Ist Geld teuer oder billig? Printmedien drehen durch in Sachen ARD

Ein Artikel, der mit den Worten „Mit teurem Gebührengeld“ beginnt, sollte man am besten ignorieren. Zeugt doch allein diese Unterscheidung teuer<->billig in Sachen Geld, dass wir es hier mit einem typischen Beitrag aus der Ecke Qualitätsjournalismus zu tun haben den wir am besten mit unserem „billigen Geld“ bezahlen sollen.

Die Welt – Speerspitze der gut versteckten Intelligenz innerhalb des Axel-Springer Konzerns – gibt dem „teuren Gebührengeld“ ein Podium:

Aber mit teurem Gebührengeld – die ARD verkündete am Dienstag auch den Beschluss, den Etat für die Gemeinschaftsauftritte um fünf Millionen auf 25 Millionen Euro zu erweitern – erfolgreiche Internetauftritte wie Bild.de, Spiegel.de, Focus.de, oder Zeit.de, die die Konvergenz des Internets aus dem Printbereich heraus darstellen, billig im Angebot zu kopieren, kann und darf nicht Gegenstand der Zwangsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein.

da frage ich mich ganz unwillkürlich, was passieren würde, wenn die Webauftritte der ARD-Gesellschaften ausschliesslich von Werbeeinnahmen finanziert würden? Wollen die Verleger alles und jeden angreifen, der im Internet versucht Geld zu verdienen? Dann müssen sie sich aber SEHR warm anziehen, denn die Holzköpfe der Printmedien sind erst auf einen bereits rollenden Zug aufgesprungen, den – wieder einmal – die Pornoindustrie (in Deutschland namentlich die Beate Uhse AG)  angeschoben hatte.

Sie heulen und sie schreien, weil ihr altbackenes Geschäftsmodell den Bach herunter geht. Wie sagt der Herr Gorbatschow nochmal?  „Трудности подстерегают тех, кто не реагирует на жизнь“.

Ich verachte Jammerlappen, die sich aus Trägheit nicht eingestehen können, dass sie jahrelang einem bereits toten Pferd versucht haben das galoppieren beizubringen und nun feststellen, dass im „Web“ deutlich mehr Werbung verkauft wird als in ihren toten Bäumen.

Kleidungsdiscounter KiK definiert „sozial gerechtfertigte Kündigung“

Wer sich einmal mit dem Kündigungsschutz auseinander setzen musste (oder dies freiwillig tat), weiss dass (betriebsbedingte) Kündigungen sozial gerechtfertigt sein müssen.  Das Stichwort heisst Sozialauswahl und wird bei Wikipedia wie folgt beschrieben:

Die Sozialauswahl ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht. Nach § 1 Abs. 3 KSchG ist eine Kündigung auch dann sozialwidrig und damit unwirksam, wenn zwar dringende betriebliche Gründe für eine Kündigung vorliegen, der Arbeitgeber aber bei der Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Die Notwendigkeit, eine Sozialauswahl vorzunehmen, setzt also in der Regel die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes voraus und ist nur bei betriebsbedingten Kündigungen erforderlich.

Auch hilft uns Wikipedia, welche sozialen Gesichtspunkte zum Tragen kommen:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten
  • Schwerbehindertenrecht (Deutschland)

Unterhaltspflichten, aha. Der Welt entnimmt man:

Deutschlands größter Textildiscounter KiK hat über mehrere Jahre systematisch die persönlichen Vermögensverhältnisse seiner vielen tausend Mitarbeiter ausgeforscht. Dies geschah nach Recherchen des ARD-Magazins „Panorama“ mit dem Ziel, sich von ihnen zu trennen, wenn sie in finanziellen Schwierigkeiten steckten. Guido Hagelstede, ein langjähriger KiK-Bezirksleiter, dem bis zu 15 Filialen und mehr als 100 Mitarbeiter unterstanden, schildert in „Panorama“, solche Informationen über die Bonität der KiK-Mitarbeiter seien bei der Auskunftei „Creditreform“ eingeholt worden. Er selbst, so der ehemalige Bezirksleiter, habe sich auf Anweisung von oben wegen solcher Negativauskünfte von Mitarbeitern trennen müssen oder ihre Verträge nicht verlängern dürfen.

Nun ist KiK nicht gerade dafür bekannt, seine Mitarbeiter fürstlich zu entlohnen. Wer bei seiner Bank den Dispokredit nutzt, wird nicht an der Kasse eingesetzt. Lohndumpoing wurde auch bereits 2008 gerichtlich attestiert:

Gerade mal 5,20 Euro zahlte KiK einer Verkäuferin aus Mülheim an der Ruhr. Die verklagte den Textildiscounter dafür – und bekam Recht: Nach einem Urteil des Arbeitsgerichtes Dortmund muss KiK den Stundenlohn der Teilzeit-Angestellten nun um rund drei Euro anheben. Angemessen seien mindestens 8,21 Euro, so das Gericht. Die bisherige Bezahlung der 58-Jährigen sei sittenwidrig.

Ist doch super: Wer wegen des gezahlten Hungerlohns in Schwierigkeiten kommt, fliegt raus. Besonders davon betroffen sind wahrscheinlich alleinerziehende junge Mütter. Das Kündigungsschutzgesetz soll genau DIES verhindern.

Wann wird KiK endlich dichtgemacht? Diese Art der Mitarbeiterbehandlung ist doch schon lange nicht mehr – auch nur ansatzweise – tolerabel.

BP lernt: GAS macht keine Ölflecken

Deutschlands zweitgrößter Energieversorger RWE und der britische Konzern BP wollen in den nächsten Jahren Milliarden in die Gasförderung in Ägypten investieren. Die beiden Unternehmen teilten mit, sie hätten Konzessionen erhalten, um zwei Gasfelder im Mittelmeer vor der Küste des nordafrikanischen Staates auszubeuten.

schreibt die Tagesschau. Ich frage mich ja, ob BP am Ende des Debakels am Golf von Mexiko noch genügend Geld hat. Aber Gas hat – im Vergleich zu Erdöl – zwei deutliche Vorteile: Es ist unsichtbar und es lässt sich leichter Abfackeln, im worst-case vernichtet man auch gleich jegliche Beweise für technische Schlamperei.