BKA-Präsident Ziercke schiesst sich sehr tief ins eigene Knie #VDS

Die Innenminister der Länder, der Bundesinnenminister und auch diverse Polizeidienststellen beten stets eine Formel der Weisheit herunter: „Ohne mehr Überwachung, wie z.B. Vorratsdatenspeicherung, wird man der Internetkriminalität nicht Herr werden können.

Und was für eine Aussage muss ich da gerade in einer BKA-Pressemitteilung lesen?

Jörg Ziercke, Präsident des BKA:

„Die Aktion des FBI, in die weltweit 11 Staaten eingebunden waren, macht deutlich, dass die Bekämpfung der international organisierten Cybercrime heute wirkungsvoll nur durch eine enge und entschlossene Kooperation der internationalen Staatengemeinschaft möglich ist. Professionellen Begehungsformen international agierender profitorientierter krimineller Cyberbanden müssen leistungsfähige und flexible miteinander vernetzte Kooperationsstrukturen der Sicherheitsbehörden entgegengesetzt werden.“

Verdammt, hat er vergessen die Vorratsdatenspeicherung zu erwähnen? Auf einmal kann man gegen international tätige Kriminelle auch ohne diese „Wunderwaffe gegen Internetkriminelle“ erfolgreich ermitteln? Herr Ziercke, waren Sie müde? Hat der Praktikant Ihnen diese Aussage untergeschoben?

Ich bin enttäuscht, das mit den Bedrohungsszanrien können Sie aber besser!

Das LKA Bayern peppt die Kriminalstatistik auf

Via Udo Vetters Lawblog wurde ich darauf aufmerksam, wie deutsche Behörden die Statistiken manipulieren:

Relativ oft gelangten zum Beispiel Surfer auf der Suche nach legaler Pornografie auch auf Sammlungen mit illegalen Inhalten.

Doch wie soll sich ein Nutzer verhalten, wenn er solche Inhalte findet? Das Landeskriminalamt Bayern rät dazu, die Inhalte auszudrucken und dann der örtlichen Polizeidienststelle vorzulegen. (Focus)

Na super. Genau – denn wie Udo Vetter richtig schreibt:

Spätestens mit dem Ausdruck der Seiten erlangt der Anzeigenerstatter Besitz an der Kinderpornografie.

Dieser Besitz ist strafbar. So ziemlich einzige Ausnahme: Der Besitz dient der Erfüllung dienstlicher oder beruflicher Pflichten. Wie wir heute gelernt haben, gehört nicht mal ein mit der Materie befasster Bundestagsabgeordneter zum Personenkreis, der sich auf solche Pflichten berufen könnte. Da dürfte es auch für den wohlmeinenden Bürger eng werden.

Es scheint, die Strafverfahren in Sachen Kinderpornografie zu stark zurückgegangen sind – das geht ja so gar nicht denken sich da die Bayern und liefern ihre Mitbürger ans gewetzte Messer.  Scheiss auf Reputation der Bürger – der Innenminister erwartet zahlen!

Also liebe Leser: NICHTS ausdrucken, abspeichern oder ähnliches. Den Link aufschreiben/kopieren und diesen dann an die Ermittlungsbehörden melden. Bloss keine Inhalte kopieren, speichern oder ausdrucken. Hört nicht auf das LKA Bayern, das erzählt Scheisse, die haben – in dieser beziehung anscheinend – keine Ahnung.

Bundesministerin ruft öffentlich zu Straftaten auf

das sind genau die Themen die unter „Kinderpornographie“ laufen, wenn Sie Ihre Fachlichkeit, Ihre Fähigkeit als Chaos Computer Club im Internet einsetzen würden, um genau dieses zu verhindern [Ruf: Das tun wir.], dann wäre Ihr Engagement an der richtigen Stelle.

soll die deutsche Familienministerin Ursula von der Leyen (auch verunglimpfend als Zensurulla bezeichnet) als Laudatorin für den Sozialpreis des Deutschen Studentenwerks in  Hannover gesagt haben. (Quelle falsepositiv). Nun stellt sich die Frage, wie sollen Mitglieder des CCC aktiv Kinderpornografie im Internet verhindern?

Die Gesetzgebung liegt beim Bund, der Rest bei Gerichten und den Polizeidienststellen. Soll der CCC die Familienministerin beraten? Fehlanzeige, denn diese wurde versucht – Frau von der Leyen ist allerding Lern- und Beratungsresistent. Soll der CCC Gerichte beraten? Geht nicht, die sind an Gesetze gebunden- die ermittelnden Behörden auch. Man KÖNNTE die Polizei beraten – aber ich fürchte, dass Frau von der Leyen eher möchte, dass der CCC selbstständig Kinderpornografie im Internet sucht (der Zugriff ist strafbar!!!!) und etwas gegen die Inhalte tut. Nur leider ist auch dieses nach dem in Deutschland gültigen Wirtschaftskriminalitätgesetz ebenfalls verboten.

Frau von der Leyen: Kennen Sie eigentlich die deutschen Gesetze? Wenn nein: Lesen bildet. Wenn ja: Warum äussern sie diese offensichtlichen Aufforderung zu einer Straftat?