Die Grünen brechen mal wieder vor der Wirtschaft ein. BUND kritisiert #Grüne

Hamburger Morgenpost über den BUND, die Grünen und den Kohlekraftwerk-Neubau Moorburg:

Entweder die Umweltbehörde von Anja Hajduk (GAL) ist vor Vattenfall eingeknickt oder sie ist fachlich unfähig: Dieses Fazit schließt der BUND nach Einsicht der Unterlagen, die zum Kompromiss zwischen Energiekonzern und Behörde führten.

BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch beklagt, das Grenzwerte willkürlich formuliert wurden und die berechnete Quecksilberbelastung merkwürdig niedrig angesetzt wurde. Selbst in den USA, nicht gerade bekannt für ihr Umweltengagement, „wäre das Kraftwerk nicht genehmigungsfähig“, sagt Braasch. „Im Ergebnis wird Vattenfall jetzt viel mehr Wasser aus der Elbe nehmen und nicht den Kühlturm benutzen müssen, der den Wirkungsgrad des Kraftwerks und somit die Gewinne Vattenfalls schmälert.“

Na bravo liebe Grüne. Da freuen sich all die Hamburger, die euch wählten, dass ihr so wunderbar in EURER Behörde und ehemaliger Kernkompetenz (Umwelt) das umsetzt, was ihr vor der Hamburger Bürgerschaftswahl versprochen habt:

Mit uns wird es Moorburg nicht geben

Hahahahaha! Ihr macht es sogar noch schmutziger Ihr Umwelt-Versager.

Ist die Frau des Verteidigungsministers eine Kupplerin oder Denunziantin?

Diese Frage ist provokant, dessen bin ich mir bewusst, aber ich erkläre hier nicht: „Dass muss man sagen dürfen“, sonder erlaube mir die Frage zu stellen!

Wie komme ich auf den Verdacht, dass sich die Frau unseren Verteidigungsministers, Stephanie zu Guttenberg Präsidentin des Vereins „Innocence in Danger“, der Denunziation und/oder der Kuppelei schuldig gemacht haben könnte? ?

Begriffserklärung: Wikipedia definiert Denunziantentum wie folgt:

Beschuldigung oder Anzeige einer Person aus oft niedrigen persönlichen oder übertriebenen politischen Beweggründen

Kuppelei erklärt uns Wikipedia ebenfalls:

Das Vorschubleisten zu fremder Unzucht bedeutete das Herbeiführen günstigerer Bedingungen als die bisher vorhandenen. Dies konnte durch Vermittlung oder Gewährung bzw. die Verschaffung von Gelegenheit sein.

Als erstes möchte ich feststellen, dass RTL2 sich selbst in den Verdacht bringt, unschuldige und eventuell latent pädophile Menschen mit Minderjährigen zusammen bringt. Insofern könnte man an der Stelle schon den Anfangsverdacht der Kuppelei vermuten. Denn es geht auch für RTL 2 um Geld: Geld für platzierte Werbung, aber auch um Aufmerksamkeit generell.

Wenn nun der Spiegel über eines der RTL2-Opfer schreibt:

Der Mann bestätigte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE, dass er der Betreffende aus der Sendung sei. Bei ihm zu Hause sei „die Hölle“ los, schreibt er in einer Mail: „Telefonterror, Beschimpfungen“, Facebook-Kontakte würden mit Mails überschüttet. Auch seine Familie werde massiv bedroht. Nach seinen Angaben hatte ihm RTL 2 nach den Aufnahmen zugesichert, personenbezogene Informationen unkenntlich zu machen.

kann man auf die Idee kommen, dass an der Stelle eine Denunziation vorliegt.

Wenn man nun bereits und in der Lage ist die steile These aufzustellen, dass sich der ehemalige Innensenator Nagel (weil er sonst nichts zu tun hat und damit wohl nicht schlecht Geld verdient), RTL 2 (weil es aus Gründen des Marketing ein Hit ist) und auch Stephanie zu Guttenberg (um Werbung für ihr Buch und „ihren“ Verein zu machen)  informell zusammen geschlossen haben um das Projekt „Tatort Internet“ zum Erfolg zu führen, besteht der Verdacht einer gemeinschaftlichen Straftat (Kuppelei um selbst persönliche Vorteile zu erlangen) und der – straflosen? – Denunziation.

Ist dieser/mein Verdacht sehr weit hergeholt?

Die Welt schreibt zu den Guttenbergs aktuell:

Vier von zehn Deutschen wollen nach einer Emnid-Umfrage, dass Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg später einmal Bundeskanzler wird.

Seine Frau Stephanie zu Guttenberg genießt ebenfalls Achtung. 72 Prozent wünschen sich, dass sich die Präsidentin des Kinderschutzvereins „Innocence in Danger“ öfter öffentlich zu gesellschaftlichen Themen äußert. Für 37 Prozent der Befragten ist das Ehepaar zu Guttenberg zudem „so etwas wie ein Vorbild“.

Dazu sage ich mal lieber nix 🙁

Regierung verschärft Verängstigungsgesetz

Nach der Innenministerkonferenz hat nun auch die Bundesregierung am Mittwoch einen anderen Weg gewählt: Verschärft werden nicht die Strafen für Körperverletzung, sondern für „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ gem. § 113 Strafgesetzbuch (StGB), dessen Höchststrafe von zwei auf drei Jahre heraufgesetzt werden soll.

schreibt die Frankfurter Rundschau und ich sehe meinen Verdacht der Systematik bestätigt. Wer einen Menschen angreift, also z.B. eine Körperverletzung begeht, der gehört bestraft. Da muss man sich gar nicht drüber unterhalten. Den Straftatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ allerdings einer Strafverschärfung zu unterwerfen ist eine hahnebüchene Unverschämtheit.

Das Delikt „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ wird auf Demonstrationen noch öfter gegen Demonstranten angewandt, als die berüchtigte Gefangenenbefreiung. Ein Schubser, eine falsche Bewegung und schon ist der Demonstrant „ertappt“ Widerstand geleistet zu haben.

Die Motivation erscheint mir nur zu klar: Jeder Mensch der sich der Polizei gegenüber sieht soll ehrfürchtig zurückweichen. Jedweder Kontakt (am besten nicht mal anschauen) mit Polizisten soll vermieden werden. Gewalttätige Polizeibeamte müssen vor dem Volk geschützt werden, schliesslich schützt die Polizei die korrupten Politiker, welche die Wirtschaftslenker schützen und hofieren. Reiner Selbstschutz. Ihr versteht.