Kriminell? Kein Problem, wenn Du ein Banker bist.

Alle Menschen sind in Deutschland gleich, mit zwei Ausnahmen

  1. Mitglieder der Verfassungsrechtlichen Organe geniessen einen Sonderstatus was Strafverfolgung angeht
  2. Besitzer von Macht (Geld) im Staat geniessen einen  Sonderstatus aufgrund von Bestechlichkeit und Vorteilsnahme
Die Deutsche Bank ist nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstag) vor der bundesweiten Großrazzia wegen Steuerhinterziehung im April vor Durchsuchungen gewarnt worden. Das gehe aus abgehörten Telefongesprächen zwischen Angestellten der Bank hervor, berichtet die Zeitung.
Mehrere Beschäftigte der Bank, gegen die wegen Steuerhinterziehung in großem Stil ermittelt werde, hätten einander am Abend des 27. April 2010 über eine für den nächsten Tag geplante und dann tatsächlich erfolgte Razzia informiert. Aus welcher Sicherheitsbehörde dieser Tipp kam, ist dem Bericht zufolge noch nicht bekannt.

schreibt die FTD. Ist das nicht GANZ grosse Klasse wie das Recht in Deutschland noch recht ist.

Eine Grossrazzia, in der über 1000 Beamte ca. 230 Büros durchsuchen wird nicht wegen 12,42€ initiert werden – da geht es um viel Geld – um SEHR viel Geld. Und für und mit soviel Geld da lassen sich anscheinend auch Ermittler und Mitarbeiter der Behörden kaufen. Irgendwie sind die Italiener da transparenter als wir, da nennt man die kriminellen Gemeinschaften Mafia und Camorra und nicht Landes- und Deutsche Bank. und man weiss eben das Berlusconi mit genau dieser Mafia zusammen arbeitet und diese kriminelle Vereinigung ihm auch hilft die Macht zu sichern.

Allein bei den Emissionsrechten zum Ausstoß von Kohlendioxid, mit denen die Deutsche Bank gehandelt hat, soll der Fiskus um 160 Millionen Euro betrogen worden sein.

schreibt die FAZ – zitiert, damit ihr mal eine Idee über die Grössenordnung habt. Aber WEHE ihr parkt mal falsch oder fahrt zu schnell: Da ist aber Alarm im Hafen.

Fraktionszwang/-disziplin – ein Verfassungsbruch

Abgeordnete sind – auch wenn sie einer Partei angehören – nur ihrem eigenen Gewissen verpflichtet. Unser Grundgesetz sagt dazu:

Artikel 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Wie aber lässt sich das mit dem Phänomen vereinbaren, dass gerade derzeit durch unsere Medien taumelt und auf den Namen Fraktionszwang hört. „Die CDU stimmt so ab“ – Die FDP wird so abstimmen“. Mit welcher Arroganz ausgestattet und wie verfassungsfeindlich müssen Menschen/Politiker sein, die den Abgeordneten ihr Wahlverhalten versuchen nahezulegen oder gar vorzuschreiben.

In meinen Augen gilt es JEDEN Politiker, der sich anmasst eine Aussage über das Abstimmverhalten seiner Parteikollegen zu treffen, als Ziel des Verfassungsschutzes. Wenn gar Fraktions- oder Parteivorsitzender eine diesbezügliche Erklärung abgibt, sollte dieser ein Fall für eine Untersuchung durch den Verfassungsschutz sein. Eventuell könnte sich auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, der für Landesverrat und Delikte gegen die innere Sicherheit zuständig ist, wegen einer perfiden „Nötigung zum Schaden der Demokratischen Grundordnung“ in die Sache einmischen.

KÖNNTE, MÜSSTE, SOLLTE. Weil es aber um unsere Grundordnung ohnehin schon deutlich übel steht, wird weiterhin die Fraktionsdisziplin eingefordert werden und die Lemminge mit Abgeordnetengehalt werden weiterhin mehrheitlich das tun, was ihnen ein „Vorbild mit Möglichkeit der Vorteilsnahme“ vorschlägt.