Sicheres Zahlen bei Onlinegeschäften – vor allem auf Reisen risikoreich

Onlinegeschäfte werden  durch die Praktiken der Kreditkartengesellschaften unnötig verkompliziert. Kreditkarten sind – auch bei ausreichender Deckung – kein Zahlungsmittel, dass auch nur ansatzweise mit Bargeld konkurieren kann.

Vorgestern beschrieb ich meine gemachten Erfahrungen, bei der Onlineorder von Bahnfahrkarten. Gestern nun suchte ich den Kontakt zu meiner Hausbank, um zu eruieren, wie ich mich als Kreditkartenbenutzer davor schützen kann, dass ich für „zeitkritische“ Onlinegeschäfte meine Visa-Karte nutzen möchte und ohne akzeptiertes Zahlungsmittel da stehe.

Die Antwort erhielt ich heute – nachdem sich mein Kundenbetreuer bei dem Kartenpartner darüber schlau machte, woran es liegt, dass die Zahlung nicht durchgeführt wurde, und wie man dies in Zukunft umgehen kann – die Antwort. Allerdings gibt es nur eine Antwort, keine Lösung:

Die Kreditkartengesellschaften behalten sich vor, einzelne Zahlungen (auch bei ausreichender Kreditlinie) schlicht erst frei zu geben, nachdem sich der Kunde telefonisch mit der Gesellschaft in Verbindung gesetzt hat.  Dieses passiert z.B., wenn mit der Karte auf einen Betrag zugegriffen wird, der „atypisch für das Benutzerverhalten“ des Kunden ist. Dieses war wohl bei mir der Fall, da ich äusserst selten mehrere hundert Euro mittels der privaten Karte bezahle.

Ein alter Hacker wie ich, fragt den Bankberater dann natürlich, ob ich jetzt jeden Monat Geschäfte von mindestens 2000€ mittels Karte bezahlen muss, damit ich – wenn ich es denn benötige – auch auf einen angemessen hohen Betrag verfügen kann. Mein „Banker“ zog mir aber auch diesen Zahn, denn es gibt ausserdem eine Sperrfunktion, die zufällig wirkt, wenn der Kunde ein Geschäft abschliesst, mittels dessen in der Vergangenheit des öfteren Kartendiebe versuchten Leistungen zu zahlen. So wohl z.B. für iPhones (vom Bankberater genanntes Beispiel)

Es gibt für mich als Kartenbenutzer exakt KEINE Möglichkeit, vorab festzustellen, ob die beabsichtigte Zahlung von der Kreditkartengesellschaft auch akzeptiert wird – zumindest ohne in eine Sperre zu laufen. Der Grund ist: Das Risiko des Ausfallhaftung der Kreditkartengesellschaften. Die Kreditkartengebühren müssten erhöht werden, wenn diese Mechanismen ausgesetzt werden sollen – was für einzelne Kunden (so wurde mir gesagt) nicht umsetzbar ist.

Für mich ergeben sich daraus mehrere Folgen:

  • Ich werde versuchen stets ausreichend Bargeld bei mir zu haben, um auch wirklich Geschäfte ohne ein unangenehmes „Die Zahlung wird nicht akzeptiert“ vom Verkäufer hören zu müssen
  • Für Reisen sind – vor allem kurzfristige Buchungen – sollte man einen weiten Bogen um Onlineangebote machen.  Vor allem wenn (wie bei mir), der Onlineshop des Verkäufers ebenfalls ein Sicherheitssystem nutzt, welches meine Karte für 24 Stunden sperrt.
  • Kreditkarten sind nicht gleichwertig mit Bargeld oder Travellerchecks.  Oder ist es euch schon mal passiert, dass ein Verkäufer die Bundesbank kontaktierte, um euren 50€-Schein freizuschalten?
Diese ganze Geschichte ist ein wunderbares Indiz dafür, wie der Versuch der Konzerne ihre eigenen Systeme zu sichern, auf dem Rücken der Kunden ausgetragen wird. 

Man muss Mario Barth nicht mögen

Aus meinem Blickwinkel gibt es eigentlich wenig, dass dafür spricht Mario Barth zu mögen. Es gibt Menschen, die ihm Respekt zollen weil er als Komödiant als erster 70.000 Zuschauer in ein Stadion holte. Er ist halt ein erfolgreicher Rattenfänger und diese Art von Erfolg ordne ich der gleichen Schublade zu, wie den Einschaltquoten von DSDS und Dschungelcamp: Gefährliche Entwicklungen feiere ich nicht.

Dieser Mario Barth hat nun einen weiteren, unterirdisch schlechten Witz ans Tageslicht gebracht, der (Zitat aus dem Lawblog) von Oliver Kalkofe wie folgt kommentiert wird:

Wir haben noch kistenweise alte Witze, die wir bedürftigen Komikern gern für ihre Vermarktung zur Verfügung stellen.

Bereits 1992 hatten einige Leute für das Frühstyxradio des Sendern FFN  mit dem Motto „Nichts reimt sich auf Uschi“ gearbeitet. Der 20 jährige Barth muss das damals aufgeschnappt haben und versucht die geistige Leistung Anderer nun zu monetarisieren. Nicht genug, dass er in seinem Onlineshop T-Shirts mit dem fremden Spruch verkauft, er mahnt auch noch ab:

Überdies hat sich Barth den Spruch, auf den er jedenfalls nicht als erster gekommen ist, als Marke schützen lassen. Er kann jetzt also komfortabel abmahnen – und tut es auch. Einen T-Shirt-Händler hat es bereits getroffen. Der Mann hatte “Nichts-reimt-sich-auf-Uschi”-Shirts im Angebot. Deshalb soll er eine Unterlassungserklärung abgeben und 1.780 Euro Anwaltskosten zahlen.

Der Pantoffelpunk stellt ganz lapidar fest:

Arschgeige reimt sich auf Mario Barth

und hat auch gleich einen Bildbeweis, dass Dietmar Wischmeyer bereits vor 20 Jahren mit dem T-Shirt „Nichts reimt sich auf Uschi“ auftrat.

Bart lässt sich dennoch diesen Spruch als Marke eintragen (Markenmagazin):

Im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes ist der Spruch “Nichts reimt sich auf Uschi” am 3. Dezember 2010 als Wortmarke Nr. 3020100708204 mit Schutz in den Klassen 25 (Bekleidung), 14, 21, 24, 27 angemeldet worden. Anmelder der Marke: Mario Barth.

Ein weiterer Beweis, dass Patente eher den missbrauchenden als den normalen Menschen nützen.

Heute schon Leichenteile erworben?

Ja, der Kapitalismus ist schon klasse, alles was man irgendwie zu Geld machen kann, wird auch zu Geld gemacht. Gunther von Hagens ist einer von den Geldmachern, er bietet jetzt Produkte für demjenigen der schon alles hat – ausser Skrupel.

Der Spiegel schreibt über Hagens neu eingerichteten Onlineshop (den ich hier bewusst nicht verlinke):

Zehn Prozent können hier eine Menge Geld sein: 69.615 Euro kostet das Ganzkörper-Plastinat eines Menschen im Shop – inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versand. Ein durch Kunststoff konservierter Torso ist für 56.644 Euro zu haben, ein Kopf für 22.015 Euro, ein halbes Becken weiblich ist 12.614 Euro wert, ein Gehirn, wenn es ganz ist, 4165 Euro.

Die „Produkte“ sollen zwar nur „qualifizierten Nutzern“ (die in Forschung, Lehre oder Klinik tätig sind) zugänglich gemacht werden, aber ich denke es gibt genügend Fachärzte, die für eine gewisse „Spende“ bereit sind diese Unsagbarkeit auch jedem anderen FDP-Wähler zugänglich zu machen.