Den Banken vertrauen? #Fail

Die Bausparkasse Badenia hat nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe eine Käuferin einer sogenannten Schrottimmobilie arglistig getäuscht.

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Gegen die Bausparkasse, die in den 90er-Jahren mehr als 7000 Immobilienverkäufe der Vermittlerfirma Heinen&Biege mit Krediten finanziert hatte, sind noch zahlreiche Klagen geprellter Anleger anhängig.

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Das hatte festgestellt, dass die Vermittler für das Geschäft statt der angegebenen rund fünf Prozent mindestens 15 Prozent des Kaufpreises erhielten.

schreibt die FTD. Da wunderts einen nicht, dass die Banken fette Boni rausdrücken, oder? Und wer in den 90ern mit solchen Verbrechen Geld machte, konnte diese Erträge wieder wunderbar investieren. So arbeitet das organisierte Verbrechen nebenbei auch: Erst mit linken Dingern Kapital ansammeln und dieses dann auch in sauberen Geschäften mehren.

Von Bloggern, Onaneuren und Dieben

Blogger sehen sich selbst ach so gern als die grosse Gegenmacht im Reiche der Informationsverbreitung. Holzmedien gegen „freie Berichterstattung“.

Gerade heute hat es wieder massiv im elektronischen Blätterwald geraschelt. Gleich 6 Hauptartikel schaffen es auf die Rivva-Mainpage – dazu 50 weitere auf Rivva angegebene Verlinkungen: Bei der FAZ  ist ein Eimer voller Bits umgekippt und alle schreiben darüber.

Haben die Blogger so massiv auch die Emmely-Pfandbon Geschichte verfolgt? Ein Fall, der bundesweit arbeitsrechtlich schwere Auswirkungen hatte und noch haben wird. Aber das ist für Blogger nicht so interessant. Viele Blogger sind letztendlich eher damit beschäftigt sich innerhalb ihrer eigenen Kreise und Befindlichkeiten auszutoben, anstelle sich einer gesellschaftlichen Verpflichtung zu stellen. Gerade der aktuelle Fall FAZ vs. CTRL-Verlust belegt das sehr deutlich.

  • Es läuft immer noch massiv Öl in den Golf von Mexiko – kaum einer bloggt noch , kein „Kauft nicht bei BP oder Aral“
  • Der BGH hat ein wichtiges Urteil zum Sterbehilfe gesprochen. Keine Erwähnung bei Rivva
  • Post soll Briefe von Arbeitslosen und Kindergeldempfängern einscannen. Keine Erwähnung bei Rivva
  • Google löscht Daten auf Android-Devices
  • Und und und und

Bei Rivva fallen einem nur Michael Seemann gegen FAZ sowie technische Probleme mit dem iPhone 4 ins Auge. Die Szene bloggt eben über sich und ihre Spielzeuge. Anspruch? Gesellschaftlich, politisch, wirtschaftlich? Ach bitte nicht doch.

Die Bloggerszene scheint ein Abbild der Gesellschaft zu werden – der Gesellschaft, die sich an DSDS und Germanys next Topmodell ergötzt. Bitte mehrheitlich Themen mit Diätfaktor.  Teletubbys gewinnen gegen Kant. Schade, Teletubby liegen deutlich in Führung. Auch ich habe über diesen Eimer Bitschrott gebloggt – aber ich stelle hiermit fest, dass es inhaltlich eher banal und unwürdig ist. Ich habe mich verleiten lassen. Sorry.

Anmerkung: Die Prinzessin fragt gerade im Hintergrund „Überrascht dich das banale geblogge?“. Die Antwort ist: Nein, aber dennoch muss es raus. Therapie – ihr wisst schon.

Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Seit ein paar Monaten latent und jetzt – nach dem Urteil des BGH – wieder massiv in den Medien vertreten: Das Thema „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“.

Weshalb ist die Hürde für eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ nach §66b StGB so hoch gelegt? Die Antwort ist recht einfach: Weil man vermeiden muss, dass ein Straftäter für ein und dieselbe Tat zweimal verurteilt wird.

Wenn ein Richter ein Urteil spricht, so hat er sämtliche Verfügbaren Informationen und Hintergründe zu Täter und Tat zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich, dass ein gesprochenes Urteil ALLE rechtlichen Möglichkeiten – welche zum Zeitpunkt der Verurteilung anwendbar sind! – berücksichtigt. INKLUSIVE der Möglichkeit „Sicherungsverwahrung“. Gegen diese ursächliche Urteil haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Wenn dieses nicht geschieht… Urteil gültig.

Eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ kann also ausschliesslich DANN angeordnet werden, wenn es neue Informationen/Gefährdungsanalysen gibt, welche die vom Täter ausgehenden Gefahrenlage erhöhen und welche dem ursächlich urteilenden Richter nicht vorlagen! Da kann eine Staatsanwaltschaft nackig auf dem Popo La Paloma pfeifen – jedweder Versuch ein bereits richterlich angeordnetes und rechtsgültiges  Strafmaß zu erhöhen/verschärfen würde bedeuten, dass der Täter ein zweites Mal für eine Tat bestraft wird. Und dieses ist in unserem Land (Ausnahme Disziplinarrecht) nicht möglich.

Siehe auch Udo Vetters Lawblog