#Ruhrbarone vs. #Tauss. Streisand- oder Köhler-Effekt?

Das ehemalige SPD- und Piratenpartei-Mitglied Jörg Tauss hat heute die Blogger der Ruhrbarone abgemahnt. Da ich den Text der Abmahnung nicht kenne, kann ich natürlich nur spekulieren. Aber es wird wahrscheinlich um Textstellen wie:

Der sich an Kinderschändungen ergötzende Piratenpolitiker Jörg Tauss

und

Es ist nun gerichtsfest nachgewiesen, dass sich Tauss Bilder von Kindervergewaltigungen besorgt hat, um sich daran aufzugeilen.

gehen, die Stefan Schroeder in einem Blogeintrag der Ruhrbarone so veröffentlicht hat. Auch wenn Schroeder den Blogeintrag nachträglich geändert hat, sind seine Aussagen getan und sind – wohl nicht nur in meinen Augen – ein gerichtsverwertbarer Tatbestand. Dass Jörg Tauss nur abmahnt und keine Klage wegen übler Nachrede etc. pp. initiiert rechne ich Tauss als deeskalierend an. Die Ruhrbarone entwickeln sich in den letzten Tage immer mehr zu einer MeinungsBILDungsmaschine, denn zu einem Weblog das dem selbst gemachten Anspruch gerecht wird: „Journalisten bloggen das Revier“.

Interessant, wie die Ruhrbarone – was sie in dieser Sache schon seit ein paar Tagen tun – anstelle einer „Sorry, wir haben Mist gebaut“-Meldung sich selbst immer tiefer in die Gosse schaufeln. In dem heutigen Artikel z.B. schreiben Sie:

Das mag ja sein, nur ist es ein erheblicher Unterschied ob derDas mag ja sein, nur ist es ein erheblicher Unterschied ob derEx-SPD-Ex-Pirat Tauss sagt, er habe Kinderpornographie  besessen, oder ob ein Gerichtzweifelsfrei feststellt, Tauss verfügte, so die taz,  über Bilder auf denen Analverkehr von Erwachsenen mit sechs bis achtjährigen Jungen zu sehen ist.

Das „TAZ-Zitat“ taucht heute das erste Mal bei den Ruhrbaronen auf. Es geht rein sachlich nur um den Unterschied „Gerichtsfest bewiesen“ – was ein Unterschied machen würde, wenn Tauss geleugnet hätte – oder geständiger Täter. Wer allerdings nicht Journalistisch arbeitet, sondern sein gegenüber beschmutzen will, der eskaliert indem er weiterhin versucht sein gegenüber zu diskreditieren. Der Tatbestand der Beleidigung grenzt sich von der freien Meinungsäuserung dadurch ab, dass die Beleidigung das Ziel hat sein Gegenüber zu verunglimpfen, zu verletzen. Inofern werte ich den obigen Absatz als Versuch der Verunglimpfung, aka Beleidigung. Durchsichtig, widerlich.

Wenn man argumentativ in der Ecke steht und die Argumente des Gegners zerpflücken „muss“ dann kommen auch solche Stilblüten dabei raus:

Weiter störte sich der Rechtsanwalt daran, dass Stefan Schröder geschrieben habe, Tauss habe die Freiheit des Netzes missbraucht, um sich seine Vergewaltigungsbilder zu ziehen. Der Rechtsanwalt sagt, Tauss habe nicht das Internet benutzt, sondern sich seine Befriedigungsvorlagen auf anderen Wegen benutzt. Wir sollten also nichtden Eindruck erwecken, Tauss habe das Internet benutzt.Diesen Vorwurf können wir nicht nachvollziehen.  „Netz“ schließt hier in dieser Bedeutung die moderne Kommunikation ein. Von Usenet bis zum Mobilfunknetz.

Schade, dass „das Netz“ von den Ruhrbaronen hier auf Kommunikationsnetze einschränkt. Binnenschiffer denken bei „Netz“ vielleicht auch an das Netz der Wasserstrassen, Fernfahrer an das Autobahnnetz und den Gag mit den Fischern erspare ich uns allen. „Das Netz“ ist für jeden Blogger zuerst das IP-basierende Netzwerk. Und auch die Ruhrbarone sollten das wissen. Naja, im Landgericht Hamburg kommt man mit dieser Argumentation vielleicht durch …

Und nun komme ich zum eigentlichen Punkt: Solche Aktionen „sich gegen im Netz veröffentlichte Themen“ enden meistens im Streisand-Effekt, dass heisst das sich der gewünschte Effekt ins Gegenteil da man etwas, dass man nicht im netz sehen möchte sich auf einmal ins Gegenteil kehrt: Das ganze Netz wird informiert.

Seit gestern kann sich eine neue Begrifflichkeit etablieren: Der Köhler-Effekt. Der Netz greift ein Thema auf und gibt dem Thema ein breites Medium, dass der sich Wehrende von der Kraft des Netzes profitiert und der Angegriffene – wie z.B. der Bundespräsident Köhler – stumpf dem Untergang geweiht ist.

Was in diesem Falle passieren wird? Die Zukunft wird es zeigen. Ich denke die Chancen für Tauss stehen gut. Das Internet darf kein rechtfreier Raum werden!

Bagatelldelikte, Kündigungen und Anstand

Hach ist es nicht toll, wie es im Blätterwald rauscht. Kaum mischt sich Ingrid Schmidt (Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts) in die Bagatelldiebstahl-Debatte ein, hat die Fraktion der Qualitätsjournalisten (ich LIEBE dieses Begrifflichkeit..) wieder mächtig Stoff um Blindtexte, welche von all denjenigen die ihren Namen gern in der Presse lese,  zu erstellen.

Heute dürfen ein Juristen und Politiker mal wieder ihren Namen im Spiegel lesen, um sich dort zu dem Thema zu äußern.

Aber was soll der ganze (sorry) Scheiß?

  1. Man stiehlt nicht (Frau auch nicht ..)
  2. Man versucht immer sich gütlich zu einigen

Es kann nicht angehen, dass eine Fraktion erklärt, die Benutzung einer einzelnen 0,55€-Briefmarke (auch wenn es Diebstahl ist) nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Rein rechtlich, ist das – natürlich – legitim. Aber wo bleiben Moral und Ehre? DIE bleiben auf der Strecke – bei allen Beteiligten.

Die andere Fraktion möchte gern eine „Du darfst bis X-Euro klauen“ Klausel gesetzlich verankert wissen. Ja HALLO? Hat man denen ins Hirn .. (naja, ihr wisst schon)? Das würde bedeuten, dass eine Firma mit 1000 Mitarbeitern sich solange von den Mitarbeitern um Kleinbeträge bestehlen lassen darf, bis jeder Mitarbeiter einmal abgemahnt wurde? Wie oft kann man wohl für Kleinbeträge klauen, bevor man erwischt wird? Welche Kosten werden da pro Mitarbeiter angesetzt?

Wo bleibt bei all diesen Diskussionen das Fingerspitzengefühl und die Vernunft auf beiden Seiten?  Ich muss dabei an Asterix denken: Die spinnen die Römer – ALLE!

Liebe Arbeitnehmer: WENN ihr unbedingt – weil ihr kein Frühstück hattet – ein Brötchen aus eigener Produktion essen müsst: Fragt euren Chef vorher.

Liebe Arbeitgeber: Wenn euer Mitarbeiter eine Briefmarke privat genutzt hat, lasst ihn 10 Briefmarken in die Portokasse legen. Das ihr ihn hinterher eine Zeit lang im Auge behaltet – euer gutes Recht.