der FAZ:
Hätte sich der Veranstalter der Love Parade in Duisburg an sein Sicherheitskonzept gehalten, wäre es womöglich nicht zu der Katastrophe mit 21 Toten gekommen.
mindert da nichts ab. Denn in dem Moment an dem sich abzeichnete, dass die Situation aus dem Ruder lief, hätte die Polizei und Verwaltung wirksam eingreifen müssen.
Ich halte fest:
- McFit-Inhaber Rainer Schaller istals Veranstalter haftbar zu machen und zur Verantwortung zu ziehen.
- Oberbürgermeister Adolf Sauerland hat die Verantwortung für die ihm unterstellten Dienstellen. Es gab genügend Zeit für Vorbereitungen und auch genügend Warnungen.
Wie die Verantwortung prozentual verteilt wird, muss – auch wegen etwaiger Schadenersatzforderungen – ein Gericht urteilen. In meinen Augen haben aber mindestens die beiden Herren Schaller und Sauerland eine Schuld an der Katastrophe, den Toten, Verletzten und Traumatisierten.
Sich vor der Verantwortung zu drücken ist in meinen Augen ein widerwärtiges Zeichen von Geldgier, Machtgeilheit sowie fehlendem Rechtsbewusstsein und Verantwortungsgefühl.