Niedersachsen schafft Propagandaministerium

Die niedersächsische Landesregierung will die Medien des Landes beim Thema Integration auf einen gemeinsamen Kurs verpflichten. Die neue Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, Aygül Özkan (CDU), hat deshalb eine „Mediencharta für Niedersachsen“ entwerfen lassen.

In einem gemeinsamen Akt sollen die eingeladenen Medienvertreter am 16. August in Hannover diese sogenannte „Mediencharta Integration“ unterzeichnen und sich für die Zukunft zu entsprechender Berichterstattung verpflichten.

(Quelle NWZ)Ist das nicht prima. Ist in Deutschland aber nicht neu: Hatten wir alles schon mal und passt in das Bild, dass ich von der politischen Perspektive in Deutschland habe.

Wenn diese obige Erklärung dann bindend für alle Medien (auch ein Webseiten sind Medien), könnte man dann im worst-case Szenario (im dritten Schritt) auch Blogs mit einer Internetsperre versehen, weil sie eben gegen bundesdeutsche Regeln verstossen.

Ach, was rege ich mich auf. Ist wahrscheinlich wieder nur Sommerloch – oder?

CSU stellt sich selbstständig eine Merk-Befreiung aus

Ja, ich gebe zu: Auch mir macht es manchmal Spass jemandem verbal eins auszuwischen. Einen Kollegen zu ärgern oder einfach nur Anwesende irritieren. Was aber die bayrische Justizministerin Beate Merk da heute raushaut geht auf keine Kuhhaut:

Bayerns Justizministerin Merk hat einen Verantwortlichen für die Fälle sexuellen Missbrauchs in einem Ferienlager auf Ameland ausgemacht: den eigenen Koalitionspartner. Weil die Liberalen Kinderpornografie im Internet lieber löschen als sperren wollen.

darf ich gerade dem Spiegel entnehmen. Das ist dümmstes denuinzieren, bar jeden Wahrheitsgehaltes.

„Wenn man sich ansieht, welche Folgen der Konsum von schädlichen Videos haben kann, ist die Laissez-faire-Politik der FDP bei Kinderpornos im Netz grob fahrlässig“

Ich empfinde es als grob fahrlässig, sich bar jeden Sachverstandes – ausschliesslich aus populistischen Gründen – zu sehr sensiblen Themen zu äussern,  wenn Zeugen anwesend sind. Sowas kann schon mal das politische Ende bedeuten. Oder um es mit Alvars Worten zu sagen: Merk-Befreit.

Ein weiterer Beweis, dass manche Politiker noch „bemerkenswerter“ sind, als für wie ich sie ohnehin schon halte.

Kleidungsdiscounter KiK definiert „sozial gerechtfertigte Kündigung“

Wer sich einmal mit dem Kündigungsschutz auseinander setzen musste (oder dies freiwillig tat), weiss dass (betriebsbedingte) Kündigungen sozial gerechtfertigt sein müssen.  Das Stichwort heisst Sozialauswahl und wird bei Wikipedia wie folgt beschrieben:

Die Sozialauswahl ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht. Nach § 1 Abs. 3 KSchG ist eine Kündigung auch dann sozialwidrig und damit unwirksam, wenn zwar dringende betriebliche Gründe für eine Kündigung vorliegen, der Arbeitgeber aber bei der Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Die Notwendigkeit, eine Sozialauswahl vorzunehmen, setzt also in der Regel die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes voraus und ist nur bei betriebsbedingten Kündigungen erforderlich.

Auch hilft uns Wikipedia, welche sozialen Gesichtspunkte zum Tragen kommen:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten
  • Schwerbehindertenrecht (Deutschland)

Unterhaltspflichten, aha. Der Welt entnimmt man:

Deutschlands größter Textildiscounter KiK hat über mehrere Jahre systematisch die persönlichen Vermögensverhältnisse seiner vielen tausend Mitarbeiter ausgeforscht. Dies geschah nach Recherchen des ARD-Magazins „Panorama“ mit dem Ziel, sich von ihnen zu trennen, wenn sie in finanziellen Schwierigkeiten steckten. Guido Hagelstede, ein langjähriger KiK-Bezirksleiter, dem bis zu 15 Filialen und mehr als 100 Mitarbeiter unterstanden, schildert in „Panorama“, solche Informationen über die Bonität der KiK-Mitarbeiter seien bei der Auskunftei „Creditreform“ eingeholt worden. Er selbst, so der ehemalige Bezirksleiter, habe sich auf Anweisung von oben wegen solcher Negativauskünfte von Mitarbeitern trennen müssen oder ihre Verträge nicht verlängern dürfen.

Nun ist KiK nicht gerade dafür bekannt, seine Mitarbeiter fürstlich zu entlohnen. Wer bei seiner Bank den Dispokredit nutzt, wird nicht an der Kasse eingesetzt. Lohndumpoing wurde auch bereits 2008 gerichtlich attestiert:

Gerade mal 5,20 Euro zahlte KiK einer Verkäuferin aus Mülheim an der Ruhr. Die verklagte den Textildiscounter dafür – und bekam Recht: Nach einem Urteil des Arbeitsgerichtes Dortmund muss KiK den Stundenlohn der Teilzeit-Angestellten nun um rund drei Euro anheben. Angemessen seien mindestens 8,21 Euro, so das Gericht. Die bisherige Bezahlung der 58-Jährigen sei sittenwidrig.

Ist doch super: Wer wegen des gezahlten Hungerlohns in Schwierigkeiten kommt, fliegt raus. Besonders davon betroffen sind wahrscheinlich alleinerziehende junge Mütter. Das Kündigungsschutzgesetz soll genau DIES verhindern.

Wann wird KiK endlich dichtgemacht? Diese Art der Mitarbeiterbehandlung ist doch schon lange nicht mehr – auch nur ansatzweise – tolerabel.