Nach diversen Fällen von randalierenden Jugendlichen, Migranten, $“von den Medien als Ziel ausgewählter Randgruppe“, in denen auch immer häufiger auch den Ordnungshütern eine (Mit)Schuld gegeben werden muss, stellt das Verfassungsgericht heute fest, dass es anscheinend immer mehr Polizisten gibt, die sich als Jugde Dredd empfinden. Die ultimative Mischung aus Exekutive und Judikative. Die setzen Recht um, definieren gleichzeitig was recht ist und setzen dieses dann auch gleich um.
Wie war das nochmal mit der Entnahme einer Blutprobe bei Verdacht auf „Alkohol am Steuer“? Da muss ein Richter entscheiden, ob eine Blutprobe gegen den Willen des Verdächtigen durchgeführt werden darf oder nicht. Da es Ego-kranke Polizisten zu geben scheint musste sich nun das Verfassungegericht um einen Fall kümmern (Pressemitteilung):
Etwa 35 Minuten späterwurde ihr auf dem Polizeirevier auf Anordnung eines Polizeibeamten voneinem Arzt Blut entnommen.
Auf Anordnung eines Polizeibeamten. Aja. Und was sagt das Verfassungsgericht nun dazu?
Die Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit der Blutentnahme verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz. Der Betroffene hat Anspruch darauf, dass die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Blutentnahme umfassend und eigenständig prüfen und dabei insbesondere klären, ob die Ermittlungsbehörden auf die Einschaltung des Richters verzichten durften.
Der Gesetzgeber hat die Anordnung der Blutentnahme grundsätzlich dem Richter anvertraut. Damit soll eine effektive Kontrolle der Ermittlungsmaßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanzgewährleistet werden. Wegen dieser Zielrichtung des Richtervorbehalts müssen die Ermittlungsbehörden in der Regel zunächst versuchen, die Anordnung eines Richters zu erlangen. Nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung verbundene Verzögerung dürfen die Staatsanwaltschaft und -nachrangig – die Ermittlungsbehörden die Blutentnahme selbst anordnen.Eine solche „Gefahr im Verzug“ müssen die Ermittlungsbehörden dann mitauf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründen und in den Ermittlungsakten dokumentieren, es sei denn, der drohende Verlust desBeweismittels ist offensichtlich.
Besonders krass wird es hier:
Diese Grundsätze haben die Gerichte nicht beachtet. Die Auffassung desLandgerichts, dass richterliche Eilentscheidungen generell nur nach Vorlage schriftlicher Unterlagen getroffen werden könnten und dass diese wegen des zur Prüfung des Sachverhalts sowie zur Erstellung des Beschlusses notwendigen Zeitraums zwangsläufig mit der Gefährdung des Untersuchungszwecks einhergingen, würde dazu führen, dass Entscheidungen des Ermittlungsrichters zur Blutentnahme bei Verdacht auf Trunkenheit imVerkehr in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht mehr erholt werden würden. Der Richtervorbehalt bei der Blutentnahme wäre damit im Regelfall bedeutungslos. Die Gerichte haben auch nicht konkret geprüft,ob der Zeitraum zwischen Atemalkoholtest und Anordnung der Blutentnahme dafür ausgereicht hätte, dass ein Richter auch ohne schriftliche Antragsunterlagen den einfach gelagerten Sachverhalt eigenständig bewertet und seine Entscheidung anschließend übermittelt, zumal diese im Ausnahmefall auch mündlich getroffen werden kann. Ob selbst bei Kontaktaufnahme mit dem Ermittlungsrichter eine zeitnahe Entscheidung (zum Beispiel wegen anderer, vom Richter vorrangig zu bearbeitenderAnträge) unmöglich gewesen wäre und deshalb „Gefahr im Verzug“ vorlag, lässt sich nicht beurteilen, weil die Polizeibeamten erst gar nicht versucht hatten, einen richterlichen Beschluss einzuholen.
Selbst die untergeordneten Gerichte haben den Richtervorbehalt ausser Kraft setzen wollen. HALLO?
Wir halten fest:
- Die Politik (gänzlich) ist ausser Kontrolle
- Die Wirtschaft (teilweise) ist ausser Kontrolle /Banken etc)
- Die Polizei ist (teilweise) ausser Kontrolle
- Die Gerichte sind (teilweise) ausser Kontrolle
Wer zum Henker will in dieser Situation von den Bürger verlangen sich nach Recht und Ordnung zu richten? Was ist denn die in diesem Staat gültige Ordnung?