Von Hackern und Entwicklern

Immer wieder lese oder höre ich in den Medien die Aussage „Hacker aus XYZ sind verantwortlich“, allerdings lese ich nie „Dank Hackern aus ABC“. Warum ist das so? Sind „Hacker“ per se die Bösen?

Dafür muss man sich über die Definition und die Geschichte der Begriffe Hacker (wenn ich Hacker schreibe, meine ich natürlich auch die Häcksen und muss an Rena und Barbare denken …) und Hacken ein paar Gedanken machen. Der Begriff hacken hat seinen Ursprung in dem lauten herumhämmern auf den Tastaturen (wer mich einmal auf meinem „Modell M“ schreiben gehört hat, weiss was gemeint ist). Dieses herum“hacken“ war den Mitmenschen damals schon subspekt – sie begriffen nicht was dort kreiert wurde. Es war Voodoo für sie. ECHTE Programmierer programmierten damals entweder Drähte oder Lochkarten. Der Begriff „hacken“ SOLL schon um 1950 bei Funkern genutzt worden sein – ob er dort den Ursprung im herumhämmern auf den Morsetasten hat? Auf alle Fälle ist das hacken im Ursprung schon mal weitgehend wertneutral – eher mit einem Ausschlag in Richtung positiv.

Was macht ein Hacker gestern und heute? Als erstes geht ein Hacker mit einer gewissen Interesse an die betreffende Technik heran. Wobei Technik nicht der Computer sein muss. Alles – sogar Menschen (social hacking) können gehackt werden – kann gehackt werden. Hacking beschreibt – ganz grob umrissen – den kreativen Umgang mit der Technik. Die Erfindung des Rades z.B. war einer der genialsten Hack der Menschheit.

Der viel zu früh gestorbene Wau Holland erklärte hacken wie folgt: „Wenn dein Herd kaputt ist und Du unbedingt so ein billig-Kartoffelpüree machen willst, nimm die Kaffeemaschine um das Wasser zu erhitzen“. Dies bringt Hacken auf den Punkt: Technik so zu modifizieren oder zu nutzen, dass ein Ziel erreicht wird, welches vom Erbauer der Maschine nicht vorgesehen war. Die Telekom nannte Hacker früher einmal „Personen mit atypischem Benutzerverhalten“ und lag damit wahrscheinlich sehr dicht am Kern der Wahrheit.

Die Grundlage für viele Hacks der heutigen Zeit (bezogen auf jedwede Form von Computertechnik) legen dabei die Entwickler und Programmierer. Sie bauen und entwickeln Technologien, die sie selbst nicht bis ins letzte Detail beherrschen. Ein schönes Beispiel für diese Oberflächlichkeit sind die Chips der Kreditkarten, die zum Jahreswechsel unbenutzbar wurden. Wer ist schuld an all den Viren, Trojanern und anderen Schadprogrammen? Sind es die Hacker, die diese Lücken im System finden?  Hacker nutzen diese Lücken NICHT zum eigenen Vorteil. Diese Spezies nennt man Cracker, Hacker sind die „Guten“. Ursächlich sind die Programmierer und Entwickler schuld, die diese Lücken ins System einbauen. Bezahlt deine Haftpflichtversicherung, wenn der Maurer neben Fenstern und Türen ein offenes Loch von 2m² in der Wand deines Wohnzimmers hinterlässt, durch welches Diebe eindringen? Wohl eher nicht. Ein Hacker würde dich – den Bewohner – und dein Maurer auf den Misstand aufmerksam machen. Nur ein Cracker nutzt das Loch um deinen neuen Flatscreen zu klauen. Der Hacker ist also so etwas wie die Sicherheitsabteilung des Bauamtes.

Also liebe Programmierer und Entwickler: Nehmt euch ein Beispiel an den Maurern und hört auf die Hacker.  Edles, altes Handwerk!

Was aus der Verfassungsgerichtsbeurteilung des Hartz-IV Satzes erwachsen kann

Fällt euch eigentlich – wie mir gerade – auf, dass man an den Artikeln des Blogs ablesen kann, was mich gerade beschäftigt? Viele Themen werden nur punktuell mit einem Einzelartikel abgehandelt, andere Themen beschäftigen mich tiefer und immer neue Betrachtungen tun sich – in eigenen Artikeln – auf.

So auch die verfassungsrechtliche Beurteilung des sogenannten Hartz-IV Regelsatzes. Ursächlich ging es nur darum zu bestimmen ob eine prozentuale Abstufung die Kosten für Kinder – basierend auf den Hartz-IV Sätzen der Erwachsenen – abdecken kann. In der von mir dem Verfassungsgericht unterstellten Weisheit beginnt die Fragestellung aber nicht erst mit den nackten Prozentwert, sondern schon der Ursprung, der Regelsatz, wird beleuchtet.

Schon zu Beginn machte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier deutlich, dass vor allem das Verfahren von Thomas K., das der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts den Karlsruher Richtern zur Entscheidung vorgelegt hatte, „grundlegende Fragen“ auch zu den Hartz-IV-Sätzen für Erwachsene aufwirft. Und dass das Verfassungsgericht offenbar dabei ist, einen speziellen Rechtsanspruch zu formen: ein aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitetes „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“, dessen Inhalte und Grenzen das Gericht nun bestimmen wird – und an dem sich die Hartz-IV-Sätze dann messen lassen müssen. (Hervorhebung von mir)

kann man dem Spiegel entnehmen.

Wäre es nicht angemessen, basierend auf diesen – vom Verfassungsgericht definierten – Untergrenzen auch einen Minimallohn zu definieren? Wäre nicht jedwede Entlohnung, die sich unterhalb eines Satzes bewegt der oben definierte Grenzen unterschreitet als Ausbeutung zu bezeichnen?

Würde unsere Gesellschaft – allen voran die Politik – die Mindestgrenzen der von den „Richtern in rot“ bestimmten Werte vollumfangslich umsetzen, müsste jeglicher Arbeitslohn um x% ÜBER dem absoluten Mindestmass angesiedelt sein. Alles andere wäre als Ausbeutung unter Strafe zu stellen. Denn wer arbeitet hat – in meinen Augen – ein Anrecht oberhalb des Existensminimums entlohnt zu werden. Leistung muss sich wieder lohnen, oder wie formulierte es die FDP?