E-Post ist laut Kleingedrucktem unbenutzbar.

Der Dienst E-Post der Deutschen Post AG ist per Nutzungsbedingungen definitiv unbenutzbar. Daran ist faktisch nicht zu rütteln. Eigentlich müsste man jeder Person die Geschäftsfähigkeit per Amtsrichter aberkennen lassen, die sich zu diesem Dienst anmeldet.

Die Stiftung Warentest hat sich die Nutzungsbedingungen ein wenig genauer angeschaut und mich auf diesen Bereich des Elends aufmerksam gemacht. Warentest stellt fest:

Schwer wiegen jedoch die Nachteile des neuen Postdiensts: Die Anmeldung funktioniert umständlich und kann dauern. Wirklich vertraulich sind Briefe nur mit zusätzlicher persönlicher Verschlüsselung. Mit 55 Cent hat der E-Brief auch einen stolzen Preis – insbesondere dann, wenn die Post ihn nur elektronisch weiterleitet und nicht ausdruckt und austrägt. Und bürden sich angemeldete Nutzer eine zusätzliche tägliche Aufgabe auf: die Leerung ihres Postfachs.

Aber das allein ist noch lange nicht alles, über das Schönste sind die Tester gar nicht gestolpert.

Laut Leistungsbeschreibung sichert die Post zu:

Die verwendeten Technologien gewährleisten eine bestmögliche Verfügbarkeitdes E-POSTBRIEF Portals (95% Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt außerhalb der Wartungszeiten). (Hervorhebung von mir)

95% Verfügbarkeit bedeutet, dass der Dienst 18 Tage und 6 Stunden jährlich unerreichbar sein darf. Die Einschränkung „außerhalb der Wartungszeiten“ allerdings erlaubt es den Dienst deutlich länger vom Netz zu nehmen. Interessant ist, dass ich nirgendwo herausfinden konnte mit welchen Wartungszeiten und -fenstern die Post rechnet. Alles offen.

Wir haben gelernt, dass die Post ohne Probleme den Dienst länger als 3 Wochen unerreichbar halten kann, andererseits schreibt sie aber in den AGB fest:

6.3 Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen.

Bei Geschäftskunden ist es noch härter:

Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.

Was passiert bitte, wenn mein Geschäftspartner, Finanzamt, sonstige Behörde die Nachricht erhält dass die Nachricht in mein Postfach zugestellt wurde, ich aber – nach der Benachrichtigung – aufgrund technischer Probleme der Post 2 Wochen keinen Zugriff auf mein Postfach habe. Dann bin ich nachweispflichtig dass ich aufgrund eine Postproblems keinen Einblick nehmen konnte?

Während ich bei Auslandsaufenthalten einer Vertrauensperson eine zeitlich begrenzte Postvollmacht übergeben konnte um die Briefpost zu organisieren, wird es nun schwerer (wieder AGB):

6.5 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten (Anmeldename, Passwort sowie das Mobiltelefon auf das die HandyTAN zur Anmeldung mit hohem Ident-Nachweis übermittelt wird) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte geschützt sind. Insbesondere hat er sein Passwort und die ggf. an ihn übermittelte HandyTAN geheim zu halten.

Wer also diese AGB und Leistungsbeschreibung der Post anerkennt, kann nicht geschäftsfähig sein und muss – durch einen Vormund/gesetzlichen Vertreter – vor sich selbst geschützt werden. Man kommt ja sonst in Teufels Küche.

Auch Telefonica/o2 und Hansenet verarschen ihre Kunden

Nachdem ich mich gerade kotzend von Vodafon abwende wird mir jetzt mitgeteilt: Hansenet ist eine tolle Sache – seit die von Telefonica gekauft wurden verarschen die ihre Kunden auch. Was ist passiert:
Als Kunde des Telekommunikationsdienstleisters Hansenet Telekommunikation GmbH wurde ich per Briefpost (Eingang Freitag 26.03.2010) darüber informiert, dass die Hansenet Telekommunikation GmbH (Alice) seit dem 16.02.2010 Teil des Telefonica Konzerns ist. Soweit so gut.
In selben Schreiben wird mir mitgeteilt/versprochen:
„Zum Start der Partnerschaft schenken Ihnen Alice und o2 ein Gratis o2 Prepaid Surfstick inklusive 5 Tage Internet Dayflat (Informationen hierzu finden Sie auf dem beiliegenden Gutschein). Lösen Sie Ihren Geschenk-Gutschein einfach im nächsten o2 Shop ein und nutzen Sie Gelegenheit, um sich ganz unverbindlich über die vielfältigen Handy-Modelle und Tarife von o2 zu informieren.“
Der beiliegende Gutschein bestätigt die gemachten Angaben, ist namentlich ausgestellt und weist auf einen o2-Shop in der Nähe hin. Allerdings hat der Gutschein eine Einschränkung und auf der kann man lesen:
„Bitte beachten Sie, dass es nur eine begrenzte Anzahl an kostenlosen o2 Prepaid Surfsticks zur Verfügung steht. Sobald diese vergriffen sind, gilt der Preis von 39,99€“
Heute, am Samstag den 27.03.2010 (einen Tag nach Posteingang!) wurde mir in dem für mich „zuständigen“ o2 Shop mitgeteilt, dass die Surfsticks bereits seit gestern (26.03.2010) Mittag  vergriffen sind.
Ich frage mich, ob eine Aktion die mittels Briefpost beworben wird nicht wenigstens am Tage nach der Postzustellung noch verfügbar sein muss, oder ob hier ein Fall für die Verbraucherzentrale wegen Lockvogelwerbung und Verbrauchertäuschung vorliegt. Wie soll ein berufstätiger Mensch ein Angebot wahr nehmen, dass bereits in dem Moment an dem man die Information über das Angebot aus dem Briefkasten holt, vergriffen ist.
Gibt es in diesem unseren Lande kein Unternehmen mehr, dass mit seinen Kunden einigermaßen respektvoll umgeht? Wo Versprechen eingehalten werden und man das Gefühl hat ernst genommen zu werden?

Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG

Hiermit untersage ich Ihnen – der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG – mir Werbung jeglicher Art zukommen zu lassen.
Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschliesslich:
– Anrufe
– Briefpost
– Postwurfsendungen
– Besuche durch Vertriebsmitarbeiter

Sorry, aber nur weil diese seltsame Firma UNBEDINGT an die Börse will und es in den Papieren so unglaublich toll aussieht, wenn man gerade „boomende“ Kundenzahl hat, ist das doch kein Grund mir so massiv auf die XYZ zu gehen? Oder ist es für den eigenen Profit erlaubt seine Umwelt zu terrorisieren?

Dass mindestens alle zwei Wochen Papiermüll dieser Firma im Briefkasten liegt, ist als massive Umweltverschmutzung und Raubbau an der Natur zur Kenntnis genommen. Dieser stete Telefonterror geht mir dann aber irgendwann doch gegen den Strich. Sollte jemand die Privattelefonnummern eines der Geschäftsführer (Dr. Adrian v. Hammerstein, Erik Adams, Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, Paul Thomason) haben, so würde ich es mich sehr freuen, wenn mir diese zur Verfügung gestellt werden könnten. ZU gern würde ich die Familien der Herren Abend gegen 20:00 darüber informieren, dass ich an KEINER Werbung interessiert bin. Wenn man da noch ein paar Nachahmer finden würde,  wäre der Telefonspam durch die „Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG“ sicher bald Vergangenheit.