Zitate denen ich nicht traue

Wenn ich im Spiegel lese

Der Richter verhängte damit dem britischen Sender BBC zufolge die Höchststrafe. Das Gericht begründete das Strafmaß damit, dass man die Öffentlichkeit „schützen“ wolle. Die harte Strafe solle vor allem mögliche Nachahmer davon abhalten, dem „abscheulichen Beispiel“ der beiden Angeklagten zu folgen. Malawi sei noch nicht dafür bereit „zu sehen, dass seine Söhne seine Söhne heiraten“. (Hervorhebung von mir)

dann frage ich mich, ob wirklich der Richter des afrikanischen Landes Malawi erklärte, dass Malawi noch nicht bereit sei, oder ob dies irgendwo auf dem Weg von „Reporter vor Ort“ -> BBC -> Nachrichtenagentur -> Spiegel so interpretiert wurde. Schliesslich impliziert diese Aussage … (vorsichtig formuliert) eine gewisse Möglichkeit sich den allgemein akzeptierten Gepflogenheiten anzupassen.  Wird ein Richter sich so ausdrücken, oder war da „stille Post“ im Spiel?

Maulschelle wegen Maultaschen

Anscheinend gibt es tatsächlich noch so etwas wie soziale Intelligenz bei Inhabern eines Richteramtes:

Sechs geklaute Maultaschen rechtfertigen keine fristlose Kündigung. Die entlassene Altenpflegerin bekam in zweiter Instanz recht – und 42.500 Euro Abfindung. (Süddeutsche)

Ich ziehe meinen Hut vor dem zuständigen Richter und seiner Urteilsbegründung:

Dem Heim sei also kein materieller Schaden entstanden, sagte der Richter. „Es wurde höchstens die Abfallmenge reduziert.“

Danke-Danke-Danke sehr geehrter Herr Arbeitsrichter Christoph Tillmanns vom Landesarbeitsgericht Freiburg! DAS ist es, was ich von Richtern erwarte: Bodenhaftung, RECHTssicherheit und vor allem Fingerspitzengefühl und WEISHEIT. Gesetzestexte sind da um diese auszulegen und nicht stumpf mit einem Hammer durchzusetzen.

Diebstahl ist Diebstahl – aber Müll zu klauen ist KEIN Grund für eine fristlose Kündigung!

Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Seit ein paar Monaten latent und jetzt – nach dem Urteil des BGH – wieder massiv in den Medien vertreten: Das Thema „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“.

Weshalb ist die Hürde für eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ nach §66b StGB so hoch gelegt? Die Antwort ist recht einfach: Weil man vermeiden muss, dass ein Straftäter für ein und dieselbe Tat zweimal verurteilt wird.

Wenn ein Richter ein Urteil spricht, so hat er sämtliche Verfügbaren Informationen und Hintergründe zu Täter und Tat zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich, dass ein gesprochenes Urteil ALLE rechtlichen Möglichkeiten – welche zum Zeitpunkt der Verurteilung anwendbar sind! – berücksichtigt. INKLUSIVE der Möglichkeit „Sicherungsverwahrung“. Gegen diese ursächliche Urteil haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Wenn dieses nicht geschieht… Urteil gültig.

Eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ kann also ausschliesslich DANN angeordnet werden, wenn es neue Informationen/Gefährdungsanalysen gibt, welche die vom Täter ausgehenden Gefahrenlage erhöhen und welche dem ursächlich urteilenden Richter nicht vorlagen! Da kann eine Staatsanwaltschaft nackig auf dem Popo La Paloma pfeifen – jedweder Versuch ein bereits richterlich angeordnetes und rechtsgültiges  Strafmaß zu erhöhen/verschärfen würde bedeuten, dass der Täter ein zweites Mal für eine Tat bestraft wird. Und dieses ist in unserem Land (Ausnahme Disziplinarrecht) nicht möglich.

Siehe auch Udo Vetters Lawblog