Die Piraten, Urheberrecht und die Gesprächskultur

Auf dem Blog von Mela Eckenfels, eines recht bodenständig durchgedrehten, weiblichen Nerds wird seit ein paar Tagen das „Positionspapier zum Urheberrecht“ recht kontrovers diskutiert. Nun muss man sich erstmal anschauen, was bedeutet die Begrifflichkeit Positionspapier eigentlich? Ist das so etwas wie ein Gesetz?

Auf Heiko kleiner Welt habe ich – und da bin ich dankbar und kopiere diese schöne, sinnige Beschreibung mal – einen Absatz gefunden, der die Bedeutung recht gut beschreibt:

Was ist denn nun ein Positionspapier?

Ein Positionspapier greift für mich eine aktuelle Strömung innerhalb der Partei auf und bildet diese ab. Ein Positionspapier benötigt keine 2/3 Mehrheit sondern lediglich eine einfache Mehrheit. Ein Positionspapier ist nichts grundsätzliches, es ist umstritten aber es dient der öffentlichen Wahrnehmung. Ein Positionspapier beschreibt umfassend eine Situation, unsere Sichtweise darauf und Lösungsansätze. Es kann zu einem Thema mehrere Positionspapiere geben. Wo wir uns beim Grundsatzprogramm oder dem Wahlprogramm auf einen Weg oder zumindest eine Richtung geeinigt haben, können Positionspapiere völlig verschiedene Richtungen einschlagen und trotzdem für sich jeweils eine Mehrheit haben. Das ist der Vorteil und der eigentliche Sinn von Positionspapieren. Man kann mit ihnen schnell Strömungen abbilden. Wir haben derzeit ein Problem mit Positionspapieren weil die Leute sie für in Stein gemeißelt halten. Aber das ist mitnichten so. Jederzeit können wir sie über Bord werfen und bessere verabschieden oder uns auf etwas grundsätzliches zu diesem Thema einigen.

Danke Heiko, sehr gut – verzeih, dass ich stumpf abkupfere. Ich hätte es aber besser nicht zu Papier (EDV) bringen können.

Zurück zur Diskussion auf Melas Blog. Wenn man sich die Kontrahenten dort anschaut könnte man meinen, dieses Positionspapier wäre ein Grundgesetz, welches niemals mehr auch nur interpretiert werden dürfe. Was – für mich persönlich absolut nachvollziehbar – für einige künstlerisch tätige Personen ein absolute No-Go darstellt.

Kurz: Es geht um die Frage wer hat welche Rechte und die Möglichkeiten „künstlerische Erzeugnissen“ zu monetarisieren.

Für mich sieht es so aus, als wenn das Positionspapier ein Schnellschuss war, bei dessen Erstellung die Rechte der Betroffenen zu kurz kommen. Mela Eckenfels hat Recht den Teufel wie folgt an die Wand malt:

Eine Verlagsheuschrecke, die das Buch schon lange im Auge behalten hatte, nimmt es lässt noch mal den letzten fest angestellten Lektor drübergehen, schreibt „John Grisham“ darüber – denn es sind ja alleRechte weggefallen – und rührt die Marketingtrommel. Das Buch wird millionenfach verkauft. Die etablierte Presse (wie sie in 10 Jahren auch aussehen mag) berichtet darüber, es gibt Kino- und TV-Spots und Großplakate. Die Menschen stehen Schlange an den Buchläden und der E-Book-Server bricht durch die massenhaften Downloads zusammen. Das Buch schießt auf die obersten Plätze der Verkaufszahlen. Und ein paar kleinere Blogs erwähnen, dass man doch bitte bei Hans Müller, dem Originalautor kaufen soll, statt die Ausgabe von ‚John Grisham‘. Dadurch steigen Hans Müllers Verkaufszahlen auf mehrere Tausend im Jahr, aber die Verlagsheuschrecke hat Gewinne in Millionenhöhe.

Aber ich will nicht alle bei Mela (auch und gerade in den Kommentaren)  schon vorgebrachten Argumente wiederholen. Ich möchte vielmehr anregen, dass man vielleicht feststellt “

Ok, das Positionspapier gibt wieder was die Anwesenden im Chemnitz als ihre Position zu dem damaligen Zeitpunkt definiert haben. Seitdem ist eine Menge Zeit vergangen und wir sind nicht – wie andere Parteien – eine Horde von Betonköpfen. Wir haben gelernt, sind weiser geworden und regeln nun nach.

Wir belassen das Recht der Monetarisierung lebenslang – ausschliesslich – bei dem Autoren.

Nach dem Tode eines Autoren gilt folgende Regel:

  • Erben können bis zu 20 Jahre nach der Erstveröffentlichung des Werkes, das Recht der Monetarisierung ausüben. (Anm.: Etwaige Versorgungslücken der Erben sind separat zu decken)

10 Jahre nach Erstveröffentlichung wird das Werk – ausschliesslich – für kostenfreie Weitergabe frei gestellt.

Obiges soll keinen Stein der Weisen darstellen. Es ist nur der Versuch, aus den mir zugänglichen Argumenten und Befindlichkeiten einen Mittelweg zu kreieren, der allen Parteien ein wenig entgegen kommt.

Und bevor mich jemand fragt: Ich habe keine Einkünfte aus künstlerischen oder kreativen Tätigkeiten die irgendwie mit dem Urheberrecht zusammen hängen.

Ist unsere Regierung pubertär?

Ist unsere Regierung am Ende gar nicht unfähig, sondern eher so etwas wie pubertär?

Was zeichnet die Pubertät für Aussenstehende aus? Vor dem Hirn des Pubertierenden hängt ein Schild „Wegen Umbau  vorrübergehend geschlossen“ und die einzige Motivation Dinge zu tun ist, den rest der Menschheit zu erschrecken und vor allem zu provozieren. GANZ viel provozieren – Emotionen auslösen – gehörte schon immer zur Pubertät. Sich in den Randbereichen des Erlaubten umsehen. Stets darauf warten, dass Erziehungsberechtige erklären „Hey, nun mal halblang“ und den „Erkrankten“ wieder krampfhaft versuchen auf den Weg der Ordnung zu nötigen. Solange der „Anpfiff“ nicht kommt, wird weiter ins Extrem gewandert.

Erwachsene Menschen gehen wesentlich vorsichtiger mit den Grenzen um. Erwachsene finden sich eher im Mittelfeld des gesellschaftlich Normalen wieder.

Und nun schaun wir mal kurz nach Berlin. Sehen uns an, wie oft das Bundesverfassungsgericht Gesetze und andere Entscheidungen unserer Regierung prüfen muss.

Wir haben in Deutschland Regeln: Die Grundregel lautet: Grundgesetz (als Verfassungsersatz). Unsere Regierung sollte sich in der Mitte des „Elektrozaunes Grundgesetz“ bewegen. Das mögliche Berühren der Grenzen stellt bereits eine intellektuelle Unmöglichkeit dar. Es sei denn…. Ja, es sei denn unsere Regierenden pubertieren vor sich hin und testen stets aufs Neue aus, wie weit sie gehen können.

Wenn unsere Regierenden nicht das intellektuelle Verantwortungsmoment eines Pubertierenden hätte – was würden denn dann die Beweggründe sein?

Der Ausbau des Asozialstaat durch CDU und FDP

Der Spiegel schreibt:

Das Sparpaket von Union und FDP lässt viele Reiche ungeschoren davonkommen. Seit Anfang des Jahres soll es für Spitzenverdiener kein Elterngeld mehr geben. Doch das Gesetz enthält eine Lücke: Wer mehr als 250.000 Euro Kapitaleinkünfte hat, bekommt die Hilfe weiter.

Und man erinnert sich daran, dass Elterngeld für Hartz-IV Bezieher gestrichen wurde. Damit nicht nur die Ärmsten der Armen leiden wurde auch den „gut Verdienenden“ das Elterngeld entzogen. Aber war dem wirklich so?

Schaun wir doch mal, was der Spiegel da noch so schreibt:

Nach Hechtners Einschätzung wird es somit nur zwischen 1000 und 2000 Fälle geben, in denen die Behörde das Elterngeld verweigert, weil Vater oder Mutter zu viel Geld verdienen. Im Vergleich dazu gebe es aber etwa 130.000 Langzeitarbeitslose, denen das Elterngeld gekürzt worden sei.

Na, das geht doch.

Mein Kommentar: Elterngeld GERADE für Hartz-IV Empfänger wieder einführen und den sowohl den Höchststeuersatz anheben als auch die grosse Menge an gewollten Steuerschlupflöchern schliessen. Dann kann es in Deutschland wieder aufwärts gehen.