Nötigt der Anwalt der Deutsche Bank AG den Bundesgerichtshof?

Das sind so die Dinge an denen ich erkenne, dass in unserem Ländle etwas ganz massiv schief läuft. Wenn ich folgendes heute bei der Tagesschau lesen muss:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Entscheidung über riskante Zinsgeschäfte der Deutschen Bank auf den 22. März vertagt. Das größte deutsche Geldinstitut steuert aber nach den Eindrücken des bisherigen Verfahrens auf eine Niederlage zu. Denn der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers ließ in der Verhandlung erkennen, dass die Bank den Kläger, das mittelständische Unternehmen Ille, seiner Ansicht nach unzureichend beraten hatte.

in Urteil gegen die Deutsche Bank könnte für die gesamte Branche Folgen haben. „Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus, wenn sie in ihr Urteil schreiben, dass die Bank entweder keinen Gewinn machen darf oder darüber aufklären muss“, warnte der Rechtsvertreter der Bank, Reiner Hall, die Richter. Der BGH schaffe mit einer solchen Entscheidung eine neuartige Pflicht für die Banken zur Aufklärung über ihre Renditen, auf die sich alle Kunden berufen könnten, deren Spekulationen schiefgegangen seien. „Da kämen Milliardenforderungen auf die Banken zu.“ Die Haltung des Gerichts sei lebensfremd.

Ahja, die Haltung, dass ein Geschäftsmann seinen Kunden über etwaige Gefahren der Geschäftsbeziehung informieren muss ist also lebensfremd. Genau so lebensfremd wie es ist, dass gewisse Geschäftemachereien als Betrug und unlauter bezeichnet werden könne, oder wie? Wucher darf dann auch nicht mehr angeklagt werden. Alles nur, weil sonst das Geschäftsmodell der Deutschen Bank ins Wanken gerät?

Wenn der Anwalt dem urteilenden Richter erklärt „Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus“, dann ist das für mich ein klarer Fall von Nötigung, die schliesslich wie folgt definiert ist:

§240 StGB

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Für mich wäre der Fall klar: Der Anwalt versuchte zu nötigen. Herr Staatsanwalt – Ihr Einsatz! Und den Ackermann gleich mal mit untersuchen – eventuell liegt da ja ein Anstiften zu einer Straftat vor. Man kann es ja nie wissen.

Warum die Verantwortlichen der Deepwater Horizon Mörder sind

Dieses Video sollte man den BP Verantwortlichen jeden Tag direkt nach dem aufwachen und vor dem schlafengehen zeigen.

httpv://www.youtube.com/watch?v=pxDf-KkMCKQ

Und wenn dann immer noch gefragt wird, wie ich darauf komme, dass die Verantwortlichen dieser riesengrossen Sauerei Mörder sind, der darf sich gern diese Bilder anschauen. VORSICHT: Nicht beim Essen oder auf nüchternem Magen.

Wenn ich nun davon ausgehe, dass alle Lebewesen auf diesem Planeten die gleiche Existensberechtigung haben, dann sind die Verantwortlichen dieser Katastrophe gleichzusetzen mit den Schergen der Nazi. Ich möchte keineswegs das Leid der Juden, Schwulen, Sinti, Roma und anderer Verfolgter schmälern. Nichts liegt mir ferner als dieses. Aber wenn ich mir vorstelle wie viele Lebewesen im Golf von Mexiko sterben, weil ein paar skrupellose Menschen den persönlichen Profit über den Wert von Tausenden von Lebewesen stellen, dann frage ich mich, ob die Todesstrafe in den USA auch für Verantwortliche eines solchen Massakers an der Natur Anwendung findet. Oder zumindest eine mehrfache(!) lebenslange Freiheitsstrafe  zu erwarten ist.

Am Ende aber werden die Verantwortlichen sich auf ihren Luxusyachten zur Ruhe setzen und sich über die Deppen totlachen deren Leben sie ruinierten.

Via Fefe. Und einen Gruss an Enno 🙂

Google löscht Daten/Programme auf Android. Kann jemand Anzeige erstatten?

Der Heiseticker schreibt gerade:

Erstmals hat Google von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, über die in Android implementierte Sicherheitsfunktion „Remote Application Removal“ Apps auf Smartphones von Anwendern zu löschen. Konkret handelte es sich um zwei Anwendungen von Sicherheitsforschern von TippingPoint, die die Apps in Umlauf gebracht hatten, um zu zeigen, wie leicht sich eine bösartige Anwendung auf Tausenden von Android-Smartphones und per Jailbreak modifizierten iPhones bringen lässt.

und natürlich müsste der Schrei ähnlich laut werden wie vor ein paar Monaten als Amazon Ebooks vom Kindle löschte. Auch die Information, dass betroffene Benutzer von Google darüber informiert werden, sollte man von diesem Remote-Zugriff betroffen sein, macht es nicht besser.

Was Google dort macht ist ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. ALLE Daten (inkl. Software) auf meinen Devices „gehören“ mir – zumindest habe ich die Nutzungs und Besitzrechte. Wer an diesen Daten rumpfuscht, macht sich in Deutschland strafbar. Dieses Vorgehen ist in Deutschland durch das Strafgesetzbuch geregelt:

§ 303a  Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

Wer stellt den Strafantrag – ich kann es nicht, bei mir wurde nicht gelöscht. Denn es macht – IMHO – keinen Unterschied, ob diese Daten(Programm) mir einen Schaden zufügen können oder nicht. Es sind – sofern sie sich auf meinen Geräten befinden – MEINE Daten und an denen hat keiner ohne meine Genehmigung herumzufummeln.