Bravo Gesundheitsreform: Deutsche zu arm für Medikamente

In was für einem Scheissland leben wir eigentlich, wenn mittlerweile die Tafeln (die typischerweise ja nur Lebensmittel zur Verfügung stellen) bei dauerkranken Bürgern aushelfen müssen, weil die erkrankten sich die Medikamente nicht leisten können.

Kreislaufbeschwerden und Übelkeit. Die Frührentnerin Petra Wollny kann sich ihre Medikamente nur dank der Dülmener Tafel und vieler Bürger leisten.

Früher konnte sie die Arzneimittel über die Krankenkasse abrechnen. „Das geht ja schon lange nicht mehr, für mich ist das aber zu teuer.“

„Wir können heute kaum noch etwas verschreiben. Für mich und viele meiner Kollegen ist das sehr frustrierend.“ Holger Kruck ist einer von zwölf niedergelassenen Allgemeinmedizinern in Dülmen. Von rund 1.000 Patienten, die er im Quartal betreut, hätten 40 bis 50 kein Geld für Medikamente, hat er beobachtet. „Es geht ja nicht nur darum, den Verlauf einer Erkältung abzumildern oder Schmerzen zu lindern, sondern auch Superinfektionen zu verhindern, wie beispielsweise eine Lungenentzündung.“

Quelle: TAZ. Man müsste doch allen für diesen Zustand verantwortlichen Gesundheitsministern direkt einen Schuh ins Gesicht werfen.

Es gibt ja den Spruch“ Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel“ – heisst es bald „zum Sterben ist es OK“?

Ich schäme mich, dass so etwas in unserem Land möglich ist. Aber sollen die Kranken doch arbeiten gehen, wenn das Geld nicht reicht. Faules Pack. Einen Job für 2,5€ die Stunde sollen sie annehmen und aufhören zu jammern. Oh Mann, wenn ich dürfte wie ich manchmal wollte.

Was ist eigentlich „Notwehr“. Betrachtungen zu staatlichen Sparmassnahmen

Notwehr bezeichnet laut §227 BGB und §32 StGB folgende Handlung:

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Im Moment der Entscheidung „liegt eine Notwehr vor oder nicht“, dem potentiell Handelnden also eine Stressituation zugesprochen werden darf, ist die Gesetzeslage sogar ausgesprochen „wohlwollend“. Der §33 StGB definiert:

Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Nach dieser Einleitung möchte ich zum eigentlichen Punkt dieses Postings kommen: Der „Tötung“ eines Menschen durch eine Polizistin. Diese hatte, nachdem ein Kollege von ihr mit einem Messer angegriffen wurde, zur Waffe gegriffen und auf die Person geschossen, die ihren Kollegen bereits mit einem Messer verletzt hatte.

Bis zu diesem Punkt ist – in meinen Augen – alles rechtmässig und völlig legitim, aber:

Daraufhin habe die Polizistin ihre Waffe gezogen und ein Mal geschossen, um den Angriff abzuwehren. Die Frau wurde in den Oberkörper getroffen und brach zusammen. Die genaue Todesursache steht noch nicht fest; eine Obduktion soll Klarheit bringen. Die Polizistin habe ersten Ermittlungen zufolge aus Notwehr gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das LKA ermittelt weiter.

Quelle: Badische Zeitung. Und genau hier möchte ich ansetzen, denn es gibt nun genau zwei Möglichkeiten:

  1. Die Beamtin hat in zu Recht in Notwehr gehandelt, obschon auch eine andere Handlung (z.B. Schuss in Schulter, Arm oder Oberschenkel, oder andere Überwältigung) die Täterin von weiteren Handlungen hätte abhalten können. In dem Fall würde §33 StGB zur Anwendung kommen, da sie aus „Verwirrung, Furcht oder Schrecken“ in den Oberkörper und nicht auf andere Körperteile schoss. Ausserdem hatte Sie keine andere Hilfsmittel (Pfefferspray oder Schlagstock) zur Verfügung, mit deren Hilfe sie den Angriff auf ihren Kollegen hätte abwenden können.
  2. Die Beamtin ist gut ausgebildet, wurde im Rahmen der Aus- und steten Weiterbildung auf diese Art von Situationen vorbereitet und/oder hätte andere Hilfsmittel anwenden können um den Angriff abzuwehren. Dann hätte sie überreagiert. Damit würde die Anwendung des Notwehrparagraphen nicht in Frage kommen und ihre Handlung würde (wenn ich mich nicht irre) den Straftatbestand „schwere Körperverletzung mit Todesfolge“ erfüllen.

Ich möchte an dieser Stelle eine etwaige Schuld gar nicht in Richtung der Polizistin suchen, sondern vielmehr hinterfragen, ob deutsche Polizisten ausreichend für ihre Aufgaben ausgebildet und ausgerüstet sind. Manchmal – nicht nur in diesem Fall, sondern auch im Bereich (De)Eskalation durch Beamte der Bereitschaftshundertschaften – habe ich das gefühl, dass wir (der Staat) auch in diesem Bereich schlicht am falschen Ende sparen. Denn dieser Fall hinterlässt nicht nur einen toten Menschen, sondern wahrscheinlich auch eine traumatisierte Polizistin. All dies hätte vermieden werden können und müssen, wenn die Beamten besser ausgebildet wäre, um in Stressituationen schlicht „cooler“ zu reagieren.

Die Frage warum es zu dieser Eskalation überhaupt kam, passt auch in den Bereich „der Staat spart“:

Bei dem Streit ging es ersten Erkenntnissen nach darum, dass die Frau (Anm.: die später Getötete) bestimmte Zahlungen nicht bekommen sollte.

Auch hier muss die Frage erlaubt sein, ob ein Staat der zuviel spart, die gesamte Situation zu verantworten hat.

Aber es geht uns ja gut, die Managergehälter sind wieder auf Rekordniveau und wer redet da schon vom sparen? Antwort: Diejenigen, die darunter zu leiden haben, dass das Geld nur „Oben“ angesammelt wird.

Genderschwachsinn: Eine Gleichstellungsbeauftragte wird rausgekegelt, weil Sie sich auch um Belange von Männern kümmerte

Ich sach ja: Diese ganze Genderkacke geht mir auf den Keks. Sicher liegt da vieles immer noch im Argen, insbesondere wenn man tiefer gräbt, aber was in Goslar passierte ist der Hammer:

Monika Ebeling, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Goslar, wurde am Dienstag abberufen, weil sie aus diesen Satz nicht nur eine Verpflichtung zur Frauen-, sondern auch zur Männerförderung herausliest. In der Begründung des Stadtrats heißt es, sie habe gegen diesen § 5a verstoßen, weil sie sich „zu sehr mit Männerthemen befasste“.

Doch sie beließ es – anders als ihre Vorgängerinnen und viele ihrer Kolleginnen – nicht bei dieser ausschließlichen Frauenförderung, sondern rief auch ein „Vätercafé“ und ein „Papa-Picknick“ ins Leben. Das weckte den Missmut alteingesessener Feministinnen, die es sich in ihren Fördernischen bequem eingerichtet hatten und nun um ihre Bedeutung und ihr seit den 1970er Jahren wenig verändertes Weltbild fürchteten.

Quelle: Heise.

Liebe Menschen die ihr euch – zu Recht – für die Gleichberechtigung einsetzt. SO tut ihr weder der Sache noch euch einen Gefallen. Gleichberechtigung heisst nicht, dass der Mann abwäscht und die Frau das Geld verdient. Gleichberechtigung heisst, dass sowohl Männer als auch Frauen gleiche Rechte haben. Also impliziert dies, dass jemand mit dem Aufgabenbereich Gleichstellung sich um Frauen UND Männer gleicherberechtigt – je nach Bedarfslage – kümmert. Wer also die Aufgaben des Amtes für Gleichstellung ausschliesslich und per Dekret auf Seiten der „Frauenförderung“ sieht, darf von mir aus gern abtreten und sich im Keller aufhängen gehen. Diese Zeiten sollten vorbei sein.