Roland Koch spricht sich offen für den Arbeitsdienst aus und sich selbst die Intelligenz ab

Schwerer Unfall im Hause des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch: Nach einem Unfall hat er nicht mehr alle Latten am Zaun. Durch die Erschütterung fielen auch viele Tassen aus seinem Schrank. Experten befürchten, dass jegliches Licht in den oberen Geschossen des Hauses auch einen Totalausfall erlitt und jegliche Schrauben gelockert wurden.

Der Ministerpräsident fügte hinzu: „Wir müssen jedem Hartz-IV-Empfänger abverlangen, dass er als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung einer Beschäftigung nachgeht, auch niederwertige Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen Beschäftigung.“ Es könne kein „funktionierendes Arbeitslosenhilfe-System geben, das nicht auch ein Element von Abschreckung enthält.“

darf Koch in der Welt absondern. Kann jemand diesem Koch mal bitte erklären

  1. dass wir in Deutschland weniger offene Stellen als Arbeitssuchende haben
  2. dass dieses Überangebot an Arbeitskräften bereits jetzt für ein massives Absinken des Arbeitslohnes gesorgt hat
  3. Bereits jetzt viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze durch Ein-Eurojobs und Zivildienstleistende zerstört sind
  4. nahezu jeder krampfhaft erstellte „Hilfsarbeitsplatz“ weitere sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze abbaut?

Wer hat eigentlich dafür gesorgt, dass dieser MenschPolitiker solch ArbeitsgeberAusbeuterfreundliches Gewäsch von sich geben darf?

Was aus der Verfassungsgerichtsbeurteilung des Hartz-IV Satzes erwachsen kann

Fällt euch eigentlich – wie mir gerade – auf, dass man an den Artikeln des Blogs ablesen kann, was mich gerade beschäftigt? Viele Themen werden nur punktuell mit einem Einzelartikel abgehandelt, andere Themen beschäftigen mich tiefer und immer neue Betrachtungen tun sich – in eigenen Artikeln – auf.

So auch die verfassungsrechtliche Beurteilung des sogenannten Hartz-IV Regelsatzes. Ursächlich ging es nur darum zu bestimmen ob eine prozentuale Abstufung die Kosten für Kinder – basierend auf den Hartz-IV Sätzen der Erwachsenen – abdecken kann. In der von mir dem Verfassungsgericht unterstellten Weisheit beginnt die Fragestellung aber nicht erst mit den nackten Prozentwert, sondern schon der Ursprung, der Regelsatz, wird beleuchtet.

Schon zu Beginn machte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier deutlich, dass vor allem das Verfahren von Thomas K., das der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts den Karlsruher Richtern zur Entscheidung vorgelegt hatte, „grundlegende Fragen“ auch zu den Hartz-IV-Sätzen für Erwachsene aufwirft. Und dass das Verfassungsgericht offenbar dabei ist, einen speziellen Rechtsanspruch zu formen: ein aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitetes „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“, dessen Inhalte und Grenzen das Gericht nun bestimmen wird – und an dem sich die Hartz-IV-Sätze dann messen lassen müssen. (Hervorhebung von mir)

kann man dem Spiegel entnehmen.

Wäre es nicht angemessen, basierend auf diesen – vom Verfassungsgericht definierten – Untergrenzen auch einen Minimallohn zu definieren? Wäre nicht jedwede Entlohnung, die sich unterhalb eines Satzes bewegt der oben definierte Grenzen unterschreitet als Ausbeutung zu bezeichnen?

Würde unsere Gesellschaft – allen voran die Politik – die Mindestgrenzen der von den „Richtern in rot“ bestimmten Werte vollumfangslich umsetzen, müsste jeglicher Arbeitslohn um x% ÜBER dem absoluten Mindestmass angesiedelt sein. Alles andere wäre als Ausbeutung unter Strafe zu stellen. Denn wer arbeitet hat – in meinen Augen – ein Anrecht oberhalb des Existensminimums entlohnt zu werden. Leistung muss sich wieder lohnen, oder wie formulierte es die FDP?