Gandhi und Da Vinci

Vorhin hatte ich einen Termin bei einem Kunden, bei dem die Frage gestellt wurde: „Wenn sie eine Raum & Zeitmaschine zur Verfügung hätten, mit welchen beiden Personen würden Sie gern einmal persönlich sprechen?“ Diese Frage konnte ich für mich leicht beantworten:  Mohandas Karamchand Gandhi (Mahatma Gandhi) und Leonardo di ser Piero (Leonardo da Vinci).

Gandhi wegen seiner Weisheit auf der menschlich-politischen Ebene und seines absoluten Pazifismus, Leonardo da Vinci, weil er Dinge gesehen und konstruierte, die bereits mehrere Fortschrittssprünge in der Zukunft lagen.

Mein Gegenüber wollte zur Tagesordnung übergehen, aber nicht mit mir. Revanchefouls werden nur beim Fussball mit der Roten Karte bestraft und so fragte ich ihn „natürlich“, welche Personen ER denn gern kennen lernen würde. Die Antwort war bemerkenswert: Ernesto Rafael Guevara de la Serna (Che Guevare) und Nelson Mandela.Und gerade WEIL er Che nannte, war dies keine Antwort, die nur für mich genannt wurde – da kommt man eher nicht auf Che – auf Nelson Mandela vielleicht.

Warum empfinde ich die als bemerkens- und somit bloggenswert? Mein Gegenüber war kein „pickliges Computerfrettchen“, sondern ein Manager einer nicht unbekannten Aktiengesellschaft. OK, die Firmas ist keine Bank, Versicherung und kein Rohölkonzern, aber wenn die Interessen meines Gegenübers den meinen so ähnlich sind, dann klappt es menschlich irgendwie. Was hätte ich gemacht, wenn er Franz-Josef Strauss oder Nero gesagt hätte? Es gibt mir Hoffnung, dass auch andere Menschen sehr wohl in der Lage sind wirklich wichtige Prioritäten zu definieren.

Wen wohl Josef Ackermann oder Angela Merkel gern mal treffen würden? Naja, die kann ich nicht fragen, aber euch: Wen würdet ihr gern einmal treffen, wenn ihr die Möglichkeit hättet – völlig frei von Raum und Zeit – 2 Personen zu treffen? Aus dieser Frage darf auch gern ein Mini-Stöckchen gemacht werden 🙂

Was aus der Verfassungsgerichtsbeurteilung des Hartz-IV Satzes erwachsen kann

Fällt euch eigentlich – wie mir gerade – auf, dass man an den Artikeln des Blogs ablesen kann, was mich gerade beschäftigt? Viele Themen werden nur punktuell mit einem Einzelartikel abgehandelt, andere Themen beschäftigen mich tiefer und immer neue Betrachtungen tun sich – in eigenen Artikeln – auf.

So auch die verfassungsrechtliche Beurteilung des sogenannten Hartz-IV Regelsatzes. Ursächlich ging es nur darum zu bestimmen ob eine prozentuale Abstufung die Kosten für Kinder – basierend auf den Hartz-IV Sätzen der Erwachsenen – abdecken kann. In der von mir dem Verfassungsgericht unterstellten Weisheit beginnt die Fragestellung aber nicht erst mit den nackten Prozentwert, sondern schon der Ursprung, der Regelsatz, wird beleuchtet.

Schon zu Beginn machte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier deutlich, dass vor allem das Verfahren von Thomas K., das der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts den Karlsruher Richtern zur Entscheidung vorgelegt hatte, „grundlegende Fragen“ auch zu den Hartz-IV-Sätzen für Erwachsene aufwirft. Und dass das Verfassungsgericht offenbar dabei ist, einen speziellen Rechtsanspruch zu formen: ein aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitetes „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“, dessen Inhalte und Grenzen das Gericht nun bestimmen wird – und an dem sich die Hartz-IV-Sätze dann messen lassen müssen. (Hervorhebung von mir)

kann man dem Spiegel entnehmen.

Wäre es nicht angemessen, basierend auf diesen – vom Verfassungsgericht definierten – Untergrenzen auch einen Minimallohn zu definieren? Wäre nicht jedwede Entlohnung, die sich unterhalb eines Satzes bewegt der oben definierte Grenzen unterschreitet als Ausbeutung zu bezeichnen?

Würde unsere Gesellschaft – allen voran die Politik – die Mindestgrenzen der von den „Richtern in rot“ bestimmten Werte vollumfangslich umsetzen, müsste jeglicher Arbeitslohn um x% ÜBER dem absoluten Mindestmass angesiedelt sein. Alles andere wäre als Ausbeutung unter Strafe zu stellen. Denn wer arbeitet hat – in meinen Augen – ein Anrecht oberhalb des Existensminimums entlohnt zu werden. Leistung muss sich wieder lohnen, oder wie formulierte es die FDP?