Kleidungsdiscounter KiK definiert „sozial gerechtfertigte Kündigung“

Wer sich einmal mit dem Kündigungsschutz auseinander setzen musste (oder dies freiwillig tat), weiss dass (betriebsbedingte) Kündigungen sozial gerechtfertigt sein müssen.  Das Stichwort heisst Sozialauswahl und wird bei Wikipedia wie folgt beschrieben:

Die Sozialauswahl ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht. Nach § 1 Abs. 3 KSchG ist eine Kündigung auch dann sozialwidrig und damit unwirksam, wenn zwar dringende betriebliche Gründe für eine Kündigung vorliegen, der Arbeitgeber aber bei der Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Die Notwendigkeit, eine Sozialauswahl vorzunehmen, setzt also in der Regel die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes voraus und ist nur bei betriebsbedingten Kündigungen erforderlich.

Auch hilft uns Wikipedia, welche sozialen Gesichtspunkte zum Tragen kommen:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten
  • Schwerbehindertenrecht (Deutschland)

Unterhaltspflichten, aha. Der Welt entnimmt man:

Deutschlands größter Textildiscounter KiK hat über mehrere Jahre systematisch die persönlichen Vermögensverhältnisse seiner vielen tausend Mitarbeiter ausgeforscht. Dies geschah nach Recherchen des ARD-Magazins „Panorama“ mit dem Ziel, sich von ihnen zu trennen, wenn sie in finanziellen Schwierigkeiten steckten. Guido Hagelstede, ein langjähriger KiK-Bezirksleiter, dem bis zu 15 Filialen und mehr als 100 Mitarbeiter unterstanden, schildert in „Panorama“, solche Informationen über die Bonität der KiK-Mitarbeiter seien bei der Auskunftei „Creditreform“ eingeholt worden. Er selbst, so der ehemalige Bezirksleiter, habe sich auf Anweisung von oben wegen solcher Negativauskünfte von Mitarbeitern trennen müssen oder ihre Verträge nicht verlängern dürfen.

Nun ist KiK nicht gerade dafür bekannt, seine Mitarbeiter fürstlich zu entlohnen. Wer bei seiner Bank den Dispokredit nutzt, wird nicht an der Kasse eingesetzt. Lohndumpoing wurde auch bereits 2008 gerichtlich attestiert:

Gerade mal 5,20 Euro zahlte KiK einer Verkäuferin aus Mülheim an der Ruhr. Die verklagte den Textildiscounter dafür – und bekam Recht: Nach einem Urteil des Arbeitsgerichtes Dortmund muss KiK den Stundenlohn der Teilzeit-Angestellten nun um rund drei Euro anheben. Angemessen seien mindestens 8,21 Euro, so das Gericht. Die bisherige Bezahlung der 58-Jährigen sei sittenwidrig.

Ist doch super: Wer wegen des gezahlten Hungerlohns in Schwierigkeiten kommt, fliegt raus. Besonders davon betroffen sind wahrscheinlich alleinerziehende junge Mütter. Das Kündigungsschutzgesetz soll genau DIES verhindern.

Wann wird KiK endlich dichtgemacht? Diese Art der Mitarbeiterbehandlung ist doch schon lange nicht mehr – auch nur ansatzweise – tolerabel.

BRD-Regierung sponsort weiterhin Pharmaunternehmen

Der Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) kann einem wirklich leid tun. Da hampelt er seit Amtsantritt um DIE grosse Gesundheitsreform auf den Weg zu bringen und am Ende kommt es wie es immer kommt: Einzelne Betriebe wird Puderzucker in Form von Euro-Millionen in den Arsch gepustet und die Bürger müssen zahlen.

Auf die gesetzlich Versicherten und die Arbeitgeber kommen Mehrbelastungen zu. Nach Angaben aus Koalitionskreisen verständigten sich die Spitzen der schwarz-gelben Koalition bei einem Treffen im Kanzleramt darauf, den einheitlichen Krankenkassenbeitrag anzuheben. Er soll von jetzt 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent vom Monatsbrutto steigen. Gelten soll dies ab 1. Januar. Auch die Zusatzbeiträge sollen steigen.

schreibt die Welt. Warum klafft da so eine massive Lücke?

httpv://www.youtube.com/watch?v=yW405x_18_0

Gern nochmal reinschauen. Habe ich schon hier drüber berichtet. Die Pharmaindustrie steckt sich unverschämt die Taschen voll und der Bürger zahlt und zahlt und zahlt.

Da hätte die Bundesregierung die Möglichkeit die Lohnnebenkosten zu drücken indem man den Pharmakonzernen endlich mal ein wenig auf die Füsse tritt, und was kommt: Man knickt wieder ein. Was für eine widerliche Kaspertruppe haben wir da gewählt und am Arsch?

Kai D. Roaming und der geldwerte Vorteil

Unser bekanntestes Roaming Opfer (diesmal T-Mobil, also Telekom und nicht Vodafone) bekommt irgendwie mehr Presse als es mir damals zuteil wurde – der kommt ssogar im Fernsehen

httpv://www.youtube.com/watch?v=hjSj8eBKQ54

Wenn es allerdings stimmt, was in der TAZ steht

Auch wenn es inzwischen heißt, sein Arbeitgeber wolle die Roaming-Kosten übernehmen, könnte man auf die Idee kommen, Kai D. versuche nun den Schaden durch Einnahmen aus redaktioneller Werbung auszugleichen: Nicht nur läuft er zu Beginn des Spots in der Rolle des vitalen Mittvierzigers demonstrativ mit Lidl-Tüten durchs Bild und lässt sich anschließend mit Apple-Produkten filmen. Auch zur Telekom schlägt Herr D. die Tür noch nicht ganz zu, sondern hantiert in Nahaufnahme mit allerlei technischen Geräten, die wohl nicht zufällig deren Logo tragen.

drängt sich die Frage auf, ob die Übernahme von privaten Kosten auf angemessen steuerlich angegeben wird. Stichwort: Geldwerter Vorteil. Schliesslich muss jeder kleine Angestellte das Mittagessen in der Kantine und den Firmenwagen auch – als geldwerten Vorteil – versteuern.