Via Udo Vetters Lawblog wurde ich darauf aufmerksam, wie deutsche Behörden die Statistiken manipulieren:
Relativ oft gelangten zum Beispiel Surfer auf der Suche nach legaler Pornografie auch auf Sammlungen mit illegalen Inhalten.
Doch wie soll sich ein Nutzer verhalten, wenn er solche Inhalte findet? Das Landeskriminalamt Bayern rät dazu, die Inhalte auszudrucken und dann der örtlichen Polizeidienststelle vorzulegen. (Focus)
Na super. Genau – denn wie Udo Vetter richtig schreibt:
Spätestens mit dem Ausdruck der Seiten erlangt der Anzeigenerstatter Besitz an der Kinderpornografie.
Dieser Besitz ist strafbar. So ziemlich einzige Ausnahme: Der Besitz dient der Erfüllung dienstlicher oder beruflicher Pflichten. Wie wir heute gelernt haben, gehört nicht mal ein mit der Materie befasster Bundestagsabgeordneter zum Personenkreis, der sich auf solche Pflichten berufen könnte. Da dürfte es auch für den wohlmeinenden Bürger eng werden.
Es scheint, die Strafverfahren in Sachen Kinderpornografie zu stark zurückgegangen sind – das geht ja so gar nicht denken sich da die Bayern und liefern ihre Mitbürger ans gewetzte Messer. Scheiss auf Reputation der Bürger – der Innenminister erwartet zahlen!
Also liebe Leser: NICHTS ausdrucken, abspeichern oder ähnliches. Den Link aufschreiben/kopieren und diesen dann an die Ermittlungsbehörden melden. Bloss keine Inhalte kopieren, speichern oder ausdrucken. Hört nicht auf das LKA Bayern, das erzählt Scheisse, die haben – in dieser beziehung anscheinend – keine Ahnung.