Ausbildung der Polizei: Heute Notwehr

Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert Notwehr wie folgt (§227 Abs.2):

Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Nun definiert Notwehr genau die Gewalt, die von Polizisten (genau so wie von jedem anderem Bürger)  straflos angewandt werden darf. Amtspersonen können erwerend auch als „Folgemassnahme“ unmittelbaren Zwang anwenden.

Nun definiert ihr mal bitte, was in folgendem Verhalten des Polizisten (anlässlich der Demonstrationen gegen Stuttgart 21) gegeben ist:

httpv://www.youtube.com/watch?v=fjnwe571SrM

Ist es unmittelbarer Zwang (zur Durchführung einer polizeilich, hoheitlichen Aufgabe), oder ist es Notwehr? Beachtet bitte, dass nur erforderliche Gewaltanwendung durch Notwehrhandlungen straffrei gestellt sind. Was muss ein Polizist tun, um einen „Stubser“ gegen den – in Einsatzkleidung steckenden – Arm abzuwehren? Er muss gar nichts tun. Er wird den Stubser wohl eher ausschliesslich gesehen, denn gespürt haben.

Aber es sind ja nur die Demonstranten, die gewalttätig sind. Polizisten sind immer nur Opfer. Notwehr ist für einige Menschen im Polizeidienst jedwede Gewaltanwendung, die ihr Rückenmark ihnen vorgibt.

Nochmal zum generellen Verständnis: In Stuttgart werden Milliarden Steuergelder verschwendet. Bürger die gegen diese Steuerverschwendung protestieren und aufgebracht sind, werden von Polizisten verdroschen, die ihren Lebensunterhalt wiederum von unseren Steuergeldern bestreiten.

Wir sind dumme Masochisten

Wenn ich lese, was gerade in Kabul los ist

Vor der größten afghanischen Privatbank, der Kabul Bank, haben sich auch heute wieder lange Menschenschlangen gebildet. Augenzeugen berichteten, die Polizei setze Schlagstöcke gegen einzelne Personen ein, um die Lage unter Kontrolle zu halten.

Viele um ihre Einlagen besorgte Sparer kamen kurz vor Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan und der dann beginnenden dreitägigen Feiertagsruhe, um Geld abzuheben; einige aber auch, um ihre Konten aufzulösen.

(Quelle Tagesschau) stelle ich mir gerade vor, wir Deutschen würde unsere Marktmacht nutzen und ebenso vorgehen. Geschäftemacher, die eine Gefahr für uns Verbraucher, Bürger, Wähler und letztendlich Lebewesen im grossen und Ganzen sind, würden von uns aus dem Geschäft gekegelt werden.

Stell dir mal vor, kein Mensch würde mehr bei BP kaufen. Von einem auf den anderen Tag würde der BP-Konzern zusammen brechen. Sollte die „Möbelspedition Krawallmacher“ noch bei BP tanken, würde niemand mehr der Möbelspedition einen Umzugsauftrag geben. Und sollte die EDV-Beratung „Netzkabel GmbH“ einen Umzug mit Krawallmacher umsetzen lassen, wäre auch diese Firma weg vom Fenster. Wäre das nicht genial? Wenn jeder Entscheider sich wirklich Gedanken um alle Folgen seines Handelns machen müsste?

Irgendwo muss natürlich auch mal Schluss sein, aber eine in diese Richtung gehende Schwarmintelligenz wäre doch mal einen Versuch wert. Aber ich träume nur schon wieder von einer Welt, die – in meinen Augen – besser wäre.

Was aber passiert bei uns, wenn „das Volk“ seinen Unmut ausdrückt? Dann kommen die Wasserwerfer und Spezialeinheiten. Und damit meine ich nicht das Schanzenviertel in Hamburg, sondern „Stuttgart 21“. Wenn wir anfangen uns in einer Art und Weise zu wehren, die den Mächtigen eventuell die monetären Profite verhagelt, werden unsere Steuergelder genutzt um uns selbst im Schach zu halten. Pervers. Wir benehmen uns dem Staat gegenüber wie der Masochist gegenüber der Domina: Wir bezahlen dafür gedemütigt zu werden.

Wehe Du bist schuldlos

In unserem Staat darf man alles tun: Steuern hinterziehen, Rechtes Gedankengut verbreiten, Mitarbeiter überwachen oder als Polizist harmlose Demonstranten verprügeln. All das wird keine Restriktionen nach sich ziehen.

Aber WEHE Du bist schuldlos, dann bist Du dran!

Diese Geschichte könnte kaum absurder sein: Ermittler filzen die Wohnung eines Berliner Autonomen und beschlagnahmen seine Handys. Zu Unrecht, stellt der Bundesgerichtshof fest. Der Mann verlangt eine Entschädigung – und geht leer aus. Einen Ausgleich gibt es nämlich nur bei rechtmäßigen Razzien.

schreibt der Spiegel in einer Story, die man eher als verkehrte Welt Geschichte aus dem Hirn eines drogenverseuchten Schriftstellers erwarten würde, denn als Realsatire aus der Bananenrepublik Deutschland.

Kurz:

Denn in dem Brief stand: Weil der Bundesgerichtshof entschieden habe, dass die von der Bundesanwaltschaft beantragte Durchsuchung seiner Wohnung rechtswidrig war, sei der Antrag auf Entschädigung abgelehnt. „Eine Entschädigungspflicht“ bestehe nur „für Schäden, die durch rechtmäßig vollzogene vorläufige Strafverfolgungsmaßnamen entstanden sind“.

Der Staat kommt also nur für Kosten auf, wenn er alles richtig gemacht hat. Sollte der Polizei- und Überwachungsstaat komplett durchdrehen, so darf er dieses straflos tun?

OK, wollen wir mal nicht so sein. Deckt sich ja mit unser aller Erfahrung, dass die Verfahren gegen Prügelpolizisten auch eingestellt werden. Der Staat darf das. Aber WEHE Du spukst ein Kaugummi auf den Fußweg – dann gibt es auf die Fresse!