Fraktionszwang/-disziplin – ein Verfassungsbruch

Abgeordnete sind – auch wenn sie einer Partei angehören – nur ihrem eigenen Gewissen verpflichtet. Unser Grundgesetz sagt dazu:

Artikel 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Wie aber lässt sich das mit dem Phänomen vereinbaren, dass gerade derzeit durch unsere Medien taumelt und auf den Namen Fraktionszwang hört. „Die CDU stimmt so ab“ – Die FDP wird so abstimmen“. Mit welcher Arroganz ausgestattet und wie verfassungsfeindlich müssen Menschen/Politiker sein, die den Abgeordneten ihr Wahlverhalten versuchen nahezulegen oder gar vorzuschreiben.

In meinen Augen gilt es JEDEN Politiker, der sich anmasst eine Aussage über das Abstimmverhalten seiner Parteikollegen zu treffen, als Ziel des Verfassungsschutzes. Wenn gar Fraktions- oder Parteivorsitzender eine diesbezügliche Erklärung abgibt, sollte dieser ein Fall für eine Untersuchung durch den Verfassungsschutz sein. Eventuell könnte sich auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, der für Landesverrat und Delikte gegen die innere Sicherheit zuständig ist, wegen einer perfiden „Nötigung zum Schaden der Demokratischen Grundordnung“ in die Sache einmischen.

KÖNNTE, MÜSSTE, SOLLTE. Weil es aber um unsere Grundordnung ohnehin schon deutlich übel steht, wird weiterhin die Fraktionsdisziplin eingefordert werden und die Lemminge mit Abgeordnetengehalt werden weiterhin mehrheitlich das tun, was ihnen ein „Vorbild mit Möglichkeit der Vorteilsnahme“ vorschlägt.

5 Gedanken zu „Fraktionszwang/-disziplin – ein Verfassungsbruch

  1. Das Problematische an der Sache ist meiner Meinung nach nicht, dass Politiker Aussagen über das Abstimmungsverhalten ihrer Kollegen machen oder dass über Fraktionszwang geredet wird.
    Gerade das Grundgesetz untersagt ja nicht die Weisungen sondern sagt einfach, dass die Abgeordneten sich nicht daran halten müssen.
    Wirklich bedenklich wird es erst dadurch, dass für viele Politiker es (vermutlich) eben mit dem Gewissen durchaus vereinbar ist, wenn das Wohl der Partei/Koalition oder was auch immer höher als das des Volks gesetzt wird.
    Noch dazu weiß wohl jeder Abgeordnete, dass abweichendes Stimmverhalten – wenn auch eine direkte Sanktionierung nicht erfolgt – sich im Zweifelsfall bei der nächsten Wahl in einem schlechteren Listenplatz oder dergleichen niederschlägt, sofern die Wahl nicht geheim ist.

  2. Pingback: Reizzentrum - Ist Sachsens Ministerpräsident Tillich ein Verfassungsfeind?

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