Bahn-Chef Grube ersetzt das Verfassungsgericht

Es ist schon interessant, was diese Machtmenschen sich so alles zutrauen. Bahnchef Grube geht so weit, sich anzumassen definieren zu können, was in diesem (seinem?) Staat Recht und Unrecht ist:

„Ein Widerstandsrecht gegen einen Bahnhofsbau gibt es nicht“, sagte Grube.

und weil es so schön war gleich noch einmal:

„Ein Widerstandsrecht gegen einen Bahnhofsbau gibt es nicht“, sagte Grube.

Quelle: Spiegel. Grube weiter:

Das Bauprojekt sei demokratisch ausreichend legitimiert. „Bei uns entscheiden Parlamente, niemand sonst. Unsere frei gewählten Volksvertreter haben das Dutzende Mal getan: im Bund, im Land, in Stadt und Region. Immer mit großen Mehrheiten“, sagte Grube.

Woher nimmt dieser Geldsack das Recht zu definieren, dass der Bürger kein Recht hat sich gegen Entscheidungen der Parlamente zu wehren, Konzerne aber sehr wohl den Staat nicht nur kritisieren sondern ihre wirtschaftliche Macht nutzen um den Staat zu erpressen? Wer erinnert nicht an „Wenn X umgesetzt wird, verlegen wir die Arbeitsplätze in das Ausland“. Pharmaindustrie und Atomlobby werden in Regierungsentscheidungen eingebunden aber der Bürger hat das Maul zu halten?

Was für ein Wurm da ein Unternehmen führen darf, dass in der Mehrheit dem deutschen Steuerzahler gehört. Vielleicht sollte jemand dem Grube mal staatsbürgerlichen Unterricht geben. Denn nicht die Wirtschaftsbosse definieren, was in unserem Lande Recht ist und wird, sondern letztinstanzlich das Bundesverfassungsgericht.

Schuld vs. Ehre, definiert durch die CDU

Ich finde es erschreckend ehrlich, wenn der der frühere CDU-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus Klaus-Rüdiger Landowsky und Ex-Chef der Berlin Hyp sich in der Welt wie folgt äussert:

„Ich bin sehr zufrieden. Ich habe um meine Ehre gekämpft, das Verfassungsgericht hat sie mir zurückgegeben“, sagte Landowsky.

Ich muss an dieser Stelle Herrn Landowsky anscheinend aufklären – er könnte zwar mein Vater sein, aber manchmal trifft die Weisheit halt nicht ins Schwarze: Ein Gericht entscheidet nicht über Ehre und Moral – es bewertet Schuld und Strafmaß nach vorliegenden Sachverhalten. Daraus ergibt sich, dass man auch als äusserst unehrenhaftes Arschloch vor Gericht frei gesprochen werden kann, oder auch als sehr ehrenwerte Persönlichkeit vor Gericht schuldig gesprochen wird.

Das ein CDU-Politiker allerdings seine Ehre ausschliesslich an Verurteilungen festmachen mag, deckt sich mit meinem Weltbild.

BTW: Das Verfassungsgericht urteilte:

Es sei nicht in ausreichend gesicherter Weise festgestellt worden, dass der Bank tatsächlich ein Schaden entstanden sei, erklärten die Bundesrichter. Daher verstoße die Verurteilung gegen das im Grundgesetz festgelegte Gebot der Bestimmtheit von Strafgesetzen

(Hervorhebung von mir).

Polizei, Rechtsverständnis und Jugde Dredd

Nach diversen Fällen von randalierenden Jugendlichen, Migranten, $“von den Medien als Ziel ausgewählter Randgruppe“, in denen auch immer häufiger auch den Ordnungshütern eine (Mit)Schuld gegeben werden muss, stellt das Verfassungsgericht heute fest, dass es anscheinend immer mehr Polizisten gibt, die sich als Jugde Dredd empfinden. Die ultimative Mischung aus Exekutive und Judikative. Die setzen Recht um, definieren gleichzeitig was recht ist und setzen dieses dann auch gleich um.

Wie war das nochmal mit der Entnahme einer Blutprobe bei Verdacht auf „Alkohol am Steuer“? Da muss ein Richter entscheiden, ob eine Blutprobe gegen den Willen des Verdächtigen durchgeführt werden darf oder nicht. Da es Ego-kranke Polizisten zu geben scheint musste sich nun das Verfassungegericht um einen Fall kümmern (Pressemitteilung):

Etwa 35 Minuten späterwurde ihr auf dem Polizeirevier auf Anordnung eines Polizeibeamten voneinem Arzt Blut entnommen.

Auf Anordnung eines Polizeibeamten. Aja. Und was sagt das Verfassungsgericht nun dazu?

Die Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit der Blutentnahme verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz. Der Betroffene hat Anspruch darauf, dass die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Blutentnahme umfassend und eigenständig prüfen und dabei insbesondere klären, ob die Ermittlungsbehörden auf die Einschaltung des Richters verzichten durften.

Der Gesetzgeber hat die Anordnung der Blutentnahme grundsätzlich dem Richter anvertraut. Damit soll eine effektive Kontrolle der Ermittlungsmaßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanzgewährleistet werden. Wegen dieser Zielrichtung des Richtervorbehalts müssen die Ermittlungsbehörden in der Regel zunächst versuchen, die Anordnung eines Richters zu erlangen. Nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung verbundene Verzögerung dürfen die Staatsanwaltschaft und -nachrangig – die Ermittlungsbehörden die Blutentnahme selbst anordnen.Eine solche „Gefahr im Verzug“ müssen die Ermittlungsbehörden dann mitauf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründen und in den Ermittlungsakten dokumentieren, es sei denn, der drohende Verlust desBeweismittels ist offensichtlich.

Besonders krass wird es hier:

Diese Grundsätze haben die Gerichte nicht beachtet. Die Auffassung desLandgerichts, dass richterliche Eilentscheidungen generell nur nach Vorlage schriftlicher Unterlagen getroffen werden könnten und dass diese wegen des zur Prüfung des Sachverhalts sowie zur Erstellung des Beschlusses notwendigen Zeitraums zwangsläufig mit der Gefährdung des Untersuchungszwecks einhergingen, würde dazu führen, dass Entscheidungen des Ermittlungsrichters zur Blutentnahme bei Verdacht auf Trunkenheit imVerkehr in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht mehr erholt werden würden. Der Richtervorbehalt bei der Blutentnahme wäre damit im Regelfall bedeutungslos. Die Gerichte haben auch nicht konkret geprüft,ob der Zeitraum zwischen Atemalkoholtest und Anordnung der Blutentnahme dafür ausgereicht hätte, dass ein Richter auch ohne schriftliche Antragsunterlagen den einfach gelagerten Sachverhalt eigenständig bewertet und seine Entscheidung anschließend übermittelt, zumal diese im Ausnahmefall auch mündlich getroffen werden kann. Ob selbst bei Kontaktaufnahme mit dem Ermittlungsrichter eine zeitnahe Entscheidung (zum Beispiel wegen anderer, vom Richter vorrangig zu bearbeitenderAnträge) unmöglich gewesen wäre und deshalb „Gefahr im Verzug“ vorlag, lässt sich nicht beurteilen, weil die Polizeibeamten erst gar nicht versucht hatten, einen richterlichen Beschluss einzuholen.

Selbst die untergeordneten Gerichte haben den Richtervorbehalt ausser Kraft setzen wollen. HALLO?

Wir halten fest:

  • Die Politik (gänzlich) ist ausser Kontrolle
  • Die Wirtschaft (teilweise) ist ausser Kontrolle /Banken etc)
  • Die Polizei ist (teilweise) ausser Kontrolle
  • Die Gerichte sind (teilweise)  ausser Kontrolle

Wer zum Henker will in dieser Situation von den Bürger verlangen sich nach Recht und Ordnung zu richten? Was ist denn die in diesem Staat gültige Ordnung?