Politiker, Regeln, Social Media und Pseudonyme

Wenn der Innenminister (Sinn und Unsinn wird separat diskutiert) eine Klarnamenpflicht für das Internet fordert, so sollte er vorab einmal mit dem derzeitigen Vizekanzler und Wirtschaftsminister der Bundesrepublik Deutschlen, dem Herrn Philipp Rösler sprechen. Dieser Herr Rösler ist auf der Social-Media Plattform Google+ aktiv.

Aber halt! Ist das wirklich der Herr Rösler? Das Profil(über mich) sagt zwar aus:

Dies und Das

Bundesvorsitzender der FDP

Beruf

Bundeswirtschaftsminister

Beschäftigung

  • Bundesrepublik Deutschland
    Vize-Kanzler, 2011 – heute
  • Bundesrepublik Deutschland
    Bundeswirtschaftsminister, 2011 – heute
  • Bundesrepublik Deutschland
    Bundesgesundheitsminister, 2009 – 2011
  • Land Niedersachsen
    Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 2009 – 2009
  • Land Niedersachsen
    Stellvertretender Ministerpräsident, 2009 – 2009

und der geneigte Leser wird dies interpretieren als „Ja, hier schreibt der Herr Rösler selbst“. Stimmt aber nicht. In den Kommentaren zu einem der von „Herrn Rösler“ geschriebenen Artikel stellt sich heraus, mit wem man tatsächlich kommuniziert, sollte man mit „Philipp Rösler Kontakt aufnehmen:

Liebe User von Google+,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachrichten an Herrn Dr. Rösler und Ihre Fragen zum Profil.

Wir freuen uns über die überwältigende Resonanz. Leider kann Philipp Rösler aufgrund seiner Tätigkeit als Wirtschaftsminister und Parteivorsitzender der FDP sein Profil nicht selbst pflegen. Wie Sie an dieser Nachricht sehen, überträgt er die Beantwortung einzelner Anfragen und die Pflege seines Profils an sein Team. Um dies deutlich zu machen, schreiben wir für Ihn in der dritten Person.

Seien Sie aber versichert,dass Dr. Rösler von den Zuschriften erfährt und sich darüber freut.

Mit freundlichen Grüßen

TOMMY Diener
Pressereferent
FDP-Bundesgeschäftsstelle

Es ist also nicht das Profil des Herrn Vizekanzlers, es ist „nur“ das Profil seines Presseteams. Warum dies nicht aus der Profilbeschreibung hervorgeht, wissen sicher nur der Herr Rösler und sein Diener.

Transparente Kommunikation mit dem Bürger sieht für mich anders aus.

Zwei kleine Schmankerl am Rande:

  1. Die Tatsache, dass Herr Diener (unter dem Namen Rösler) eine der wenigen Personen ist, welche die unter dem Profil Rösler geposteten Artikel  stets als „gefällt mir“ hervorhebt. Das ist so ungefähr wie sich selbst auf die Schulter klopfen. Obschon dieses Eigenlob ja ein für Politiker typischer Verhalten ist.
  2. Der Fakt, dass derzeit(Beta-Phase)  nur persönliche Profile bei Google+ erlaubt sind. Insofern stellt sich die Frage ob diese Art des Auftritts (abgesehen von der Benamsung) nicht ein genereller Missbrauch des Dienstes darstellt. Aber Regeln (auch Nutzungbedingungen) gelten wohl kaum für bundesdeutsche Politiker.

Was man an der Präsidentenwahl ablesen kann – Volksverarscher?

Die Vertreter der deutschen Bevölkerung, welche heute in der Bundesversammlung den neuen deutschen Präsidenten wählen, sollten sich daran erinnern, wer ihr Auftraggeber ist:

DAS DEUTSCHE VOLK

Weder das Parteibuch noch eine Bundeskanzlerin oder ein Parteivorsitzender hat die Meinung der Abstimmenden zu beeinflussen, sondern allein des Volkes Meinung.

ALLE Umfragen bestätigen, dass die Mehrheit des Volkes Herrn Gauck als Bundespräsidenten bevorzugt. Sollte der Kandidat Wulff die Mehrheit der Stimmer der Bundesversammlung erhalten, wäre dies ein weiterer Beweis, dass die Volksvertreter NICHT nach Meinung und Auftrag des Volkes handeln, sondern nach Standesdünkel und eigenen Interessen. Dieses ist aber nicht der Auftrag und dies ist auch nicht mit dem Schwur der vereidigten Volksvertreter zu vereinbaren.

Kann das Volk eigentlich ein Misstrauensvotum initiieren?

Fraktionszwang/-disziplin – ein Verfassungsbruch

Abgeordnete sind – auch wenn sie einer Partei angehören – nur ihrem eigenen Gewissen verpflichtet. Unser Grundgesetz sagt dazu:

Artikel 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Wie aber lässt sich das mit dem Phänomen vereinbaren, dass gerade derzeit durch unsere Medien taumelt und auf den Namen Fraktionszwang hört. „Die CDU stimmt so ab“ – Die FDP wird so abstimmen“. Mit welcher Arroganz ausgestattet und wie verfassungsfeindlich müssen Menschen/Politiker sein, die den Abgeordneten ihr Wahlverhalten versuchen nahezulegen oder gar vorzuschreiben.

In meinen Augen gilt es JEDEN Politiker, der sich anmasst eine Aussage über das Abstimmverhalten seiner Parteikollegen zu treffen, als Ziel des Verfassungsschutzes. Wenn gar Fraktions- oder Parteivorsitzender eine diesbezügliche Erklärung abgibt, sollte dieser ein Fall für eine Untersuchung durch den Verfassungsschutz sein. Eventuell könnte sich auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, der für Landesverrat und Delikte gegen die innere Sicherheit zuständig ist, wegen einer perfiden „Nötigung zum Schaden der Demokratischen Grundordnung“ in die Sache einmischen.

KÖNNTE, MÜSSTE, SOLLTE. Weil es aber um unsere Grundordnung ohnehin schon deutlich übel steht, wird weiterhin die Fraktionsdisziplin eingefordert werden und die Lemminge mit Abgeordnetengehalt werden weiterhin mehrheitlich das tun, was ihnen ein „Vorbild mit Möglichkeit der Vorteilsnahme“ vorschlägt.