Fahrkartenkontrolleure sind unfehlbare Götter

Nachdem auch ich schon mal die zweifelhafte Ehre hatte an einen unwirschen Fahrkartenkontrolleur der Hamburger Hochbahn AG zu geraten, wundert mich der folgende Fall nun so gar nicht.

Die Ausgangslage (Quelle Hamburger Morgenpost).:

Die 14-Jährige aus Harvestehude hatte ein gültiges Kinderticket. Doch die Hochbahn-Mitarbeiter glaubten ihr nicht, dass sie noch so jung ist und warfen sie aus dem Zug.

Es wird nachgefragt und man bekommt folgende Antwort:

„Wir gehen stark davon aus, dass es ein Kommunikationsproblem gegeben hat“, sagt Sprecherin Maja Weihgold. „Die Kontrolleure sagen, das Mädchen hätte nach mehreren Nachfragen doch gesagt, es wäre schon 15 -warum auch immer.“ Sie hätten Anica ihre Verzweiflung angemerkt und deshalb großzügig auf das Ausstellen eines Schwarzfahr-Bußgeldes verzichtet. Angeblich sei Anica auch freiwillig ausgestiegen. Klingt das glaubwürdig? „Wir stellen uns hinter unsere Mitarbeiter“, so Weihgold. „Es gibt keinen Grund, ihnen nicht zu glauben.“

Natürlich gibt es keinen Grund den – seit Jahren zuverlässig und spitzenmässig zuverlässig im Einsatz befindlichen – Mitarbeitern nicht zu glauben. Ähnliche Worthülsen bekam auch ich auf meine Beschwerde als Antwort. „Man hat den Mitarbeiter befragt“, „Kennt ihn als ruhigen ausgeglichenen Mitarbeiter“ und zum Schluss zweifelt man an meiner Darstellung und stempelt den Beschwerdeführer als Lügner ab.

Die Hamburger Hochbahn AG scheint ein echtes Personalproblem zu haben, wenn anscheinend des öfteren (wie viele Fälle werden von der Öffentlichkeit nicht gehört?) zu Ausfällen kommt.

Ich muss da aber eine Lanze für die Kontrolleure des Deutschen Bahn AG brechen. In Hamburg (und das weiss kaum jemand) wird der Betrieb der S-Bahnen durch die Deutsche Bahn AG durchgeführt. D.h. die haben auch eigene Kontrolleure. Mit denen habe ich noch NIE Stress gehabt, vielmehr habe ich diese Kontrolleure auch bei sehr harten menschlichen Fällen, sehr besonnen und professionell agieren sehen.

Neues zu Freiheit statt Angst und dem „Radfahrer“

Der TAZ entnehme ich gerade – freudestrahlend – folgende Zeilen:

Zwei Polizisten schlagen einen Demonstranten. Damit nicht genug: Auch ein Verfahren wegen Widerstands hängen sie ihm an. Doch die Polizei scheitert damit grandios. Das Verfahren gegen den damals 37-Jährigen wird nach neun Monaten eingestellt und die Staatsanwaltschaft gibt sogar zu: Der Mann hätte sich gegen die Polizeigewalt wehren dürfen.

Yippie-Ya-Yeah Schweinebacke! Es gibt eine Restgerechtigkeit in diesem Lande! Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Ein Staatsanwalt, der erklärt ein Bürger darf sich gegen Polizeigewalt wehren. Der Satz

Daraus folgert die Staatsanwaltschaft schließlich Bemerkenswertes: „Er [der Radfahrer,d. Red.] hätte sich insoweit dieser Maßnahme im Weiteren auch (straflos) widersetzen dürfen.“

ist erlaubt aber nicht nur, dass sich der „Radfahrer“ wehrt, er erlaubt es auch umstehenden Passanten einzugreifen und Nothilfe zu leisten. Man MUSS schliesslich auch fremden Menschen helfen, wenn sie in Not geraten. Der Staatsanwalt stellt mit dieser Aussage die angesprochenen Polizisten auf die gleiche Stufe mit den gewalttätigen Randalierern vor denen und die Polizei eigentlich schützen soll. Diese Polizisten sind nicht besser, als die Schläger die in S-Bahnen harmlose Mitfahrer verprügeln. All dies kann man aus diesem knappen Satz des Staatsanwalts herausinterpretieren. WUNDERBAR!

Das Verfahren gegen die Polizisten läuft noch, aber ich schätze mal, mit der Einstellung DIESES Verfahrens könnte das Verfahren gegen die Schlägerpolizisten sich ins positive wandeln. Denn jetzt sind sie zu einem schweren Ballast für ihre Einheit geworden.

Eine Frage aber bleibt: Wer schützt uns nun vor den Schlägern im Polizeidienst? Doch die Bundeswehr im Innern? (Das war ein WITZ!)