E-Post ist laut Kleingedrucktem unbenutzbar.

Der Dienst E-Post der Deutschen Post AG ist per Nutzungsbedingungen definitiv unbenutzbar. Daran ist faktisch nicht zu rütteln. Eigentlich müsste man jeder Person die Geschäftsfähigkeit per Amtsrichter aberkennen lassen, die sich zu diesem Dienst anmeldet.

Die Stiftung Warentest hat sich die Nutzungsbedingungen ein wenig genauer angeschaut und mich auf diesen Bereich des Elends aufmerksam gemacht. Warentest stellt fest:

Schwer wiegen jedoch die Nachteile des neuen Postdiensts: Die Anmeldung funktioniert umständlich und kann dauern. Wirklich vertraulich sind Briefe nur mit zusätzlicher persönlicher Verschlüsselung. Mit 55 Cent hat der E-Brief auch einen stolzen Preis – insbesondere dann, wenn die Post ihn nur elektronisch weiterleitet und nicht ausdruckt und austrägt. Und bürden sich angemeldete Nutzer eine zusätzliche tägliche Aufgabe auf: die Leerung ihres Postfachs.

Aber das allein ist noch lange nicht alles, über das Schönste sind die Tester gar nicht gestolpert.

Laut Leistungsbeschreibung sichert die Post zu:

Die verwendeten Technologien gewährleisten eine bestmögliche Verfügbarkeitdes E-POSTBRIEF Portals (95% Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt außerhalb der Wartungszeiten). (Hervorhebung von mir)

95% Verfügbarkeit bedeutet, dass der Dienst 18 Tage und 6 Stunden jährlich unerreichbar sein darf. Die Einschränkung „außerhalb der Wartungszeiten“ allerdings erlaubt es den Dienst deutlich länger vom Netz zu nehmen. Interessant ist, dass ich nirgendwo herausfinden konnte mit welchen Wartungszeiten und -fenstern die Post rechnet. Alles offen.

Wir haben gelernt, dass die Post ohne Probleme den Dienst länger als 3 Wochen unerreichbar halten kann, andererseits schreibt sie aber in den AGB fest:

6.3 Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen.

Bei Geschäftskunden ist es noch härter:

Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.

Was passiert bitte, wenn mein Geschäftspartner, Finanzamt, sonstige Behörde die Nachricht erhält dass die Nachricht in mein Postfach zugestellt wurde, ich aber – nach der Benachrichtigung – aufgrund technischer Probleme der Post 2 Wochen keinen Zugriff auf mein Postfach habe. Dann bin ich nachweispflichtig dass ich aufgrund eine Postproblems keinen Einblick nehmen konnte?

Während ich bei Auslandsaufenthalten einer Vertrauensperson eine zeitlich begrenzte Postvollmacht übergeben konnte um die Briefpost zu organisieren, wird es nun schwerer (wieder AGB):

6.5 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten (Anmeldename, Passwort sowie das Mobiltelefon auf das die HandyTAN zur Anmeldung mit hohem Ident-Nachweis übermittelt wird) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte geschützt sind. Insbesondere hat er sein Passwort und die ggf. an ihn übermittelte HandyTAN geheim zu halten.

Wer also diese AGB und Leistungsbeschreibung der Post anerkennt, kann nicht geschäftsfähig sein und muss – durch einen Vormund/gesetzlichen Vertreter – vor sich selbst geschützt werden. Man kommt ja sonst in Teufels Küche.

Die Mailausdrucker tanzen Samba: Die E-Post

Da können die Holzmedien, die Besitzer von Pfededroschken und alle anderen Gewerbetreibenden sich schulen lassen, wie man Geld verdient, wenn man eigentlich auf einem Pferd sitzt, dass so tot ist dass  man vor lauter Schmeissfliegen kein Fell mehr sieht.

Wer mal so richtig  lachen will, kann dies auf den Seiten der Deutschen Post tun, wenn er sich dort über den E-Brief informiert.

E-Postbrief (elektronische Zustellung): Bis 20 MB          0,55 €

Aus der FAQ:

Wie im physischen Netz bieten wir die Übermittlung und die verlässliche Zustellung der Nachrichten aus einer Hand an. Aus der klassischen Briefkommunikation bekannte und bewährte Produkte, wie zum Beispiel das Einschreiben, können Sie auch beim E-POSTBRIEF nutzen.

Daraus ergibt sich zwangläufig, dass ich Maileingänge NICHT per FORWARD an meinen Standardaccount weiterleiten kann. Daraus ergibt sich, dass unkritische Benutzer dazu übergehen werden den „offiziellen Account“ zu nutzen und einen eventuell kostenfreien Account verwahrlosen zu lassen.

Das ist ein verdammtes  Verfahren um Geld zu drucken. Jeder Mail per 0,55€ zu fakturieren ist Wucher! Fast wundert es, das die Mail nur gleich teuer ist, wie ein Postbrief und noch teurer.

Der Versand einer CD (600MB) kostet per Brief 55Cent – per Mail würde diese Datenmenge 16,5 Euro kosten. Das ist auch gerecht, weil die E-Mail ja Arbeitsplätze im Verteilzentrum und in der Zustellung vernichtet. Da muss die ja quasi teurer sein.

Neulich beim DHL-Premiumversand – oder wie funktioniert Sendungsverfolgung

Wie funktioniert das, wenn man bei Amazon einen Artikel bestellt und sich per Premium-Zustellservice (inkl. Mehrkosten!) zusenden lässt? Dies kann man wunderbar verfolgen, da Amazon so freundlich ist und die sogenannte Tracking- oder Sendungsnummer kennt.

Um 17:22 bekommt man von Amazon eine Mail, dass die Bestellung verdandt wurde – der Krimi beginnt!

08.03.10 00:00 Elektronische Sendungsdaten liegen vor

Dieses 00:00 ist eine Standardzeit, die man ignorieren darf. Diese Zeile sagt nur aus, dass DHL (irgendwann…) auf elektronischem Wege informiert wurde, dass diese Sendungsnummer aktiviert/vergeben wurde.

08.03.10 20:11 Einlieferungs-Paketzentrum Die Sendung wurde im Einlieferungs-Paketzentrum bearbeitet.

HIER wird es interessant: DHL hat um 20:11 die Sendung offiziell in Empfang genommen. Die Zeit läuft….

09.03.10 03:58 Zustell-Paketzentrum Die Sendung wurde im Zustell-Paketzentrum bearbeitet.

Ein paar Stunden später – um 03:58 – ist das Paket in Hamburg eingetroffen. Nun nur noch in der lokalen Logistikkette zuordnen – aber ich will nicht vorgreifen. Wahrscheinlich wurden an dieser Stelle die Sendungsdaten aller Sendungen in einem spezifischen Container in der EDV mit dem neuen Lagerort versehen.

09.03.10 04:01 Paketzentrum Die Sendung wurde im Paketzentrum bearbeitet.

04:01 irgendwas ist passiert – die Sendung wurde bearbeitet. Ist unser Paket nun aus dem Container in die Sortierung der lokalen Zustellungseinheit gelangt? Wahrscheinlich muss unser Paket sich nun auf irgendeiner Palette langweilen, bis der Fahrer es endlich einlädt.

09.03.10 07:14 Zustellung Die Sendung wurde innerhalb des Zustell-Paketzentrums weitergeleitet.

07:14 Ahhhhh – die Palette wurde wahrscheinlich bewegt – in Richtung des Auslieferungsfahrers. Der Fahrer hat wahrscheinlich um 07:00 eingestempelt, seinen Wachwerdkaffee zu sich genommen und nun geht es los. Unser Paket fängt an sich auf seinen neuen Eigentümer zu freuen, den es bald kennen lernen wird.

09.03.10 08:44 Zustellung Lagerung in Zustellbasis wegen Ferien, Betriebsferien, Feiertagen

08:44 Unser Paket ist verwundert. Um 08:44 wird ihm erklärt, dass am 08 März in Hamburg Ferien, Betriebsferien oder Feiertag sind. Kein Hamburger weiss dies, wird unser Paket angelogen? Unser kleines Premium-Paket schaut, wie der zuständige DHL-Fahrer den Hof verlässt und das Premium-Paket mit Extrakosten beim Versand macht DHL-Ferien….

Scheisse! Ich will mein Spielzeug haben!