Fraktionszwang/-disziplin – ein Verfassungsbruch

Abgeordnete sind – auch wenn sie einer Partei angehören – nur ihrem eigenen Gewissen verpflichtet. Unser Grundgesetz sagt dazu:

Artikel 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Wie aber lässt sich das mit dem Phänomen vereinbaren, dass gerade derzeit durch unsere Medien taumelt und auf den Namen Fraktionszwang hört. „Die CDU stimmt so ab“ – Die FDP wird so abstimmen“. Mit welcher Arroganz ausgestattet und wie verfassungsfeindlich müssen Menschen/Politiker sein, die den Abgeordneten ihr Wahlverhalten versuchen nahezulegen oder gar vorzuschreiben.

In meinen Augen gilt es JEDEN Politiker, der sich anmasst eine Aussage über das Abstimmverhalten seiner Parteikollegen zu treffen, als Ziel des Verfassungsschutzes. Wenn gar Fraktions- oder Parteivorsitzender eine diesbezügliche Erklärung abgibt, sollte dieser ein Fall für eine Untersuchung durch den Verfassungsschutz sein. Eventuell könnte sich auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, der für Landesverrat und Delikte gegen die innere Sicherheit zuständig ist, wegen einer perfiden „Nötigung zum Schaden der Demokratischen Grundordnung“ in die Sache einmischen.

KÖNNTE, MÜSSTE, SOLLTE. Weil es aber um unsere Grundordnung ohnehin schon deutlich übel steht, wird weiterhin die Fraktionsdisziplin eingefordert werden und die Lemminge mit Abgeordnetengehalt werden weiterhin mehrheitlich das tun, was ihnen ein „Vorbild mit Möglichkeit der Vorteilsnahme“ vorschlägt.

Die SPD steckt sich die Taschen genau so voll wie die CDU

Wer denkt, nur die CDU wäre die Partei der Klüngelwirtschaft, der täuscht sich aber gewaltig. Bis in die kleineren Bürgermeisterposten herunter bereichern sich die Genossen, wo es nur geht:

Das Urteil gegen den früheren Alsfelder Bürgermeister Herbert Diestelmann (SPD) wegen Untreue in Millionenhöhe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe Diestelmanns Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Gießen zurückgewiesen, berichtete die „Oberhessische Presse“ am Freitag. Der BGH erklärte in seiner Entscheidung, die Nachprüfung des Gießener Urteils habe „keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben“.Diestelmann hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten erhalten. Zudem verliert er seine Pensionsansprüche. Er hatte zwischen 2003 und 2005 eigenmächtig Kredite aus dem Stadthaushalt an eine teils kommunale Firma vergeben, deren Geschäftsführer er selbst war.

schreibt die FAZ. Gewählt werden, sich bereichern und die Taschen vollstecken. DAS ist es, was unsere „Volksvertreter“ praktizieren. Ob die SPD den Herrn Diestelmann aus der Partei rausschmeisst, ist mir nicht bekannt ……

Bundesregierung sieht Internet-Benotung kritisch

Trotz des wählmich-Urteils sieht die Bundesregierung die Benotung von Poltikern im Internet skeptisch. Anonyme Bewertungen würden dem besonderen Vertrauensverhältnis von Wähler und Politikern nicht gerecht, erklärten Innenminister Wolfgang Schäuble und Bildungsministerin Annette Schavan. Anstatt miteinander zu reden, werde übereinander geredet und geurteilt – das sei einem „gedeihlichen Miteinander“ nicht dienlich, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag das Politikerportal wählmich.de mit Wähler-Beurteilungen von Politikern für rechtens erklärt. Schäuble warb hingegen dafür, stattdessen die Dialogfähigkeit vor Ort zu stärken: „Wo Kritik angebracht ist, muss sie auch geäußert werden, am besten konkret und direkt. Dies führt am ehesten zu Verbesserungen.“

Ich habe mir erlaubt die Heise-Originalmeldung ein wenig umzuformulieren um zu erfahren, warum die Politiker dagegen sein könnten. Aber irgendwie sitzen die ja alle in einem Boot.Wie sagte Otto Graf Lambsdorff nochmal so schön: „Der deutsche Bundestag ist mal voller und mal leerer, aber immer voller Lehrer.“ Lambsdorff ein ECHTER FDP-Politiker, der nach dem Flickskandal 1987 rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde und trotzdem (gerade deshalb??) seit 1993 Ehrenvorsitzender der FDP ist. Ja, man muss tewas kriminell sein, um es in der FDP zu Ehrenämtern zu bringen.