Fette Schelle vom Verfassungsgericht in Sachen Vorratsdatenspeicherung

Es gibt ein Bollwerk, das uns Deutsche vor den Auswüchsen der Überwachungspolitiker und Kontrollfreaks schützt.

Das Verfassungsgericht stellt fest, dass technische Mittel NATÜRLICH genutzt werden dürfen, um Straftaten zu verhindern und/oder aufzuklären. Allerdings bedarf die Einschränkung von jeglicher Freiheit eines konkreten Anlasses – damit erklärt das Bundesverfassungsgericht deutlich, dass ein pauschalierter Generalverdacht NICHT statthaft ist.

Es gab in der Vergangenheit wohl noch keinen so schmerzhaften Schlag in das Gesicht des Gesetzgebers.

Ich schlage vor am morgigen Tag, den 03.03.2010 weitgehend in roter Kleidung auf die Strasse zu gehen um durch diesen Farbkleks die weise Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu ehren.

Ich frage mich, ob unser Bundespräsident einen perfiden Humor hat

Wenn der Bundespräsident ein Gesetz mittels Unterschrift frei gibt, so muss dieses – nachdem es im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde – auch umgesetzt werden. Was aber, wenn die gesetzgebende Gewalt in der Zwischenzeit das Gesetz gar nicht mehr haben will?

Bundespräsident Horst Köhler hat das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet unterzeichnet. Das teilte das Bundespräsidialamt in Berlin mit. Es habe „keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestanden“, die den Bundespräsidenten daran gehindert hätten, das Gesetz auszufertigen. (Quelle Tagesschau)

Ich stelle mir gerade vor, dass unser Bundespräsident kichernd diese Amtshandlung vornimmt und sich denkt: „Tja, die Götter die ihr rieft. Nun seht mal zu wie ihr den Scheissendreck wieder los werdet“. Nicht zu unrecht schreibt der Spiegel:

Die Politik ist blamiert

Also, wenn ich Köhler wäre und mich über die Parlamentsdepppen geärgert hätte, ich hätte auch unterschrieben.

Hihihi, Kicherkicher – die Schweizer haben es echt drauf

Ein Schweizer Parlamentarier hat im Steuerdatenstreit mit der Veröffentlichung der Konten deutscher Amtsträger gedroht. Nationalrat Alfred Heer von der rechtskonservativen SVP sagte der „Bild“-Zeitung: „Falls Deutschland gestohlene Bankdaten kauft, werden wir auf eine Gesetzesänderung hinarbeiten, dass sämtliche Schweizer Konten von deutschen Personen, die öffentliche Ämter bekleiden, offengelegt werden müssen.“

berichtet die Tagesschau. Und ich muss ganz ehrlich sagen: Finde ich gut. Denn unsere Politiker bekommen ihr Gehalt von uns Steuerzahlern. Insofern ist weitgehend nachvollziehbar was da an Einnahmen reinkommt. Also gibt es keinen Grund Geld verstecken zu müssen.

Zugleich äußerte sich der Vizekanzler (gemeint ist Westerwelle) kritisch zum umstrittenen Ankauf der Schweizer Bank-Dateien. Steuerhinterziehung und Datendiebstahl seien Rechtsbruch und beides gehöre bestraft: „Nicht politische Opportunität, sondern nur der Rechtsstaat darf bei der Entscheidung der allein zuständigen Finanzbehörden der Maßstab sein.“

Wer nun Westerwelle unterstellen will, dass er sich damit selbst schützen will, muss damit nicht richtig liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass er einfach nur rechtsstaatliche Prinzipien hochhalten will – auch wenn ich DAS so gar nicht glauben mag.