Die SPD steckt sich die Taschen genau so voll wie die CDU

Wer denkt, nur die CDU wäre die Partei der Klüngelwirtschaft, der täuscht sich aber gewaltig. Bis in die kleineren Bürgermeisterposten herunter bereichern sich die Genossen, wo es nur geht:

Das Urteil gegen den früheren Alsfelder Bürgermeister Herbert Diestelmann (SPD) wegen Untreue in Millionenhöhe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe Diestelmanns Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Gießen zurückgewiesen, berichtete die „Oberhessische Presse“ am Freitag. Der BGH erklärte in seiner Entscheidung, die Nachprüfung des Gießener Urteils habe „keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben“.Diestelmann hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten erhalten. Zudem verliert er seine Pensionsansprüche. Er hatte zwischen 2003 und 2005 eigenmächtig Kredite aus dem Stadthaushalt an eine teils kommunale Firma vergeben, deren Geschäftsführer er selbst war.

schreibt die FAZ. Gewählt werden, sich bereichern und die Taschen vollstecken. DAS ist es, was unsere „Volksvertreter“ praktizieren. Ob die SPD den Herrn Diestelmann aus der Partei rausschmeisst, ist mir nicht bekannt ……

Der Vorteil der Manager gegenüber Kleinkriminellen

So ein Kleinkrimineller, der wandert schon mal ruck-zuck in den Bau. Dem wird eine Bewährungsstrafe nicht pauschal gewährt und eine etwaige Strafe ist eher sehr zeitnah zu zahlen – ansonsten wird er ersatzweise inhaftiert.

Wenn man aber Klaus Zumwinkel heisst und eine Geldstrafe von einer Million Euro zu zahlen hat, so ist Justizia da etwas großzügiger. Den Ertrag der Verzögerung beziffert die FTD

Hätte er die eine Million zu den gängigen Konditionen bei der Postbank aufs Sparbuch gelegt, wäre er gerade mal 22.500 Euro reicher geworden.

Da hat der Zumwinkel also mal eben pro Monat ein Zins“Einkommen“ von 3.200€, welches eigentlich UNS – dem Staat – zustehen würde.

Wie heisst es so schön: Kleider machen Leute.

Das Zumwinkel vor Gericht bezüglich seiner finanziellen Situation gelogen und mal eben 20 Millionen unterschlagen hat, ist da nur noch ein Detail

§ 153 StGB:

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Da kann der Spiegel noch so viel über die „armen Reichen“ schreiben, mich kotzen einige von denen nur an mit ihrer Selbstgefälligkeit.