Argumente gegen die Telekom? „Seiler und Kollegen“!

Wenn man dabei ist Gründe GEGEN eine Geschäftsbeziehung mit der Deutschen Telekom zu finden, ist die Anwaltskanzlei „Seiler und Kollegen“ ganz gewiss auf einem der vorderen Plätze zu finden.

Allein die Google-Suche nach „Seiler und Kollegen“ fördert so einiges Material über die Geschäftsgebaren dieser Anwaltskanzlei, die praktischerweise gleich in einem Gebäude mit der Telekom in der Eppelheimer Straße 13 in Heidelberg sitzt, zutage. Ich mag hier nicht all zu viel posten, aber Leute – mit was man da konfrontiert wird, schlägt dem Fass echt den Boden aus. Forderungen, die im Archiv einstauben, damit man Zinsen fakturieren kann. Bearbeitungs(Anwaltsgebühren), über deren Höhe man erst informiert wird, wenn man der Meinung ist die Forderung wäre abgegolten (auch hier wieder mit Verzinsung…)…

Auch stolpert man z.B. über solche Aussagen:

Wenn ein Kunde der Deutschen Telekom AG dauerhaft seine Rechnung schuldig bleibt, erhält er früher oder später eine Zahlungsaufforderung der Rechtsanwälte Seiler und Kollegen. Scheinbar liegt aber nicht allen Forderungen der Heidelberger Kanzlei ein berechtigter Anspruch zu Grunde. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass sich in diversen Foren im Internet entsprechende Berichte finden; auch in der Presse und im Fernsehen is hierüber bereits berichtet worden. Dabei ist zum Teil die Rede von „unnachgiebiger Härte“, durch die die „Betroffenen einschüchtert“ und „zu Angstraten verleitet“ werden. Beschwerden bei der Deutschen Telekom bleiben regelmäßig ohne Erfolg; man erhält noch nicht einmal eine Rückantwort.

Die zuständige Rechtsanwaltskammer ist bereits mehrfach eingeschaltet worden, hat jedoch meines Wissens nach in der Vergangenheit nichts erreichen können. Das Vorgehen der Kanzlei ist im Ergebnis wohl weder standes- noch strafrechtlich zu beanstanden. Man mag es als Rechtsanwalt bedauern, dass Berufskollegen auf diese Art und Weise ihren Lebensunterhalt bestreiten und als Verbraucher kann man sicher auch am Geschäftsgebahren der Deutschen Telekom zweifeln; ändern wird dies vorausichtlich jedoch nichts.

Ja, so kann sich halt jeder aussuchen wie er sein Geld verdient. Manche eben so, und andere anders. Gravenreuth ist ja auch lange Zeit sehr gut durchs Leben gekommen – bis er dann übertrieb. Ich möchte nicht wissen wie viele menschen zehntausende von Euros an unberechtigten Forderungen und überzogenen Gebühren an diese Kanzlei abführen. Schlicht aus Angst vor „mächtigen Anwälten“.

Auch WISO berichtete bereits über diese Kanzlei – der Titel der Sendung war bezeichnender Weise „Kanzlei des Grauens“:


Kanzlei des Grauens „Seiler & Kollegen“ – MyVideo

Fraktionszwang/-disziplin – ein Verfassungsbruch

Abgeordnete sind – auch wenn sie einer Partei angehören – nur ihrem eigenen Gewissen verpflichtet. Unser Grundgesetz sagt dazu:

Artikel 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Wie aber lässt sich das mit dem Phänomen vereinbaren, dass gerade derzeit durch unsere Medien taumelt und auf den Namen Fraktionszwang hört. „Die CDU stimmt so ab“ – Die FDP wird so abstimmen“. Mit welcher Arroganz ausgestattet und wie verfassungsfeindlich müssen Menschen/Politiker sein, die den Abgeordneten ihr Wahlverhalten versuchen nahezulegen oder gar vorzuschreiben.

In meinen Augen gilt es JEDEN Politiker, der sich anmasst eine Aussage über das Abstimmverhalten seiner Parteikollegen zu treffen, als Ziel des Verfassungsschutzes. Wenn gar Fraktions- oder Parteivorsitzender eine diesbezügliche Erklärung abgibt, sollte dieser ein Fall für eine Untersuchung durch den Verfassungsschutz sein. Eventuell könnte sich auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, der für Landesverrat und Delikte gegen die innere Sicherheit zuständig ist, wegen einer perfiden „Nötigung zum Schaden der Demokratischen Grundordnung“ in die Sache einmischen.

KÖNNTE, MÜSSTE, SOLLTE. Weil es aber um unsere Grundordnung ohnehin schon deutlich übel steht, wird weiterhin die Fraktionsdisziplin eingefordert werden und die Lemminge mit Abgeordnetengehalt werden weiterhin mehrheitlich das tun, was ihnen ein „Vorbild mit Möglichkeit der Vorteilsnahme“ vorschlägt.

Strassenverkehrsordnung pervertiert

Wie bereits bekannt, wurde die Strassenverkehrsordnung angepasst und Verkehrssünder sind mittels lustiger Fähnchen kenntlich zu machen. Die Härtefallregelung liest sich wie folgt:

Diese Fahnen werden an der Autotür befestigt und müssen für alle anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein.
Die Fahrer, die eine besonders schwache Leistung gezeigt haben, müssen je eine Fahne auf beiden Seiten ihres Autos befestigen .

Besondere Deppen = je eine Fahne. Da fragt man sich doch ganz unwillkürlich, was der Fahrer dieses Fahrzeugs sich hat zu Schulden kommen lassen. Sachdienliche Hinweise nehme ich in den Kommentaren entgegen

Vor allem: Er bedient nur die hinteren Türen – da geht noch was!

Mein Dank an den aufmerksamen Arbytskollegen, der diese Katastrophe im Bild festhielt.